Kleiboldt Legal EngineeringKleiboldt Legal EngineeringErstgespräch

Darf ich ChatGPT
in der Praxis nutzen?

Stand · EU AI Act i.d.F. der Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744

Daniel Kleiboldt · Legal Engineer · Aktualisiert 04.09.2026 · ~9 Min. Lesezeit

Kurzantwort

Für Patientendaten ist die Standard-Version von ChatGPT (Privatkonto auf chatgpt.com) nicht zulässig. Sie verstößt gegen die DSGVO und berührt § 203 StGB. Anonyme Fachfragen und patientenfreie Verwaltungstexte sind dagegen unproblematisch.

Drei Architekturen tragen: der Enterprise-Zugang mit Auftragsverarbeitungsvertrag und Pseudonymisierung, dasselbe Modell über einen europäischen Cloud-Anbieter oder ein offenes Modell auf eigener Hardware. Welcher Weg zu Ihrer Praxis passt, hängt vom Schutzbedarf, vom Volumen und von der Fachrichtung ab.

ChatGPT läuft in vielen Praxen längst, häufig auf Privatkonten, mit Patientenbezug, ohne dass jemand die Schweigepflicht oder den Drittlandstransfer mitgedacht hat.

01Überblick

Fünf Punkte, die Sie kennen sollten.

  • 01Die Standard-Version von ChatGPT (Privatkonto auf chatgpt.com) ist für Patientendaten nicht zulässig. § 203 StGB und DSGVO sprechen klar dagegen.
  • 02Drei Architekturen tragen: der Enterprise-Zugang mit Auftragsverarbeitungsvertrag und Pseudonymisierung, der Weg über einen europäischen Cloud-Anbieter, oder ein offenes Modell auf eigener Hardware.
  • 03Beim Drittlandtransfer wird regelmäßig zu schnell entwarnt. OpenAI steht nicht auf der Teilnehmerliste des EU-US Data Privacy Framework, die Übermittlung läuft über Standardvertragsklauseln und braucht eine eigene Prüfung.
  • 04Pseudonymisierung allein reicht selten. Geburtsdatum, Standort und seltene Diagnosen müssen weg, sonst gelingt der Kombinationsangriff.
  • 05Ein Sprachmodell für Texte ist keine Hochrisiko-KI. Was bleibt, ist die Bemühungspflicht nach Art. 4 EU AI Act, dazu Datenschutz-Folgenabschätzung, Rechtsgrundlage und ärztliche Prüfung jedes Ergebnisses.
02Alltag

Wofür Praxen ChatGPT tatsächlich benutzen.

Die Zulässigkeitsfrage lässt sich nur am konkreten Anlass beantworten. Vier davon kommen in Praxen immer wieder vor, und drei von ihnen sind unproblematisch.

Texte, die niemand gern schreibtPatienteninformationen in verständlicher Sprache, Aushänge, Absageschreiben, Einladungen zur Vorsorge, Formulierungshilfen für schwierige Gespräche. Dieser Anlass kommt ohne einen einzigen Patientenbezug aus, und genau deshalb ist er unproblematisch.
Verwaltung und OrganisationDienstpläne strukturieren, Stellenanzeigen entwerfen, Praxisabläufe beschreiben, ein Qualitätsmanagement-Kapitel vorformulieren, eine Excel-Formel erklären. Hier arbeitet das Werkzeug wie ein Assistent für Bürotexte, und die Frage nach Patientendaten stellt sich gar nicht.
Fachliches nachschlagen und zusammenfassenEinen Leitlinienabschnitt zusammenfassen lassen, einen Begriff erklären, eine Fragestellung sortieren. Für den Einstieg in ein Thema ist das nützlich. Für die einzelne Angabe ist es unzuverlässig, weil das Modell Quellen erfindet, wenn es keine hat, und die erfundene Fundstelle sieht aus wie eine echte. Was Sie weiterverwenden, prüfen Sie an der Quelle.
Der Punkt, an dem es kipptSobald ein Name, ein Geburtsdatum, ein Befund oder eine Bildaufnahme in das Eingabefeld wandert, ist es ein anderer Vorgang. Genau dort beginnt der Rest dieser Seite, und die Trennlinie verläuft nicht zwischen Themen, sondern zwischen Eingaben mit und ohne Patientenbezug.
03Zulässig

Drei Anwendungen, bei denen ChatGPT kein Problem ist.

