Kleiboldt Legal EngineeringKleiboldtLegal EngineeringErstgespräch

Fester Preis.
Klarer Ablauf.

Keine Verhandlung.

Alle Beträge netto · Stand 04.09.2026

Die Beträge gelten für Einzel- und Gemeinschaftspraxen. MVZ, Krankenhaus, Institute und Hersteller finden ihren Einstieg im nächsten Abschnitt.

490 €Ersteinschätzung, eine konkrete Frage, 60 Minuten per Video, danach ein Memo für Ihre Unterlagen
1.900 €KI-Start, drei Stunden mit dem ganzen Team, danach der Praxisplan
2.500 bis 5.000 €KI-Einführung je Aufgabe, vom Vergleich der Anbieter bis zum begleiteten Praxistest
249 € je PersonSchulung für das Team, 90 Minuten live online, danach hat jede Person ihr eigenes Zertifikat nach Art. 4, während der KI-Start mit dem ganzen Team klärt, welche KI in die Praxis kommt
1.490 €DSFA für ein KI-Werkzeug, vorbereitet zur Abzeichnung durch Ihren Datenschutzbeauftragten
ab 3.000 €Compliance-Check & Audit, für Praxen, die KI schon nutzen
ab 199 € im MonatLaufende Begleitung, Beobachtung der Rechtslage, Nachschulung bei Personalwechsel
nach UmfangMVZ und Verbünde, Festpreis nach Standorten, Systemen und Personenzahl, Angebot binnen einer Woche nach dem Erstgespräch. Die Schulung gilt bis zwölf Personen je Termin zu 249 € je Person, darüber der Rollout mit eigenem Termin
nach UmfangKI-Governance für das Krankenhaus, Inventar, Rollen, Richtlinie, Schulungskonzept. Festpreis nach dem Inventargespräch, in der Form, die Ihr Einkauf braucht
02Bedingungen

Vier Zahlen, die sonst im Kleingedruckten stehen.

14Tage Zahlungszielnach Erhalt der Rechnung
0€ bei der Anmeldungkeine Vorkasse
100% anrechenbarauf die nächstgrößere Leistung
2WerktageReaktionszeit in der Begleitung
Was nicht zusätzlich kostet
  • ·Erstgespräch, dreißig Minuten, unverbindlich
  • ·Standardvorlagen und Dokumentenmuster
  • ·Erreichbarkeit per Mail und Telefon
  • ·Kurze Rückfragen zwischen den Terminen
  • ·Übergabe-Dokumentation nach Projektende
04Ergebnis

Was am Ende auf dem Tisch liegt.

Das ist der Anhang des Praxisplans, den Sie nach dem KI-Start bekommen. Der Plan selbst zeigt, wo KI sich in Ihren Abläufen lohnt, welche Werkzeuge in Frage kommen und was Sie weglassen können.

Erstens, ein Compliance-Profil je WerkzeugEin Blatt pro System, immer nach demselben Raster.
Zweitens, die Negativ-ListeDie Liste der Pflichten, die für Ihre Praxis nachweislich nicht greifen, jeweils mit der Begründung.
Drittens, die RoadmapDie offenen Punkte in der Reihenfolge, in der sie tatsächlich anfallen, entlang der Fristen des AI Act. Diese Unterlagen gehören Ihnen, sie liegen als bearbeitbare Dateien vor, und sie sind so geschrieben, dass eine Aufsichtsbehörde sie ohne Erläuterung lesen kann.
05Danach

Compliance endet nicht mit dem Audit.

Wer KI dauerhaft einsetzt, hält den Nachweis dauerhaft aktuell. Die Begleitung läuft im Jahresvertrag und wird monatlich abgerechnet.

Gesetze ändern sichDer AI Act wird durch delegierte Rechtsakte und den Digital Omnibus konkretisiert, die Aufsichtsbehörden veröffentlichen laufend Leitlinien. Was heute trägt, kann morgen eine Lücke haben.
Teams wechselnDie Maßnahmen nach Art. 4 AI Act richten sich an alle, die mit KI arbeiten. Bei jedem Personalwechsel ist die Dokumentation erneut fällig.
Tools bekommen UpdatesEin Software-Update kann die Risikoklasse eines Systems ändern. Die DSFA von gestern deckt die Funktionen von heute möglicherweise nicht mehr ab.
Drei Stufen
Monitoring · 199 € im MonatLaufende Beobachtung von AI Act, DSGVO und MDR mit Quartals-Briefing, einem Hinweis bei wichtigen Änderungen und zwei garantierten Telefonaten im Jahr.
Aktualisierung · 449 € im MonatDazu die jährliche Aktualisierung Ihrer Dokumentation, die Rezertifizierung des Teams und die Nachschulung nach Art. 4 bei jedem Personalwechsel.
Begleitung · 999 € im MonatDazu bevorzugte Antwort, Einschätzungen für neue Anwendungsfälle ohne Mehrkosten, ein halbjährlicher Jour Fixe und Begleitung bei Aufsichtsanfragen. Vor Vertragsbeginn wird der Stand einmalig erfasst; nach einem abgeschlossenen Projekt entfällt das.
06Vertiefung

Wo es tiefer geht.

Häufige Fragen
„Festpreis oder Stundensatz?“Alle Leistungen sind Festpreise. Keine Stundensatz-Überraschungen, keine nachträglichen Aufschläge. Der Preis steht vor dem Auftrag fest.
„Wird ein kleiner Einstieg angerechnet?“Ja, durchgängig. Jeder bezahlte Einstieg wird auf die nächstgrößere Leistung angerechnet. Sie zahlen nie zweimal für denselben Schritt.
„Sind die Preise netto?“Ja. Umsatzsteuer wird gesondert ausgewiesen. Bei Fortbildungsleistungen im Gesundheitswesen kann eine Befreiung nach § 4 Nr. 21 UStG greifen; das klären wir im Erstgespräch.
„Was passiert bei Mehraufwand?“Bei Festpreis-Projekten trage ich das Risiko. Nur wenn sich der Zuschnitt grundlegend ändert, etwa um drei zusätzliche Standorte, wird neu kalkuliert, immer vorab und nachvollziehbar.
07Erstgespräch

Dreißig Minuten. Kostenlos.

Wir klären, welcher Baustein zu Ihrer Lage passt und was der nächste Schritt ist.

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