KI-Haftung in der Arztpraxis: Wo liegt die größte Haftungsillusion?
Daniel Kleiboldt — Legal Engineer
Auf einen Blick
- 01Die Behandlungsverantwortung bleibt beim Arzt — auch wenn eine KI den Befund generiert hat
- 02Das LG-Kiel-Urteil zeigt: 'Ich habe nur das System genutzt' ist kein Schutzargument
- 03Viele Hersteller schließen Haftung für inhaltliche Fehler in ihren AGB vollständig aus
- 04Ein einziger dokumentierter Satz zur KI-Nutzung kann die Beweissituation im Schadensfall umkehren
- 05Nach Art. 4 AI Act gilt die KI-Kompetenz-Pflicht für das gesamte Praxisteam bereits jetzt
In der Interviewserie befragt Prof. Dr. Patrick Da-Cruz regelmäßig Expertinnen und Experten zu aktuellen Themen aus dem Gesundheitsbereich. In der aktuellen Folge ist Daniel Kleiboldt mit dem Thema KI-Haftung zu Gast.

Prof. Dr. Patrick Da-Cruz
Professor für Betriebswirtschaftslehre im Gesundheitswesen an der Hochschule Neu-Ulm (HNU) und Experte für digitales Healthcare-Management.

Daniel Kleiboldt
Legal Engineer und spezialisiert auf die regulatorische Absicherung von KI-Systemen in Arztpraxen, MVZs und Kliniken.
Kurzantwort
Beim KI-Einsatz in der Arztpraxis bleibt die Haftung beim Arzt. Die Behandlungsverantwortung lässt sich nicht an ein KI-System delegieren, wie das LG-Kiel-Urteil 2024 zeigt.
§ 630h BGB dreht die Beweislast um: Was nicht dokumentiert ist, gilt als nicht geschehen. Gerichte beurteilen den Prozess, nicht das Ergebnis. KI-Nutzung muss deshalb explizit dokumentiert werden: welches System, welcher Output, welche eigene Schlussfolgerung.
Art. 26 AI Act verschärft die Aufsichtspflicht: Menschliche Aufsicht über Hochrisiko-KI darf nur Personen übertragen werden, die nachweislich über die erforderliche Kompetenz verfügen.
Frage
Wo liegt heute die größte Haftungsillusion beim KI-Einsatz in der Medizin? Sollten Ärztinnen und Ärzte überhaupt KI-Entscheidungen vertrauen, wenn sie letztlich die Verantwortung tragen?
Daniel Kleiboldt: Ein Radiologe lässt eine KI den Befund vorschreiben, liest drüber, unterschreibt. Drei Monate später stellt sich heraus, dass die KI einen Tumor übersehen hat. Seine erste Reaktion: „Das System hat versagt." Die Reaktion seines Anwalts: „Sie haben versagt."
Das ist die größte Haftungsillusion: Die KI entscheidet, also liegt die Verantwortung beim Hersteller. Rechtlich falsch und praktisch gefährlich. KI ist ein Werkzeug, und die Behandlungsverantwortung bleibt beim Arzt.
Ob man KI-Empfehlungen vertrauen sollte? Ja, aber kritisch. Das Modell der zweiten Meinung ist eine hilfreiche Analogie, hat aber eine juristische Grenze: Ein ärztlicher Kollege trägt eigene Berufshaftung und kann seinen Irrtum erklären. Die KI kann das nicht. Das macht die eigene klinische Beurteilung und ihre Dokumentation umso unverzichtbarer. Dazu kommt eine Dimension, die im Praxisalltag oft übersehen wird: Patienten haben ein legitimes Interesse daran zu wissen, wenn KI bei ihrer Diagnose eine Rolle spielt. Wer das ignoriert, hat die Aufklärungspflicht noch nicht vollständig durchdacht.
Frage
Wer haftet eigentlich, wenn die KI irrt – Arzt, Hersteller oder niemand?
Daniel Kleiboldt: Die ehrliche Antwort: In den meisten Fällen der Arzt. Das ist die logische Konsequenz der Behandlungsverantwortung.
Zwei Konstellationen sind zu unterscheiden. Wenn die KI aufgrund eines Systemfehlers falsche Ergebnisse produziert, kann Produkthaftung des Herstellers greifen. Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie erfasst Software und KI-Systeme seit Dezember 2024 ausdrücklich.