Anonyme FachfragenFragen zu Leitlinien, Studienlage, Differenzialdiagnosen ohne jeden Patientenbezug sind unproblematisch. Die Nutzung als medizinische Literaturrecherche oder Formulierungshilfe für allgemeine Texte ist zulässig, solange keine Rückschlüsse auf konkrete Patienten möglich sind.
Verwaltung ohne PatientenbezugPraxisinterne Kommunikation ohne Patientenbezug wie Stellenausschreibung, Website-Texte oder interne Schulungsunterlagen ist unbedenklich. Auch Marketing- und Organisationsaufgaben sind ein legitimer Anwendungsfall, an dem regulatorisch wenig hängt.
Pseudonymisierte FallbesprechungOhne Namen, Geburtsdatum, Standort und Seltenheitskombination sind Fallbesprechungen ein Grenzbereich. Die Pseudonymisierung muss so robust sein, dass auch der Kombinationsangriff scheitert, und das gelingt bei seltenen Konstellationen praktisch nicht.
04Nicht zulässig

Drei typische Fehler, die schnell strafbar werden.

ChatGPT wie ein Kollegium zu nutzen funktioniert, bis ein Patientenname, ein Geburtsdatum oder eine Diagnose im Prompt landet.

Patientendaten in der Standard-OberflächeKlartext-Patientendaten wie Namen, Geburtsdaten, Diagnosen und Medikationen im Privatkonto auf chatgpt.com verstoßen gegen die DSGVO und berühren § 203 StGB, unabhängig davon, ob die Eingabe anschließend gelöscht wird. Die Offenbarung ist mit dem Absenden vollzogen.
Diagnose- oder Therapieempfehlung ohne EinordnungWer ChatGPT nach einer Diagnose oder Therapieempfehlung fragt und das Ergebnis ohne eigene fachliche Würdigung übernimmt, verletzt den Behandlungsstandard. § 630a Abs. 2 BGB verlangt eine Behandlung nach den allgemein anerkannten fachlichen Standards (Facharztstandard); ein LLM liefert statistisch plausible Formulierungen, keine fachliche Bewertung.
Dauerbetrieb ohne RechtsgrundlageDer systematische Einsatz im Praxisalltag ohne Datenschutz-Folgenabschätzung, ohne Rechtsgrundlage und ohne dokumentierte Schulung ist auch dann angreifbar, wenn einzelne Eingaben ohne Patientenbezug bleiben. Die Bemühungspflicht nach Art. 4 EU AI Act gilt seit Februar 2025 und ist seit dem Digital Omnibus ausdrücklich eine Maßnahmenpflicht, die kein bestimmtes Kompetenzniveau schuldet, aber eine dokumentierte Maßnahme.
05Konkret

Sie nutzen ChatGPT bereits in der Praxis?

Im Erstgespräch klären wir in 30 Minuten, welche Variante zu Ihrem Schutzbedarf passt und welche Anpassungen Sie jetzt machen müssen, damit § 203 StGB und DSGVO nicht zum Problem werden.

06Die Wege

Vier Architekturen, und was jede wirklich löst.

Enterprise-Zugang beim ModellanbieterMit Auftragsverarbeitungsvertrag, administrierbarer Aufbewahrung und seit Februar 2025 auch Datenresidenz in Europa lässt sich der direkte Weg vertraglich sauber aufsetzen. Zero Data Retention ist ein Merkmal geeigneter API-Endpunkte und keine Eigenschaft des Enterprise-Tarifs. Und OpenAI steht nicht auf der Teilnehmerliste des EU-US Data Privacy Framework, die Übermittlung stützt sich auf Standardvertragsklauseln und verlangt ein eigenes Transfer Impact Assessment. Für § 203 StGB kommen die dokumentierte Abwägung, die Verpflichtung des Dienstleisters und die Pseudonymisierung vor dem Upload hinzu.
Dasselbe Modell über einen europäischen Cloud-AnbieterDer Umweg über eine Hyperscaler-Enterprise-Cloud liefert dasselbe Modell mit Auftragsverarbeitungsvertrag, EU-Region, Audit-Logging und ohne Trainingsnutzung. Der Unterschied, der in der Praxis den Ausschlag gibt, liegt beim Drittlandtransfer: Microsoft ist im Data Privacy Framework gelistet, OpenAI nicht. Damit trägt hier Art. 45 DSGVO, während der direkte Weg über Standardvertragsklauseln laufen muss. Für die meisten Praxen ist das die pragmatische Variante mit der entspannten Lage bei § 203 StGB.
Offenes Modell auf eigener HardwareDie Daten verlassen das Praxisnetz nicht, die Schweigepflicht wird nicht berührt, und die Drittlandfrage entfällt vollständig. Die Hardware für ein mittelgroßes Modell und ein Praxisteam liegt bei etwa 3.000 bis 8.000 Euro, der Gesamtaufwand mit Einrichtung, Anbindung an die Praxissoftware und Wartung darüber. Für Praxen mit hohem Schutzbedarf und ausreichend Volumen ist das die saubere Antwort, sie setzt aber eigene IT oder einen Managed-Service-Partner voraus.
Europäische Modelle und SpezialanwendungenModelle mit Sitz und Betrieb in der EU nehmen die Frage nach Kapitel V DSGVO aus der Prüfung. Sie beantworten damit einen von fünf Punkten, nicht alle: Rechtsgrundlage, Zweckbindung, Betroffenenrechte und Art. 9 DSGVO bleiben unabhängig vom Standort zu klären. Ein Modell ist auch nie „DSGVO-konform“, konform ist immer nur eine konkrete Verarbeitung. Das KI-Tool-Radar ordnet die einzelnen Anbieter fortlaufend ein.
07Wege

