Kleiboldt Legal EngineeringKleiboldt Legal EngineeringErstgespräch
MDR und EU AI Act

Ob es ein
Medizinprodukt ist,

entscheidet der Zweck.

Nicht die Technik · Rechtsstand 07.08.2026

Die MDR regelt das Inverkehrbringen und den Einsatz von Medizinprodukten in der EU. Software fällt darunter, sobald ihre Zweckbestimmung einen medizinischen Zweck umfasst. KI-basierte Software, die diagnostische oder therapeutische Information liefert, ist nach Regel 11 mindestens Klasse IIa.

Für KI-Medizinprodukte greifen MDR und EU AI Act parallel. Beide verlangen Konformitätsbewertung, technische Dokumentation und Post-Market Surveillance. Eine integrierte Vorgehensweise reduziert den Aufwand, ersetzt aber keine der beiden formalen Bewertungen.

Für Betreiber bedeutet eine fehlende CE-Kennzeichnung bei einem diagnostisch genutzten KI-Tool ein hohes Risiko. Wer das Tool trotzdem einsetzt, rutscht nach Art. 25 EU AI Act in die Anbieterrolle und übernimmt faktisch die MDR-Pflichten.

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Rollen
Wer was schuldet

Zwei Rollen, zwei Pflichtenkataloge.

An der Schnittstelle von MDR und AI Act entscheidet die Rolle über den Pflichtenkatalog. Anbieter bringen Produkte in Verkehr und tragen die Konformitätslast; Betreiber setzen sie ein und schulden Auswahl, Aufsicht und Dokumentation. Beide Perspektiven gehören auf denselben Tisch, weil jede Lücke der einen Seite bei der anderen als Risiko ankommt.

Stand07.08.2026
FassungVerordnung (EU) 2026/1744
FundstelleMDR Anhang VIII Regel 11
Frist02.12.2026 · Art. 50 Abs. 2, Bestandssysteme
Belegte Normen6 Fristen
WeiterWissen
Einordnungsechs Kategorien
Wo typische KI-Tools stehen

Dieselbe Frage, sechs verschiedene Antworten.

Die Einordnung hängt im Einzelfall an der Zweckbestimmung des Anbieters. Diese Übersicht zeigt, wo die Diskussion bei den gängigen Tool-Kategorien typischerweise landet.

WerkzeugWo es landetEinstufung
Ambient Scribing / Dokumentations-KIIn der Regel kein Medizinprodukt, solange die Zweckbestimmung reine Dokumentation ist. Die Grenze verläuft dort, wo strukturierte Vorschläge klinische Relevanz bekommen.
ICD-Kodiervorschlag im PVSDer Grenzfall der aktuellen PVS-Generation: vom Anbieter als Dokumentationshilfe gerahmt, tatbestandlich nah an der Diagnoseunterstützung.
Bilddiagnostik-KI (Radiologie, Dermatologie, Zahnmedizin)Medizinprodukt, nach Regel 11 mindestens Klasse IIa; als Hochrisiko-KI greift zusätzlich der AI Act mit voller Anbieterlast.
Medikations- und AMTS-AnalyseAls klinisches Entscheidungsunterstützungssystem häufig Medizinprodukt Klasse IIa, relevant auch für Apotheken und Filialverbünde.
Telefonassistent / TerminorganisationKein Medizinprodukt. Betreiberpflichten nach Art. 4 EU AI Act und DSGVO bleiben davon unberührt.
Triage-UnterstützungJe nach Zweckbestimmung: reine Terminsteuerung bleibt außen vor, klinische Priorisierung führt in Richtung Medizinprodukt und Hochrisiko-Einstufung.
Die Übersicht ersetzt keine Einzelfallprüfung; maßgeblich sind Zweckbestimmung, Gebrauchsanweisung und tatsächlicher Einsatz in Ihrer Einrichtung. Die laufende Einordnung einzelner Tools finden Sie im KI-Tool-Radar Einordnung nach MDR Anhang VIII Regel 11 und EU AI Act i. d. F. Verordnung (EU) 2026/1744. Stand 07.08.2026. Im Einzelfall entscheidet die Zweckbestimmung des Anbieters.
FristenStand 07.08.2026
Was wann greift

Die Fristenlage, gegen den heutigen Stand gerechnet.

Diese Liste steht an genau einer Stelle im Quelltext und wird von jeder Seite gelesen, die eine Frist nennt. Ändert sich eine, ändert sie sich überall.

