Einen Termin besetzen, eine Reihe aufbauen oder eigene Referenten befähigen.
Daniel Kleiboldt (Kleiboldt Legal Engineering; Jurist, LL.M., Software Engineer) hält Vorträge und Workshops zu KI-Haftung und EU AI Act in der Medizin, für Kammern, Verbände, Fachgesellschaften, Kliniken und Veranstalter, remote oder vor Ort.
Ihre Mitglieder fragen nach KI, und ein allgemeines Tech-Referat beantwortet ihre Fragen nicht. Gefragt sind klare Orientierung zu Pflichten und Haftung und Materialien, die sich weitergeben lassen.
Betreiberpflichten, Übergangsfristen, Haftung nach BGB und die Grenze zur Hochrisiko-KI nach MDR, so aufbereitet, dass sich daraus Regeln für den Praxisalltag ableiten lassen.
Den Antrag stellt der Veranstalter bei der zuständigen Kammer. Die didaktische Konzeption und die Unterlagen für den Antrag liefere ich zu. Mehr dazu steht unten bei den Fragen.
Über Train-the-Trainer-Konzepte. Eigene Referenten und Justiziare werden mit demselben Material und auf demselben Rechtsstand befähigt, die Schulungen im Verband selbst weiterzugeben.
Jeder Vortrag lässt sich als Workshop erweitern. Hintergründe stehen in der Übersicht zur KI-Haftung im Gesundheitswesen und in den Beiträgen zur Haftung in der Arztpraxis und in der Klinik. Für Krankenhäuser gibt es zusätzlich die KI-Governance für das Krankenhaus.
Was die Verordnung von Betreibern verlangt, welche Fristen gelten und wie sich die Pflichten im Praxisalltag zeigen.
Die Rollen von Anbietern und Betreibern entlang des Versorgungswegs, für Kliniken, Praxen, Verbände und Industrie.
Welche Haftungsebenen es gibt, wenn ein KI-System im Praxisablauf danebenliegt, und was die Dokumentation dazu beiträgt.
Die drei Ebenen Ärztin oder Arzt, Krankenhaus und Hersteller, mit Organisationsverschulden und der Rolle des Herstellers.
Inventar aller KI-Systeme im Haus einschließlich der inoffiziellen, die Rolle des Hauses je System und eine KI-Richtlinie in der bestehenden QM-Struktur.
Berufsrechtliche Grenzen beim Einsatz von KI in psychotherapeutischen Praxen und Ausbildungsinstituten.
Vom einstündigen Keynote-Impuls über interaktive Halbtages-Workshops bis zur vollständig gebrandeten Kooperations-Akademie.
45 bis 90 Minuten zu EU AI Act, Betreiberpflichten und Haftung im Versorgungsalltag. Remote oder vor Ort, inklusive Handout und Q&A.
Halb- oder ganztägige Arbeitsformate für Vorstand, Justiziariat und Führungskreise mit konkreten Fallbeispielen aus der regionalen Versorgung.
Durchläufe der CAVEAT Akademie als gebrandete oder geförderte Edition für Ihre Mitglieder oder Kunden. Inhaltlich vollständig unabhängig kuratiert.
Ich erstelle das didaktische Konzept, die Foliensätze und die Prüffragen. Ihre Referenten führen durch, ich halte das Recht aktuell.
Modulstruktur, Lernziele, Methodik, Ablaufplan und Trainerleitfaden. Der strukturierte Einstieg für Träger, die eigene Dozenten einsetzen möchten.
Praxisnahe Prüfbögen, Vorlagen und Leitfäden, redaktionell abgestimmt für Ihre Verbandsjuristen und die angeschlossenen Praxen.
Jährliche Aktualisierung der Seminarunterlagen auf neue Leitlinien von EU AI Office, BfArM und Rechtsprechung sowie Rezertifizierung Ihrer Dozenten.
Ausgewählte Stationen 2026 mit Datum und Veranstalter. Weitere Auftritte und Veröffentlichungen stehen unter Publikationen.
„Besonders schätze ich seine Loyalität, seine Verlässlichkeit und seine Fähigkeit, komplexe Themen rund um KI und Gesundheitswesen praxisnah und verständlich zu vermitteln. Daniel denkt immer einen Schritt weiter, ist jederzeit ansprechbar und verliert dabei nie den Blick für die Menschen, die mit den Lösungen arbeiten sollen.“

September 2026
Das Honorar richtet sich nach dem Aufwand für Vorbereitung, Durchführung, Reisezeit und Nachbereitung. Ich nenne es je Veranstaltung im Angebot und hier keinen Betrag, weil Thema, Dauer und Ort den Aufwand bestimmen. Für das Angebot genügen Anlass, Zielgruppe und Terminrahmen.
Reisekosten kommen zum Honorar hinzu und stehen im Angebot gesondert. Bei Vorträgen per Videokonferenz fallen keine an.
Den Antrag auf Anerkennung stellt der Veranstalter bei der zuständigen Ärztekammer. Nach der Fortbildungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe muss der Antrag mindestens vier Wochen vor Beginn mit vollständigen Unterlagen vorliegen, bei Präsenzveranstaltungen ist die Kammer des Veranstaltungsorts zuständig. Zu den Voraussetzungen gehört unter anderem eine Ärztin oder ein Arzt als wissenschaftliche Leitung, die der Veranstalter stellt. Die didaktische Konzeption und die Unterlagen für den Antrag liefere ich zu. Ob und in welchem Umfang die Kammer eine Veranstaltung anerkennt, entscheidet sie selbst.
Zu jedem Vortrag gehört ein Handout für die Teilnehmenden. Ob die Folien selbst weitergegeben werden, stimme ich vorab mit dem Veranstalter ab. Foliensätze für eigene Referenten gehören zu den Bausteinen der Train-the-Trainer-Konzepte und werden dort im Angebot festgelegt.
Sie planen einen Kongress, ein Symposium oder eine Fortbildungsreihe? Schildern Sie kurz Anlass, Zielgruppe und Terminrahmen. Das Angebot folgt dann mit einem Konzept für Ihr Publikum.