Kleiboldt Legal EngineeringKleiboldtLegal EngineeringErstgespräch

Vortrag & Workshop
zu KI-Haftung und EU AI Act

Einen Termin besetzen, eine Reihe aufbauen oder eigene Referenten befähigen.

Daniel Kleiboldt (Kleiboldt Legal Engineering; Jurist, LL.M., Software Engineer) hält Vorträge und Workshops zu KI-Haftung und EU AI Act in der Medizin, für Kammern, Verbände, Fachgesellschaften, Kliniken und Veranstalter, remote oder vor Ort.

Termin anfragen

Ein Termin reicht nicht, wenn es in der Fläche wirken soll

Ihre Mitglieder fragen nach KI, und ein allgemeines Tech-Referat beantwortet ihre Fragen nicht. Gefragt sind klare Orientierung zu Pflichten und Haftung und Materialien, die sich weitergeben lassen.

Punkt 01

„Was gehört in ein tragfähiges KI-Curriculum?“

Betreiberpflichten, Übergangsfristen, Haftung nach BGB und die Grenze zur Hochrisiko-KI nach MDR, so aufbereitet, dass sich daraus Regeln für den Praxisalltag ableiten lassen.

Punkt 02

„Wer stellt den Antrag auf CME-Anerkennung?“

Den Antrag stellt der Veranstalter bei der zuständigen Kammer. Die didaktische Konzeption und die Unterlagen für den Antrag liefere ich zu. Mehr dazu steht unten bei den Fragen.

Punkt 03

„Wie erreicht man hunderte Praxen flächendeckend?“

Über Train-the-Trainer-Konzepte. Eigene Referenten und Justiziare werden mit demselben Material und auf demselben Rechtsstand befähigt, die Schulungen im Verband selbst weiterzugeben.

Sechs Vorträge, zuschneidbar auf Ihr Publikum

Jeder Vortrag lässt sich als Workshop erweitern. Hintergründe stehen in der Übersicht zur KI-Haftung im Gesundheitswesen und in den Beiträgen zur Haftung in der Arztpraxis und in der Klinik. Für Krankenhäuser gibt es zusätzlich die KI-Governance für das Krankenhaus.

Vortrag 01 · 60 Minuten

EU AI Act für Praxen und MVZ

Was die Verordnung von Betreibern verlangt, welche Fristen gelten und wie sich die Pflichten im Praxisalltag zeigen.

Vortrag 02 · 60 Minuten

AI Act: Implikationen für Akteure im Gesundheitswesen

Die Rollen von Anbietern und Betreibern entlang des Versorgungswegs, für Kliniken, Praxen, Verbände und Industrie.

Vortrag 03 · 45 Minuten

KI-Haftung in der Arztpraxis

Welche Haftungsebenen es gibt, wenn ein KI-System im Praxisablauf danebenliegt, und was die Dokumentation dazu beiträgt.

Vortrag 04 · 60 Minuten

KI-Haftung im Krankenhaus

Die drei Ebenen Ärztin oder Arzt, Krankenhaus und Hersteller, mit Organisationsverschulden und der Rolle des Herstellers.

Vortrag 05 · 90 Minuten

Governance im Krankenhaus: vom KI-Inventar zur Richtlinie

Inventar aller KI-Systeme im Haus einschließlich der inoffiziellen, die Rolle des Hauses je System und eine KI-Richtlinie in der bestehenden QM-Struktur.

Vortrag 06 · 45 Minuten

KI in der Psychotherapie: Schweigepflicht, Aufnahmen, Dokumentation

Berufsrechtliche Grenzen beim Einsatz von KI in psychotherapeutischen Praxen und Ausbildungsinstituten.

Drei Formate für Veranstalter und Akademien

Vom einstündigen Keynote-Impuls über interaktive Halbtages-Workshops bis zur vollständig gebrandeten Kooperations-Akademie.

Format 01

Keynote & Impulsvortrag

45 bis 90 Minuten zu EU AI Act, Betreiberpflichten und Haftung im Versorgungsalltag. Remote oder vor Ort, inklusive Handout und Q&A.

Kongresse, Jahrestagungen & Gremien
Format 02

Workshop & Praxisseminar

Halb- oder ganztägige Arbeitsformate für Vorstand, Justiziariat und Führungskreise mit konkreten Fallbeispielen aus der regionalen Versorgung.

Führungskreise & Verbandsgremien
Format 03

Gesponserte Fortbildungsreihe

Durchläufe der CAVEAT Akademie als gebrandete oder geförderte Edition für Ihre Mitglieder oder Kunden. Inhaltlich vollständig unabhängig kuratiert.