Empfehlung nach Praxisform.

Wählen Sie Ihre Praxisform:

Empfehlung

Dasselbe Modell über einen europäischen Cloud-Anbieter

Begründung

Cloud-basiert ohne eigenen IT-Admin, Auftragsverarbeitungsvertrag verfügbar, EU-Region, keine Trainingsnutzung. Beim Drittlandtransfer trägt hier Art. 45 DSGVO, weil Microsoft im Data Privacy Framework gelistet ist. Der direkte Weg zu OpenAI müsste über Standardvertragsklauseln laufen.

Investition

Compliance-Setup einmalig 1.500 bis 3.000 €, monatliche Tool-Kosten 50 bis 200 €.

Alternative

Der Enterprise-Zugang direkt beim Modellanbieter ist eine valide Alternative, wenn die Arbeitsabläufe ohnehin dort liegen. Dann kommt ein eigenes Transfer Impact Assessment dazu. Ein Modell auf eigener Hardware lohnt erst ab höherem Volumen oder besonders sensibler Fachrichtung.

08Risiken

Vier Schienen, die parallel laufen können.

§ 203 StGBFreiheitsstrafe bis 1 Jahr oder GeldstrafeAntragsdelikt; betroffene Patientinnen und Patienten können jederzeit Strafanzeige stellen.
DSGVObis 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten JahresumsatzesZuständig ist die Landesdatenschutzbehörde des jeweiligen Bundeslandes.
BerufsrechtRüge, Geldbuße, Entziehung des passiven BerufswahlrechtsIn schweren Fällen anschließend Approbationsentzug durch die Approbationsbehörde.
ZivilrechtHaftung nach § 630a BGB, verschärfte BeweislageEin ungeprüft übernommenes Ergebnis bleibt Ihre fachliche Aussage; fehlende Dokumentation der Prüfung wirkt über § 630h BGB gegen Sie.
09Fragen

Was Ärzte zu ChatGPT fragen.

01Darf ich ChatGPT in meiner Arztpraxis nutzen?

Für identifizierbare Patientendaten ist die Standard-Version nicht zulässig. Es fehlen der Auftragsverarbeitungsvertrag, eine belastbare Zweckbindung und jede Kontrolle über die Aufbewahrung. Das berührt § 203 StGB und verstößt gegen die DSGVO. Für vollständig anonymisierte Fachfragen ohne Patientenbezug ist die Nutzung unproblematisch.

02Ist ChatGPT Enterprise oder Team zulässig?

Der Enterprise-Zugang bringt einen Auftragsverarbeitungsvertrag, administrierbare Aufbewahrung, keine Trainingsnutzung von Geschäftsdaten und seit Februar 2025 auch Datenresidenz in Europa. Zwei verbreitete Annahmen stimmen allerdings nicht. Zero Data Retention ist ein Merkmal geeigneter API-Endpunkte und kein Tarifmerkmal von Enterprise. Und OpenAI steht nicht auf der Teilnehmerliste des EU-US Data Privacy Framework, die Übermittlung stützt sich auf Standardvertragsklauseln und braucht deshalb ein eigenes Transfer Impact Assessment. Für § 203 StGB kommen die dokumentierte Abwägung, die Verpflichtung des Dienstleisters und meist die Pseudonymisierung vor dem Upload hinzu.

03Was ist der Unterschied zum Zugang über Microsoft?

