Darf ich ChatGPT
in der Praxis nutzen?
Daniel Kleiboldt · Legal Engineer · Aktualisiert 14.10.2026 · ~6 Min. Lesezeit
Ohne Patientenbezug ja, mit Patientendaten derzeit nicht. Für Aushänge, Stellenanzeigen, Patienteninformationen und Fachfragen, die für jeden Fall gleich lauten, können Sie ChatGPT wie jeden anderen Assistenten nutzen.
Sobald Name, Geburtsdatum, Befund oder ein wiedererkennbarer Verlauf in das Eingabefeld gehen, scheidet das private Konto aus (§ 203 StGB). Auch ChatGPT Business und Enterprise genügen in der Kassenpraxis derzeit nicht, weil das C5-Testat fehlt, das § 393 SGB V für Gesundheitsdaten in der Cloud verlangt.
Gangbar sind Werkzeuge, die für die Versorgung gebaut sind und C5-Testat und Verpflichtungserklärung vorlegen, oder ein Modell im eigenen Praxisnetz.
Vier Punkte, die Sie kennen sollten.
- 01Ohne Patientenbezug ist ChatGPT für Praxistexte, Organisation und allgemeine Fachfragen unproblematisch.
- 02Patientendaten gehören nicht in ein privates Konto. Schon die Möglichkeit, dass der Anbieter mitliest, erfüllt § 203 StGB.
- 03Für Kassenpraxen verlangt § 393 SGB V bei Gesundheitsdaten in der Cloud ein C5-Testat. Daran scheitern derzeit auch die Geschäftskonten von ChatGPT und Claude.
- 04Gangbar sind Werkzeuge, die für die Versorgung gebaut sind und C5-Testat und Verpflichtungserklärung vorlegen, oder ein Modell im eigenen Praxisnetz.
Wofür Praxen ChatGPT ohne Bedenken nutzen.
Die Zulässigkeit hängt am Anlass. Diese drei kommen ohne Patientenbezug aus und sind deshalb unproblematisch.
Wo aus der Hilfe ein Problem wird.
Die Trennlinie verläuft zwischen Eingaben mit und ohne Patientenbezug.
Welche Werkzeuge Patientendaten verarbeiten dürfen.
In der Kassenpraxis in dieser Reihenfolge geprüft. Zuerst das C5-Testat nach § 393 SGB V, dann die Verpflichtung nach § 203 StGB, dann der Datenschutz. Stand der Anbieterangaben: 21. September 2026.
Welche Unterlagen Sie beim Anbieter anfordern, samt einer Muster-Verpflichtungserklärung, steht im Beitrag § 203 StGB und KI in der Praxis.
Was Ärzte zu ChatGPT fragen.
01Darf ich ChatGPT in meiner Arztpraxis nutzen?
Ohne Patientenbezug ja, für Praxistexte, Organisation und allgemeine Fachfragen. Mit Patientendaten nicht im privaten Konto, dort fehlt schon der Auftragsverarbeitungsvertrag, und die Eingabe ist eine Offenbarung nach § 203 StGB. Für Kassenpraxen scheiden derzeit auch die Geschäftskonten aus, weil ihnen das C5-Testat nach § 393 SGB V fehlt.
02Ist ChatGPT Business, Enterprise oder Team zulässig?
Diese Fassungen haben Auftragsverarbeitungsvertrag, Trainingsausschluss und eine wählbare europäische Datenregion. Für eine Kassenpraxis fehlt trotzdem das C5-Testat, das § 393 SGB V für Gesundheitsdaten in der Cloud verlangt, und eine Verpflichtungserklärung nach § 203 StGB lässt sich nicht vorlegen. Rechnet eine Praxis nicht mit den Krankenkassen ab, entfällt § 393 SGB V. Offen bleiben dann die Verpflichtung und der Transfer in die USA, weil OpenAI nicht im EU-US Data Privacy Framework gelistet ist.
03Reicht es, wenn der Anbieter nicht mit meinen Daten trainiert?
Nein. Der Trainingsausschluss regelt, was der Anbieter mit Ihren Eingaben tun darf. Die Schweigepflicht hängt daran, wer auf die Eingaben zugreifen kann, und in der Kassenpraxis kommt das C5-Testat dazu. Ein Werkzeug, das nicht mit Patientendaten trainiert, kann deshalb trotzdem unzulässig sein.
04Was ist der Unterschied zum Zugang über Microsoft?
Über Azure OpenAI in Microsoft Foundry Models läuft dasselbe Modell in Microsofts Cloud, mit Auftragsverarbeitungsvertrag, EU-Regionen und ohne Trainingsnutzung. Beim Transfer in die USA steht dieser Weg besser da, weil Microsoft im Data Privacy Framework gelistet ist. Für die Kassenpraxis ist das C5-Testat für die konkret genutzten Dienste und die Region nachzuweisen, und die Verpflichtung nach § 203 StGB reicht bis zum Support der Plattform. Das ist im Einzelfall zu prüfen.
05Wann lohnt sich ein eigenes Modell auf eigener Hardware?
Bei hohem Volumen, in besonders sensiblen Fachrichtungen wie Psychotherapie oder Onkologie und immer dann, wenn Patientendaten verarbeitet werden sollen und kein Anbieter C5-Testat und Verpflichtung vorlegt. Die Hardware für ein mittelgroßes Modell und ein Praxisteam liegt bei etwa 3.000 bis 8.000 Euro. Einrichtung, Anbindung an die Praxissoftware und Wartung kommen dazu und vervielfachen die Summe.
06Reicht es, die Namen im Prompt wegzulassen?
Selten. Eine Pseudonymisierung ist erst belastbar, wenn auch Geburtsdatum, Wohnort, seltene Diagnosen und ungewöhnliche Kombinationen fehlen. Eine 73-jährige Patientin mit seltener Erkrankung in einer Kleinstadt bleibt auch ohne Namen erkennbar.
07Löst ChatGPT in der Praxis Hochrisiko-Pflichten nach dem AI Act aus?
Für Verwaltungstexte, Formulierungshilfe und allgemeine Fachfragen nicht. Die Betreiberpflichten des Art. 26 EU AI Act gelten nur für Hochrisiko-Systeme, also für Medizinprodukte-Software mit Drittprüfung oder die Anwendungsfälle des Anhangs III, und erst ab Dezember 2027 bzw. August 2028. Was heute gilt, ist Art. 4, also Maßnahmen für die KI-Kompetenz des Teams, ohne dass ein bestimmtes Niveau geschuldet ist.
Vertiefung zu einzelnen Fragen.
in Ihrer Praxis?
Dann kläre ich mit Ihnen in einer Ersteinschätzung, welche Nutzung bleiben kann, was umgestellt werden muss und welches Werkzeug die Aufgaben mit Patientenbezug übernimmt. Sie bekommen 60 Minuten per Video und ein schriftliches Memo, pauschal 490 € netto.
Daniel Kleiboldt
Legal Engineer · Jurist, LL.M., Software Engineer
Berät Praxen, MVZ und Kliniken zu EU AI Act, DSGVO und Haftungsfragen beim KI-Einsatz. Lehrauftrag an der Hochschule Neu-Ulm (HNU).