Kammern, Verbände & Fachverlage

Für Bildungsträger: Eigene Dozenten ausrüsten

Ich erstelle das didaktische Konzept, die Foliensätze und die Prüffragen. Ihre Referenten führen durch, ich halte das Recht aktuell.

Baustein 01

Curriculum und Trainerkonzept

Modulstruktur, Lernziele, Methodik, Ablaufplan und Trainerleitfaden. Der strukturierte Einstieg für Träger, die eigene Dozenten einsetzen möchten.

Baustein 02

Beratungsinstrumente & Checklisten

Praxisnahe Prüfbögen, Vorlagen und Leitfäden, redaktionell abgestimmt für Ihre Verbandsjuristen und die angeschlossenen Praxen.

Baustein 03

Laufende Rechtsfortschreibung

Jährliche Aktualisierung der Seminarunterlagen auf neue Leitlinien von EU AI Office, BfArM und Rechtsprechung sowie Rezertifizierung Ihrer Dozenten.

Auftritte in Lehre, Verband und Industrie

Ausgewählte Stationen 2026 mit Datum und Veranstalter. Weitere Auftritte und Veröffentlichungen stehen unter Publikationen.

18.05.2026HNU Gesundheitsmanagement UpdateOnline-Vortrag in der Reihe der Hochschule Neu-Ulm, organisiert von Prof. Dr. Patrick Da-Cruz. Titel „AI Act: Implikationen für Akteure im Gesundheitswesen“.
26.08.2026UCB Pharma, HannoverRoundtable zur digitalen Optimierung in der Rheumatologie, gefördert von UCB Pharma. Vortrag im Duo mit Dr. Kirsten Hoeper.
01.09.2026Deutscher Fachverband für Verhaltenstherapie (DVT)Online-Vortrag um 18:00 Uhr vor den Leitungen der psychotherapeutischen Ausbildungsinstitute.
27.11.20265. digiHNO-SummitFernUniversität in Hagen, ausgerichtet von der AG digiHNO. Fachvortrag, geplant.

Stimmen

„Besonders schätze ich seine Loyalität, seine Verlässlichkeit und seine Fähigkeit, komplexe Themen rund um KI und Gesundheitswesen praxisnah und verständlich zu vermitteln. Daniel denkt immer einen Schritt weiter, ist jederzeit ansprechbar und verliert dabei nie den Blick für die Menschen, die mit den Lösungen arbeiten sollen.“

Ina BüntjenEcosystem Lead TA Rheumatology, UCB Pharma

September 2026

Fragen von Veranstaltern

Frage 01

Was kostet ein Vortrag oder Workshop?

Das Honorar richtet sich nach dem Aufwand für Vorbereitung, Durchführung, Reisezeit und Nachbereitung. Ich nenne es je Veranstaltung im Angebot und hier keinen Betrag, weil Thema, Dauer und Ort den Aufwand bestimmen. Für das Angebot genügen Anlass, Zielgruppe und Terminrahmen.

Frage 02

Wie werden Reisekosten abgerechnet?

Reisekosten kommen zum Honorar hinzu und stehen im Angebot gesondert. Bei Vorträgen per Videokonferenz fallen keine an.

Frage 03

Wer stellt den Antrag auf CME-Anerkennung?

Den Antrag auf Anerkennung stellt der Veranstalter bei der zuständigen Ärztekammer. Nach der Fortbildungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe muss der Antrag mindestens vier Wochen vor Beginn mit vollständigen Unterlagen vorliegen, bei Präsenzveranstaltungen ist die Kammer des Veranstaltungsorts zuständig. Zu den Voraussetzungen gehört unter anderem eine Ärztin oder ein Arzt als wissenschaftliche Leitung, die der Veranstalter stellt. Die didaktische Konzeption und die Unterlagen für den Antrag liefere ich zu. Ob und in welchem Umfang die Kammer eine Veranstaltung anerkennt, entscheidet sie selbst.

Frage 04

Bekommen die Teilnehmenden die Folien?

Zu jedem Vortrag gehört ein Handout für die Teilnehmenden. Ob die Folien selbst weitergegeben werden, stimme ich vorab mit dem Veranstalter ab. Foliensätze für eigene Referenten gehören zu den Bausteinen der Train-the-Trainer-Konzepte und werden dort im Angebot festgelegt.

Terminanfrage für Veranstalter & Verbände

Sie planen einen Kongress, ein Symposium oder eine Fortbildungsreihe? Schildern Sie kurz Anlass, Zielgruppe und Terminrahmen. Das Angebot folgt dann mit einem Konzept für Ihr Publikum.