Darf ich ChatGPT
in der Praxis nutzen?
Daniel Kleiboldt · Legal Engineer · Aktualisiert 04.09.2026 · ~9 Min. Lesezeit
Für Patientendaten ist die Standard-Version von ChatGPT (Privatkonto auf chatgpt.com) nicht zulässig. Sie verstößt gegen die DSGVO und berührt § 203 StGB. Anonyme Fachfragen und patientenfreie Verwaltungstexte sind dagegen unproblematisch.
Drei Architekturen tragen: der Enterprise-Zugang mit Auftragsverarbeitungsvertrag und Pseudonymisierung, dasselbe Modell über einen europäischen Cloud-Anbieter oder ein offenes Modell auf eigener Hardware. Welcher Weg zu Ihrer Praxis passt, hängt vom Schutzbedarf, vom Volumen und von der Fachrichtung ab.
ChatGPT läuft in vielen Praxen längst, häufig auf Privatkonten, mit Patientenbezug, ohne dass jemand die Schweigepflicht oder den Drittlandstransfer mitgedacht hat.
Fünf Punkte, die Sie kennen sollten.
- 01Die Standard-Version von ChatGPT (Privatkonto auf chatgpt.com) ist für Patientendaten nicht zulässig. § 203 StGB und DSGVO sprechen klar dagegen.
- 02Drei Architekturen tragen: der Enterprise-Zugang mit Auftragsverarbeitungsvertrag und Pseudonymisierung, der Weg über einen europäischen Cloud-Anbieter, oder ein offenes Modell auf eigener Hardware.
- 03Beim Drittlandtransfer wird regelmäßig zu schnell entwarnt. OpenAI steht nicht auf der Teilnehmerliste des EU-US Data Privacy Framework, die Übermittlung läuft über Standardvertragsklauseln und braucht eine eigene Prüfung.
- 04Pseudonymisierung allein reicht selten. Geburtsdatum, Standort und seltene Diagnosen müssen weg, sonst gelingt der Kombinationsangriff.
- 05Ein Sprachmodell für Texte ist keine Hochrisiko-KI. Was bleibt, ist die Bemühungspflicht nach Art. 4 EU AI Act, dazu Datenschutz-Folgenabschätzung, Rechtsgrundlage und ärztliche Prüfung jedes Ergebnisses.
Wofür Praxen ChatGPT tatsächlich benutzen.
Die Zulässigkeitsfrage lässt sich nur am konkreten Anlass beantworten. Vier davon kommen in Praxen immer wieder vor, und drei von ihnen sind unproblematisch.
Drei Anwendungen, bei denen ChatGPT kein Problem ist.
Drei typische Fehler, die schnell strafbar werden.
ChatGPT wie ein Kollegium zu nutzen funktioniert, bis ein Patientenname, ein Geburtsdatum oder eine Diagnose im Prompt landet.
Sie nutzen ChatGPT bereits in der Praxis?
Im Erstgespräch klären wir in 30 Minuten, welche Variante zu Ihrem Schutzbedarf passt und welche Anpassungen Sie jetzt machen müssen, damit § 203 StGB und DSGVO nicht zum Problem werden.
Vier Architekturen, und was jede wirklich löst.
Empfehlung nach Praxisform.
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Empfehlung
Dasselbe Modell über einen europäischen Cloud-Anbieter
Begründung
Cloud-basiert ohne eigenen IT-Admin, Auftragsverarbeitungsvertrag verfügbar, EU-Region, keine Trainingsnutzung. Beim Drittlandtransfer trägt hier Art. 45 DSGVO, weil Microsoft im Data Privacy Framework gelistet ist. Der direkte Weg zu OpenAI müsste über Standardvertragsklauseln laufen.
Investition
Compliance-Setup einmalig 1.500 bis 3.000 €, monatliche Tool-Kosten 50 bis 200 €.
Alternative
Der Enterprise-Zugang direkt beim Modellanbieter ist eine valide Alternative, wenn die Arbeitsabläufe ohnehin dort liegen. Dann kommt ein eigenes Transfer Impact Assessment dazu. Ein Modell auf eigener Hardware lohnt erst ab höherem Volumen oder besonders sensibler Fachrichtung.
Vier Schienen, die parallel laufen können.
Was Ärzte zu ChatGPT fragen.
01Darf ich ChatGPT in meiner Arztpraxis nutzen?
Für identifizierbare Patientendaten ist die Standard-Version nicht zulässig. Es fehlen der Auftragsverarbeitungsvertrag, eine belastbare Zweckbindung und jede Kontrolle über die Aufbewahrung. Das berührt § 203 StGB und verstößt gegen die DSGVO. Für vollständig anonymisierte Fachfragen ohne Patientenbezug ist die Nutzung unproblematisch.
02Ist ChatGPT Enterprise oder Team zulässig?