In Kraft. Art. 4 KI-Kompetenz. Seit dem 27.07.2026 als Maßnahmenpflicht gefasst, ohne geschuldetes Kompetenzniveau.
In Kraft. KI-MIG in Kraft. Marktüberwachung in Deutschland: Bundesnetzagentur, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt; für KI in Medizinprodukten bleiben die sektoralen Behörden zuständig.
In Kraft. Art. 50 Transparenzpflichten, vollständig einschließlich Abs. 2. Für Bestandssysteme verlängert Art. 111 Abs. 4 die maschinenlesbare Kennzeichnung auf den 02.12.2026, allerdings nur für Anbieter.
Gilt ab. Ende der Übergangsfrist des Art. 111 Abs. 4 für die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Art. 50 Abs. 2. Nur für Anbieter und nur für Systeme, die vor dem 02.08.2026 in Verkehr gebracht wurden.
Gilt ab. Kapitel III Abschnitte 1 bis 3 für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III, Art. 6 Abs. 2. Damit auch Art. 26 und Art. 27.
Gilt ab. Kapitel III Abschnitte 1 bis 3 für Hochrisiko-Systeme nach Anhang I, Art. 6 Abs. 1 — KI in Medizinprodukten. Damit auch Art. 26.
Vertiefung
Drei Beiträge zur Klassifizierung

Wenn Sie es genauer brauchen.

Die Doppelregulierung von MDR und AI Act lässt sich strategisch nicht ignorieren. Ich begleite Health-Tech-Anbieter bei der Konformitätsbewertung, bei der Klassifizierung der Zweckbestimmung und bei der Compliance-as-Code-Architektur. Ein Erstgespräch klärt, wo Sie stehen und welche Synergien Sie heben können.

Bereits verfügbare Materialien
Häufige Fragen
Was oft gefragt wird

Vier Fragen, kurz beantwortet.

„Wann fällt KI-Software unter die MDR?“Sobald die Zweckbestimmung des Anbieters einen medizinischen Zweck umfasst, also Information für diagnostische, therapeutische, prognostische oder präventive Entscheidungen liefert. MDR Anhang VIII Regel 11 ist die zentrale Klassifizierungsregel. Software, die ICD-Codes vorschlägt oder Befunde unterstützt, ist mindestens Klasse IIa.
„Was ändert der EU AI Act an der MDR-Welt?“Der AI Act überlagert die MDR. Hochrisiko-KI, die Sicherheitskomponente eines MDR-Medizinprodukts ist, durchläuft eine integrierte Konformitätsbewertung. Die AI-Act-Anforderungen zu Risikomanagement, Datenqualität, Transparenz und Human Oversight kommen zu den MDR-Anforderungen hinzu.
„Können MDR- und AI-Act-Konformitätsbewertung zusammengelegt werden?“Formal bleiben beide Bewertungen getrennt. Operativ lassen sich die zugrunde liegenden Prozesse synergetisch aufsetzen. Ein integriertes QMS nach ISO 13485, gemeinsames Risikomanagement nach ISO 14971 und eine harmonisierte Post-Market-Surveillance reduzieren den Aufwand um realistisch 30 bis 40 Prozent.
„Was bedeutet MDR für Betreiber?“Betreiber sind kein direkter Adressat der Anbieterpflichten. Sie müssen aber bei Beschaffung auf gültige CE-Kennzeichnung achten, die Gebrauchsanweisung beachten, schwerwiegende Vorkommnisse melden und Software-Updates pflegen. Wer ein nicht CE-zertifiziertes KI-Tool diagnostisch einsetzt, übernimmt nach Art. 25 EU AI Act die Anbieterpflichten.
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Ob Regel 11 greift, entscheidet sich an der Zweckbestimmung und nicht am Marketingtext des Anbieters. Welche Ihrer Systeme betroffen sind, lässt sich in wenigen Fragen einordnen. Der EU-AI-Act-Prüfbogen ermittelt zuerst, welche Regelwerke Sie überhaupt treffen und ab wann sie gelten, und fragt erst danach nach dem Stand der Umsetzung. Am Ende steht ein Befund mit Fundstellen, Fristen und Maßnahmen, getrennt nach dem, was heute schon gilt und was eine Frist hat — zum Ausdrucken, ohne dass Sie eine E-Mail-Adresse hinterlassen müssen.

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