KI-Triage in der Hausarztpraxis,
entlastet, aber bleibt Arztsache.
Triage-KI ist über Regel 11 MDR in aller Regel Medizinprodukt und damit über Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang I AI Act Hochrisiko-KI. Die Betreiberpflichten nach Art. 26 greifen auf dieser Route ab dem 2. August 2028 (Digital Omnibus, Verordnung (EU) 2026/1744). Der Anhang-III-Fall in Nr. 5 Buchst. d betrifft Notrufbewertung und Triage bei der Notfallversorgung und gilt bereits ab dem 2. Dezember 2027, für die reguläre Sprechstunde greift er im Regelfall nicht.
Die Praxis darf Symptomerfassung strukturieren und Dringlichkeiten sortieren, aber die Triage-Entscheidung bleibt ärztliche Leistung nach § 630a BGB, unteilbar und unübergebbar. Wer den Vorschlag ungeprüft übernimmt und die Prüfung nicht dokumentiert, muss sich die Vermutung des § 630h Abs. 3 BGB entgegenhalten lassen.
Die Frage ist nicht, ob ein Symptom-Checker einen strukturierten Fragebogen besser abbildet als ein schneller Anmeldedialog, das kann er. Die Frage ist, wo der Vorschlag endet und die ärztliche Ersteinschätzung beginnt, wie Sie Human Oversight organisieren und wie Ihre MFA-Schulung das Ausnahmegespür erhält, das die KI nicht hat.
Wofür Praxen diese Systeme einsetzen.
Drei Dinge, die Triage-KI in der Hausarztpraxis verlässlich leistet.
Drei Dinge, die in der Triage nicht delegierbar sind.
Sieben Punkte, die Sie vor dem Rollout klären.
Welches System erfüllt das konkret?
Das KI-Tool-Radar prüft die einzelnen Systeme entlang von Zweckbestimmung, Medizinprodukt-Status und Betreiberpflichten und hält den Stand nach.
in dem die Grenze zählt.
Triage-KI ist in aller Regel Medizinprodukt und darüber Hochrisiko-KI. Ob Ihr geplanter Einsatz innerhalb der Zweckbestimmung bleibt, ist die erste Frage. Der EU-AI-Act-Prüfbogen ermittelt zuerst, welche Regelwerke Sie überhaupt treffen und ab wann sie gelten, und fragt erst danach nach dem Stand der Umsetzung. Am Ende steht ein Befund mit Fundstellen, Fristen und Maßnahmen, getrennt nach dem, was heute schon gilt und was eine Frist hat — zum Ausdrucken, ohne dass Sie eine E-Mail-Adresse hinterlassen müssen.
Daniel Kleiboldt
Legal Engineer · Jurist, LL.M., Software Engineer
Berät Arztpraxen und MVZ zu EU AI Act, DSGVO und Haftungsfragen beim KI-Einsatz. Lehrauftrag an der Hochschule Neu-Ulm (HNU).