Sie setzen KI in der Praxis ein.Damit sind Sie Betreiber.
Sobald ein KI-System in Ihrer Praxis läuft, treffen Sie drei Pflichten: geschultes Personal nach Art. 4 EU AI Act, menschliche Aufsicht über die Ergebnisse nach Art. 26 Abs. 2, und eine Dokumentation, die beides im Prüffall belegt. Die Behandlungsverantwortung bleibt dabei nach § 630a BGB vollständig bei Ihnen, unabhängig davon, was das Tool vorschlägt.
Eine Einzelpraxis braucht dafür kein Beratungsprojekt, sondern einen belastbaren Nachweis für das Team und Klarheit darüber, welche der eingesetzten Systeme überhaupt betroffen sind. Unten finden Sie beides, sortiert nach Ihrem Fach.
Dermatologie
Bilddiagnostik als Medizinprodukt, Hauttyp-Bias, Teledermatologie.
Rheumatologie
Decision Support, Therapiesteuerung, dokumentierte Aufsicht.
HNO
Audiometrie- und Bild-KI, Betreiberpflichten im Praxisalltag.
Zahnmedizin
Röntgen-Befundung als Medizinprodukt, Abrechnung, Haftung.
Augenheilkunde
Retinopathie-Screening, autonome Systeme, Betreiberpflicht trotzdem.
Psychiatrie & Psychotherapie
Therapie-Chatbots, DiGA, Emotionserkennung, ungeklärte AI-Act-Einstufung.
Pathologie
Whole-Slide-KI in der Primärdiagnostik, Medizinprodukt, Hochrisiko.
Pädiatrie
Minderjährige als geschützte Gruppe, Einwilligung, Bias durch Erwachsenendaten.
Radiologie
Hochrisiko-KI nach MDR Rule 11, Befundverantwortung beim Arzt.
Zwei weitere Wege hinein
Art. 4 verlangt geschultes Personal, nicht ein Gutachten.
Was Sie hier über KI in Ihrer Praxis gelesen haben, hilft Ihnen bei der Entscheidung. Für die Pflicht selbst brauchen Sie etwas anderes, nämlich ein Team, das die Systeme versteht, und eine Dokumentation, die das belegt. Genau das ist Modul 1 der CAVEAT Akademie: 90 Minuten live, mit Lernerfolgskontrolle und persönlichem Zertifikat für jede teilnehmende Person.
Ihre Fachrichtung ist nicht dabei?
Die rechtliche Logik gilt für jede Praxis, die KI einsetzt. Schildern Sie mir Ihren Fall, dann ordne ich Ihre Konstellation ein, unabhängig vom Fachgebiet.