Ob es ein
Medizinprodukt ist,
entscheidet der Zweck.
Die MDR regelt das Inverkehrbringen und den Einsatz von Medizinprodukten in der EU. Software fällt darunter, sobald ihre Zweckbestimmung einen medizinischen Zweck umfasst. KI-basierte Software, die diagnostische oder therapeutische Information liefert, ist nach Regel 11 mindestens Klasse IIa.
Für KI-Medizinprodukte greifen MDR und EU AI Act parallel. Beide verlangen Konformitätsbewertung, technische Dokumentation und Post-Market Surveillance. Eine integrierte Vorgehensweise reduziert den Aufwand, ersetzt aber keine der beiden formalen Bewertungen.
Wer ein diagnostisch genutztes KI-Tool ohne CE-Kennzeichnung einsetzt, rutscht nach Art. 25 EU AI Act in die Anbieterrolle und übernimmt faktisch die MDR-Pflichten.
Zwei Rollen, zwei Pflichtenkataloge.
Anbieter bringen Produkte in Verkehr und tragen die Konformitätslast; Betreiber setzen sie ein und schulden Auswahl, Aufsicht und Dokumentation.
Dieselbe Frage, sechs verschiedene Antworten.
| Werkzeug | Wo es landet | Einstufung |
|---|---|---|
| Ambient Scribing / Dokumentations-KI | In der Regel kein Medizinprodukt, solange die Zweckbestimmung reine Dokumentation ist. Die Grenze verläuft dort, wo strukturierte Vorschläge klinische Relevanz bekommen. | |
| ICD-Kodiervorschlag im PVS | Der Grenzfall der aktuellen PVS-Generation: vom Anbieter als Dokumentationshilfe gerahmt, tatbestandlich nah an der Diagnoseunterstützung. | |
| Bilddiagnostik-KI (Radiologie, Dermatologie, Zahnmedizin) | Medizinprodukt, nach Regel 11 mindestens Klasse IIa; als Hochrisiko-KI greift zusätzlich der AI Act mit voller Anbieterlast. | |
| Medikations- und AMTS-Analyse | Als klinisches Entscheidungsunterstützungssystem häufig Medizinprodukt Klasse IIa, relevant auch für Apotheken und Filialverbünde. | |
| Telefonassistent / Terminorganisation | Kein Medizinprodukt. Betreiberpflichten nach Art. 4 EU AI Act und DSGVO bleiben davon unberührt. | |
| Triage-Unterstützung | Je nach Zweckbestimmung: reine Terminsteuerung bleibt außen vor, klinische Priorisierung führt in Richtung Medizinprodukt und Hochrisiko-Einstufung. |
Die Fristenlage, gegen den heutigen Stand gerechnet.
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Ob Regel 11 greift, entscheidet sich an der Zweckbestimmung und nicht am Marketingtext des Anbieters. Welche Ihrer Systeme betroffen sind, lässt sich in wenigen Fragen einordnen.