KI am Praxistelefon,
entlastet oder riskant?
Ja, ein KI-Telefonassistent (oft auch KI-Anrufbeantworter genannt) darf für Termine, Rezepte und Wegauskunft eingesetzt werden. Eine medizinische Triage am Telefon bleibt tabu, weil dann zwei Weichen gleichzeitig greifen: Regel 11 MDR für den Medizinprodukt-Status und Anhang III Nr. 5 Buchst. d AI Act für die Notfalltriage.
Pflicht sind die Transparenz nach Art. 50 AI Act, ein Auftragsverarbeitungsvertrag, eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 und Art. 9 DSGVO, die Verpflichtung des Dienstleisters nach § 203 Abs. 4 StGB und ein Eskalationspfad bei Notfallanzeichen. Privat geführte Bot-Konten scheiden aus.
Vier Bauweisen, und der Unterschied liegt in der Freigabe.
Unter „KI-Telefonassistent“ wird Verschiedenes verkauft. Die Systeme unterscheiden sich vor allem darin, ob sie ein Anliegen vorlegen oder es selbst ausführen, und daran hängt fast alles Weitere.
Drei Dinge, die der Bot verlässlich leistet.
Drei Dinge, die am Bot nichts verloren haben.
Sechs Stationen, die ein Anruf durchläuft.
Woran Sie merken, ob sich das für Ihre Praxis lohnt.
Vier Pflichten, die Sie vor dem Rollout einziehen.
Was Praxen zum Telefonassistenten fragen.
01Was ist der Unterschied zwischen einem KI-Anrufbeantworter und einem KI-Telefonassistenten?
Die Begriffe meinen in der Praxis meist dasselbe System. Ein klassischer Anrufbeantworter zeichnet nur auf, ein KI-Telefonassistent führt einen Dialog, vereinbart Termine, nimmt Rezeptwünsche strukturiert auf und leitet Anliegen an das Team weiter. Rechtlich gelten für beide Bezeichnungen dieselben Pflichten: Transparenz nach Art. 50 EU AI Act, Auftragsverarbeitungsvertrag und Rechtsgrundlage nach DSGVO sowie die Schweigepflicht nach § 203 StGB.
02Darf ich einen KI-Telefonassistenten in meiner Arztpraxis einsetzen?
Ja, mit erfüllten Pflichten. Der Anrufer muss zu Beginn des Gesprächs erkennen können, dass er mit einem KI-System spricht. Für die Sprachdaten brauchen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 und, sobald Gesundheitsangaben fallen, zusätzlich einen Erlaubnistatbestand nach Art. 9 Abs. 2. Werden medizinische Angaben erhoben, ist § 203 StGB berührt, und die Verpflichtung des Dienstleisters nach § 203 Abs. 4 StGB wird zur tragenden Voraussetzung.
03Ist ein KI-Telefonassistent Hochrisiko-KI nach dem EU AI Act?
In der Regel nein, solange das System Termine vereinbart, Rezeptwünsche weiterleitet oder Wegauskunft gibt. Das ist geringes Risiko mit Transparenzpflicht nach Art. 50, die seit dem 2. August 2026 durchgesetzt wird. Sobald der Bot inhaltlich triagiert, kommen zwei Fragen dazu. Erstens die Medizinprodukte-Frage, weil eine Software, die Beschwerden bewertet und daraus eine Dringlichkeit ableitet, über Regel 11 MDR zur Medical Device Software werden kann. Zweitens der Anhang-III-Fall in Nr. 5 Buchst. d, der Notrufbewertung und die Triage von Patienten bei der Notfallversorgung erfasst. Welche der beiden Routen greift, entscheidet über die Frist und über die Pflichten, deshalb ist die Einordnung vor dem Rollout zu klären und nicht danach.
04Woran erkenne ich einen geeigneten Anbieter?
An sechs Punkten, die sich vor der Unterschrift prüfen lassen: Auftragsverarbeitungsvertrag mit benannten Unterauftragsverarbeitern, Verarbeitungsort und Speicherort der Sprachaufnahmen, Verpflichtung auf die Schweigepflicht nach § 203 Abs. 4 StGB, schriftliche Zusage zur KI-Ansage nach Art. 50, eine konfigurierbare Eskalationsmatrix mit Verweis auf 112 und 116 117, und die Frage, ob auf den Gesprächen trainiert wird. Dazu die Integration in Ihre Praxissoftware und die Möglichkeit, den Bot bei Sonderlagen abzuschalten. Welche Anbieter das wie erfüllen, ordnet das KI-Tool-Radar in der Kategorie Patientenkommunikation fortlaufend ein.
05Muss der Patient wissen, dass er mit einer KI spricht?
Ja. Art. 50 Abs. 1 EU AI Act wird seit dem 2. August 2026 durchgesetzt und verlangt, dass die interagierende Person erkennt, dass sie mit einem KI-System spricht. Eine Begrüßung wie „Guten Tag, Sie sprechen mit der sprachgesteuerten Anmeldung von Praxis Dr. Müller“ erfüllt das. Ein menschlich klingender Name für den Bot ohne jeden Hinweis erfüllt es nicht.
06Was kostet ein KI-Telefonassistent und rechnet er sich für eine Einzelpraxis?
Der Markt bewegt sich, deshalb sind Preise nur als Größenordnung belastbar. Einstiegsmodelle liegen bei etwa 150 bis 300 Euro monatlich pro Leitung, Lösungen mit Anbindung an die Praxissoftware und eigenem Stimm-Training deutlich darüber. Die Rechnung trägt in den meisten Einzelpraxen, wenn der Bot 20 bis 30 Anrufe pro Tag übernimmt, typischerweise Terminvereinbarung, Rezeptbestellung und Wegauskunft. Als Vergleichsgröße dienen die Arbeitgeberkosten einer MFA-Vollzeitstelle und nicht deren Bruttogehalt; je nach Tarif und Region liegen sie im mittleren bis oberen Vierzigtausenderbereich. Und die Rechnung geht nur auf, wenn die gewonnene Zeit tatsächlich am Tresen ankommt.
Welcher Anbieter erfüllt das konkret?
Anbieternamen stehen hier bewusst nicht, weil der Markt sich schneller bewegt als ein Fließtext. Das KI-Tool-Radar prüft die einzelnen Systeme entlang derselben vier Achsen und hält den Stand nach, von den eigenständigen Telefonassistenten bis zu den Telefonmodulen der Praxissoftware.
am Telefon auslöst.
Solange ein Voicebot organisatorisch sortiert, ist er kein Medizinprodukt. Er macht Ihre Praxis aber zum Betreiber und löst die Transparenzpflicht nach Art. 50 aus. Sobald er Beschwerden bewertet, verschiebt sich beides. Der EU-AI-Act-Prüfbogen ermittelt zuerst, welche Regelwerke Sie überhaupt treffen und ab wann sie gelten, und fragt erst danach nach dem Stand der Umsetzung. Am Ende steht ein Befund mit Fundstellen, Fristen und Maßnahmen, getrennt nach dem, was heute schon gilt und was eine Frist hat — zum Ausdrucken, ohne dass Sie eine E-Mail-Adresse hinterlassen müssen.
Daniel Kleiboldt
Legal Engineer · Jurist, LL.M., Software Engineer
Berät Arztpraxen und MVZ zu EU AI Act, DSGVO und Haftungsfragen beim KI-Einsatz. Lehrauftrag an der Hochschule Neu-Ulm (HNU).