Der Enterprise-Zugang bringt einen Auftragsverarbeitungsvertrag, administrierbare Aufbewahrung, keine Trainingsnutzung von Geschäftsdaten und seit Februar 2025 auch Datenresidenz in Europa. Zwei verbreitete Annahmen stimmen allerdings nicht. Zero Data Retention ist ein Merkmal geeigneter API-Endpunkte und kein Tarifmerkmal von Enterprise. Und OpenAI steht nicht auf der Teilnehmerliste des EU-US Data Privacy Framework, die Übermittlung stützt sich auf Standardvertragsklauseln und braucht deshalb ein eigenes Transfer Impact Assessment. Für § 203 StGB kommen die dokumentierte Abwägung, die Verpflichtung des Dienstleisters und meist die Pseudonymisierung vor dem Upload hinzu.
03Was ist der Unterschied zum Zugang über Microsoft?
Es ist dasselbe Modell, betrieben in Microsofts Enterprise-Cloud (heute Azure OpenAI in Microsoft Foundry Models, vormals Azure OpenAI Service), mit Auftragsverarbeitungsvertrag, EU-Regionen wie Sweden Central, France Central, Germany West Central und West Europe, ohne Trainingsnutzung und mit Audit-Logging. Der praktisch entscheidende Unterschied liegt beim Drittlandtransfer, weil Microsoft im Data Privacy Framework gelistet ist und OpenAI nicht. Für Praxen und MVZ ist das die rechtssicherere Variante gegenüber dem direkten Zugang.
04Wann lohnt sich ein eigenes Modell auf eigener Hardware?
Ein offenes Modell im eigenen Netz umgeht Schweigepflicht- und Drittlandfrage vollständig. Sinnvoll ist das bei hohem Volumen, in besonders sensiblen Fachrichtungen wie Psychotherapie, Onkologie und Gynäkologie oder wenn § 203 StGB im Vordergrund steht. Die Hardware für ein mittelgroßes Modell und ein Praxisteam liegt bei etwa 3.000 bis 8.000 Euro. Wer eine Gesamtzahl nennt, muss dazusagen, ob Einrichtung, Anbindung an die Praxissoftware und Wartung eingerechnet sind, weil sich die Summe dadurch vervielfacht.
05Löst ChatGPT in der Praxis Hochrisiko-Pflichten nach dem AI Act aus?
Für Verwaltungstexte, Formulierungshilfe und anonyme Fachfragen nicht. Die Betreiberpflichten des Art. 26 EU AI Act gelten nur für Hochrisiko-Systeme, und dorthin führen genau zwei Wege: Art. 6 Abs. 1 über Anhang I, also CE-zertifizierte Medizinprodukte-Software, oder Art. 6 Abs. 2 über die eigenständigen Anwendungsfälle des Anhangs III. Ein Sprachmodell für Texte geht keinen von beiden. Was bleibt, ist die Bemühungspflicht nach Art. 4, seit Februar 2025 in Kraft und seit dem Digital Omnibus ausdrücklich ohne geschuldetes Kompetenzniveau. Anders liegt es, sobald ein Werkzeug diagnostisch bewertet oder kodiert, dann ist zuerst die Medizinprodukte-Frage zu klären.
06Was droht mir, wenn ich es trotzdem tue?
Drei Verfahren können parallel laufen. Erstens ein Strafverfahren nach § 203 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, ein Antragsdelikt, das betroffene Patientinnen und Patienten jederzeit auslösen können. Zweitens ein DSGVO-Bußgeld der Landesdatenschutzbehörde mit einem Rahmen bis 20 Mio. Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Drittens ein berufsrechtliches Verfahren der Ärztekammer von der Rüge über die Geldbuße bis zur Entziehung des passiven Berufswahlrechts, in schweren Fällen anschließend der Approbationsentzug. Dazu kommt die zivilrechtliche Haftung, wenn ein ungeprüftes Ergebnis in die Behandlung einfließt.
07Reicht es, die Namen im Prompt wegzulassen?
Nur selten. Eine Pseudonymisierung ist erst belastbar, wenn auch Geburtsdatum, Standort, seltene Diagnosen und ungewöhnliche Kombinationen entfernt oder robust ersetzt sind. Der Kombinationsangriff ist bei medizinischen Daten oft erfolgreich, eine 73-jährige Patientin mit seltener Erkrankung in einer Kleinstadt bleibt identifizierbar. Im Zweifel hilft nur ein Modell im eigenen Netz.
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Vertiefung zu einzelnen Fragen.
Ihre heutige Nutzung?
Über Ihre heutige ChatGPT-Nutzung entscheidet nicht das Werkzeug, sondern welche Daten hineingehen und was vertraglich abgesichert ist. Der EU-AI-Act-Prüfbogen ermittelt zuerst, welche Regelwerke Sie überhaupt treffen und ab wann sie gelten, und fragt erst danach nach dem Stand der Umsetzung. Am Ende steht ein Befund mit Fundstellen, Fristen und Maßnahmen, getrennt nach dem, was heute schon gilt und was eine Frist hat — zum Ausdrucken, ohne dass Sie eine E-Mail-Adresse hinterlassen müssen.
Daniel Kleiboldt
Legal Engineer · Jurist, LL.M., Software Engineer
Berät Arztpraxen und MVZ zu EU AI Act, DSGVO und Haftungsfragen beim KI-Einsatz. Lehrauftrag an der Hochschule Neu-Ulm (HNU).