Wenn der Arzt dagegen einen plausiblen Output unkritisch übernimmt oder einen zweifelhaften Befund übersieht, weil er im Workflow eingebettet ist: Behandlungsfehler. Im selben Schadensfall können beide Haftungsstränge entstehen: ärztliche Haftung und Produkthaftung. Wie die Verantwortung in solchen verteilten Fehlerketten aufgeteilt wird, ist noch kaum ausjudiziert. Auch das ist selbst schon ein Risiko.
Frage
Was bedeutet das LG-Kiel-Urteil 2024 konkret für niedergelassene Ärzte und MVZ-Betreiber?
Daniel Kleiboldt: Zunächst eine wichtige Einordnung. Das Urteil des LG Kiel (Az. 6 O 151/23) betrifft ein Unternehmensauskunftsportal, dessen KI-Software zwei Unternehmen verwechselte. Der Portalbetreiber argumentierte, er sei an dem vollautomatischen Vorgang nicht beteiligt gewesen. Das Gericht ließ das nicht gelten: Wer KI bewusst einsetzt, um Ergebnisse zu erzeugen und zu veröffentlichen, ist unmittelbarer Störer. Unabhängig davon, ob er von konkreten Fehlern wusste.
„Übersetzt in den medizinischen Kontext: Der Algorithmus irrt sich, aber der Stempel unter dem Befund trägt Ihren Namen."
Der Grundsatz lässt sich direkt übertragen: Der Arzt glaubt, er nutzt ein Werkzeug. Das Recht sagt, er übernimmt dessen Output. „Ich habe nur das System genutzt" ist kein Schutzargument.
Frage
Was übersehen Praxen bei der Auswahl von KI-Anbietern?
Daniel Kleiboldt: Die AGB. Klingt banal, ist aber der häufigste blinde Fleck. Viele KI-Anbieter schließen in ihren Nutzungsbedingungen jede Haftung für inhaltliche Fehler aus. Wenn das System eine falsche Diagnose vorschlägt und Sie sie übernehmen, stehen Sie allein da. Der Hersteller hat sich vertraglich freigezeichnet, bevor Sie das erste Mal auf „Befund generieren" geklickt haben.
Was ich dabei beobachte, ist ein systematisches Muster. Auf der Marketingseite wird die KI als Entlastung verkauft. Auf der Vertragsseite ist die Formulierung genauso präzise, nur in die andere Richtung: „Letztentscheidung liegt beim Anwender." Haftungsausschlüsse, die den Betreiberstatus klar beim Arzt verorten.
Was ich Praxen empfehle, ist ein genauer Blick vor der Einbindung: Lesen Sie die Haftungsklausel, die Datenschutzvereinbarung und prüfen Sie, welche Funktionen das System tatsächlich ausführt. Vertrauen Sie der Technik. Aber lesen Sie den Vertrag.
Frage
Was ist der häufigste vermeidbare Fehler, den du in der Beratungspraxis siehst?
Daniel Kleiboldt: Dokumentationslücken. Nicht aus Nachlässigkeit, sondern aus einem falschen Verständnis davon, was heute ausreichend dokumentiert ist, wenn KI im Spiel war.
Ärzte dokumentieren das Ergebnis. Gerichte beurteilen den Prozess. Das ist die Schere. Nach § 630h Abs. 3 BGB wird vermutet, dass eine medizinisch gebotene Maßnahme, die nicht dokumentiert ist, schlicht nicht stattgefunden hat. Das kehrt die Beweissituation um.
„KI-gestützte Befundanalyse eingeholt, Empfehlung kritisch geprüft, eigene klinische Beurteilung stimmt überein" ändert diese Ausgangslage fundamental. Der Unterschied ist ein Satz. Er kostet zehn Sekunden. Was er im Schadensfall verhindert, lässt sich nicht in Sekunden messen.

Prof. Dr. Patrick Da-Cruz ist Professor für Betriebswirtschaftslehre im Gesundheitswesen an der Hochschule Neu-Ulm (HNU) und Experte für digitales Healthcare-Management.
Das Interview führte Prof. Dr. Patrick Da-Cruz. Erstveröffentlichung auf HNU News im Mai 2026.
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