KI im Praxisalltag
der Dermatologie.
Das Dermatoskop gibt einen Score von 0,2. Die Ärztin sieht etwas anderes und schneidet, und in die Akte kommt beides. Die MFA, die das Gerät bedient, hat niemand eingewiesen, weil es nur ein Update war.
Wer in dieser Szene wofür geradesteht, steht nirgends. Diese Seite sortiert das für die Hautarztpraxis, in der Sprache der Praxis, und zeigt, wie Praxisteams und Verbände diese Fragen in einem Nachmittag klären.
Daniel Kleiboldt, Jurist, LL.M., Software Engineer
Was in Ihrer Praxis vermutlich schon läuft.
Schon ein Ja, und die Szene vom Anfang spielt in Ihrer Praxis.
In der Hautarztpraxis sitzt die KI an der Diagnose.
In anderen Fächern schreibt die KI Briefe und nimmt Anrufe an. In der Dermatologie steht sie am Bild, also dort, wo der Befund entsteht. Das macht drei Werkzeuge zu drei verschiedenen Fällen.
Bildanalyse beim Hautkrebs-Screening
Zertifiziertes Medizinprodukt mit KI, etwa der FotoFinder Moleanalyzer pro seit 2023. Der Score ist eine Zweitmeinung, der Befund bleibt ärztlich. Die Praxis benennt, wer prüft und wer überstimmen darf, und hält das fest.
Teledermatologie
Meist eine Plattform ohne eigene Diagnose. Sortiert eine KI die Fälle vor, gilt dasselbe wie am Dermatoskop. Vor dem Anschluss klärt die Praxis, wer die Bilder wo speichert und wer sie sehen kann.
Diktat, mitschreibende KI, Arztbrief
Kein Medizinprodukt, aber ein Dienstleister, der Patientengespräche hört. Vertrag und Berufsgeheimnis vor der Freischaltung; ob ein Gespräch aufgezeichnet werden darf, fragt die Praxis vorher (§ 201 StGB), und die Antwort des Patienten steht in der Akte.
Was daraus folgt, und wo es zuerst auffällt.
Der Satz, dass die Verantwortung beim Behandlungsteam bleibt, ist richtig. Er hat eine Papierseite, und die ist in den Praxen, die ich sehe, meistens noch leer.
Der Patient fragt.
„Hat das jetzt die KI entschieden?“ Wer darauf keine Antwort in einem Satz hat, hat ein Aufklärungsproblem, und im Streitfall steht die Frage im Gutachten.
Das Team fragt.
Die MFA, die das Gerät bedient, will wissen, was sie darf. Ohne Einweisung und ohne Vertretung liegt die Entscheidung bei der Person, die gerade am Gerät steht.
Der Anbieter entscheidet mit.
Ein Team hat seine mitschreibende KI nach wenigen Wochen wieder abgeschafft, weil der Hinweistext des Herstellers die Hälfte der Patienten zum Nein bewegte. Vertrag, Speicherort und Patientensatz werden bei der Buchung festgelegt, und nachträglich kostet jede dieser drei Angaben Geld.
Die Aufsicht fragt später.
Seit 2025 gilt in Europa ein eigenes Regelwerk für KI. Es weist der Praxis, die ein Werkzeug einsetzt, eigene Pflichten zu, und für Medizinprodukte mit KI muss die Praxis ab August 2028 belegen können, wer die Aufsicht hatte. Die Kaufentscheidung von heute ist die Akte von 2028.
Drei Dinge, die in Ihrer Praxis schriftlich stehen sollten.
- 01Wer prüft. Für jedes Werkzeug am Bild eine benannte Person mit Vertretung, die den Score prüft und überstimmen darf.
- 02Was das Team weiß. Ein Nachmittag, an dem das Team an die Werkzeuge herangeführt wurde, mit Datum, Thema und Teilnehmenden. Mehr verlangt das Regelwerk dort seit Februar 2025 nicht, und ein bestimmtes Niveau garantiert niemand.
- 03Was der Patient erfährt. Ein Satz, der an drei Orten steht, im Flyer, im Aufklärungsbogen und im Sprechzimmer.
Dazu kommt, vor jeder Buchung, die Frage an den Anbieter, wo die Daten liegen und wer sie sieht. Datenschutz und Berufsgeheimnis warten nicht auf 2028, sie gelten heute.
Das Praxisteam-Format klärt die drei Punkte an einem Nachmittag.
Konzipiert haben wir es mit Ärztinnen und Ärzten aus dem Fachgebiet. Danach sind die Rollen verteilt, und der Praxisbetrieb stand dafür keinen Tag still.
Für Verbände, Netze und Plattformen.
Viertausend Hautarztpraxen stellen dieselben drei Fragen, und jede sucht die Antwort für sich. Berufsverbände, Selektivvertragsnetze und Plattformbetreiber können sie einmal klären lassen und an alle Mitglieder weitergeben.
Warum jetzt.
Die Werkzeuge sind schon in der Praxis, die Fristen liegen 2027 und 2028, und die Entscheidungen, die dann zählen, fallen bei der Buchung und Geräte-Einweisung. Wer die drei Punkte jetzt aufschreibt, hat sie nach einem Nachmittag geregelt. Wer sie erst nach einem Zwischenfall oder bei einer Prüfung nachreicht, sucht in drei Jahren Akten.
Zwanzig Minuten, dann wissen Sie, ob es passt.
Für Praxisteams. Sie sagen mir, welche Werkzeuge bei Ihnen laufen, und wir klären, was davon schon geregelt ist und was fehlt.
Für Verbände und Netze. Wir klären, in welcher Form ein Durchlauf für Ihre Mitglieder oder Ihre Plattform Sinn ergibt. Ohne Foliensatz und ohne Angebot.
§Die Fundstellen zu dieser Seite
- Medizinprodukte mit KI als Hochrisiko-System: Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang I AI Act. Pflichten der Praxis als Betreiberin: Art. 26 AI Act, für Anhang-I-Produkte ab 02.08.2028. Aufsicht: Art. 26 Abs. 2 AI Act.
- KI-Kompetenz im Team: Art. 4 AI Act, seit 02.02.2025, als Bemühungspflicht ohne Garantie eines bestimmten Niveaus (VO 2026/1744).
- Offenlegung bei Telefonassistent und Chat: Art. 50 AI Act, seit 02.08.2026.
- Berufsgeheimnis beim Cloud-Dienstleister: § 203 Abs. 4 StGB. Auftragsverarbeitung: Art. 28 DSGVO. Gesundheitsdaten: Art. 9 DSGVO. Cloud-Anforderungen: § 393 SGB V.
- Aufzeichnung des Gesprächs: § 201 StGB. Rechtsgrundlage der Dokumentation: Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO, § 22 BDSG.
- Befundverantwortung: § 630a BGB. FotoFinder Moleanalyzer pro: MDR Klasse IIa, TÜV SÜD, 2023.