Es ist dasselbe Modell, betrieben in Microsofts Enterprise-Cloud (heute Azure OpenAI in Microsoft Foundry Models, vormals Azure OpenAI Service), mit Auftragsverarbeitungsvertrag, EU-Regionen wie Sweden Central, France Central, Germany West Central und West Europe, ohne Trainingsnutzung und mit Audit-Logging. Der praktisch entscheidende Unterschied liegt beim Drittlandtransfer, weil Microsoft im Data Privacy Framework gelistet ist und OpenAI nicht. Für Praxen und MVZ ist das die rechtssicherere Variante gegenüber dem direkten Zugang.

04Wann lohnt sich ein eigenes Modell auf eigener Hardware?

Ein offenes Modell im eigenen Netz umgeht Schweigepflicht- und Drittlandfrage vollständig. Sinnvoll ist das bei hohem Volumen, in besonders sensiblen Fachrichtungen wie Psychotherapie, Onkologie und Gynäkologie oder wenn § 203 StGB im Vordergrund steht. Die Hardware für ein mittelgroßes Modell und ein Praxisteam liegt bei etwa 3.000 bis 8.000 Euro. Wer eine Gesamtzahl nennt, muss dazusagen, ob Einrichtung, Anbindung an die Praxissoftware und Wartung eingerechnet sind, weil sich die Summe dadurch vervielfacht.

05Löst ChatGPT in der Praxis Hochrisiko-Pflichten nach dem AI Act aus?

Für Verwaltungstexte, Formulierungshilfe und anonyme Fachfragen nicht. Die Betreiberpflichten des Art. 26 EU AI Act gelten nur für Hochrisiko-Systeme, und dorthin führen genau zwei Wege: Art. 6 Abs. 1 über Anhang I, also CE-zertifizierte Medizinprodukte-Software, oder Art. 6 Abs. 2 über die eigenständigen Anwendungsfälle des Anhangs III. Ein Sprachmodell für Texte geht keinen von beiden. Was bleibt, ist die Bemühungspflicht nach Art. 4, seit Februar 2025 in Kraft und seit dem Digital Omnibus ausdrücklich ohne geschuldetes Kompetenzniveau. Anders liegt es, sobald ein Werkzeug diagnostisch bewertet oder kodiert, dann ist zuerst die Medizinprodukte-Frage zu klären.

06Was droht mir, wenn ich es trotzdem tue?

Drei Verfahren können parallel laufen. Erstens ein Strafverfahren nach § 203 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, ein Antragsdelikt, das betroffene Patientinnen und Patienten jederzeit auslösen können. Zweitens ein DSGVO-Bußgeld der Landesdatenschutzbehörde mit einem Rahmen bis 20 Mio. Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Drittens ein berufsrechtliches Verfahren der Ärztekammer von der Rüge über die Geldbuße bis zur Entziehung des passiven Berufswahlrechts, in schweren Fällen anschließend der Approbationsentzug. Dazu kommt die zivilrechtliche Haftung, wenn ein ungeprüftes Ergebnis in die Behandlung einfließt.

07Reicht es, die Namen im Prompt wegzulassen?

Nur selten. Eine Pseudonymisierung ist erst belastbar, wenn auch Geburtsdatum, Standort, seltene Diagnosen und ungewöhnliche Kombinationen entfernt oder robust ersetzt sind. Der Kombinationsangriff ist bei medizinischen Daten oft erfolgreich, eine 73-jährige Patientin mit seltener Erkrankung in einer Kleinstadt bleibt identifizierbar. Im Zweifel hilft nur ein Modell im eigenen Netz.

10Schulung

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Über Ihre heutige ChatGPT-Nutzung entscheidet nicht das Werkzeug, sondern welche Daten hineingehen und was vertraglich abgesichert ist. Der EU-AI-Act-Prüfbogen ermittelt zuerst, welche Regelwerke Sie überhaupt treffen und ab wann sie gelten, und fragt erst danach nach dem Stand der Umsetzung. Am Ende steht ein Befund mit Fundstellen, Fristen und Maßnahmen, getrennt nach dem, was heute schon gilt und was eine Frist hat — zum Ausdrucken, ohne dass Sie eine E-Mail-Adresse hinterlassen müssen.

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12Autor

Daniel Kleiboldt

Legal Engineer · Jurist, LL.M., Software Engineer

Berät Arztpraxen und MVZ zu EU AI Act, DSGVO und Haftungsfragen beim KI-Einsatz. Lehrauftrag an der Hochschule Neu-Ulm (HNU).

Stand04.09.2026
FundstelleLegal Engineer
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