Ihre Apotheke nutzt KI.
An mehr Stellen, als Sie denken.
Interaktionscheck, KI-gestützte Medikationsanalyse, Beratungs-Chatbot, KI-Bestellvorschläge in der Warenwirtschaft. Jedes dieser Systeme macht Ihre Apotheke zum KI-Betreiber im Sinne des EU AI Act. Die Schweigepflicht nach § 203 StGB liegt darüber, und ein generisches KI-Seminar greift dafür zu kurz.
Für die Hygiene gibt es einen Plan. Für die KI gibt es bislang das Bauchgefühl.
Die Warenwirtschaft schlägt Bestellmengen vor und prüft Wechselwirkungen. Auf der Website beantwortet ein Chatbot die ersten Kundenfragen. In der Medikationsanalyse hilft eine Software, die als Medizinprodukt zertifiziert ist. Vieles davon kam mit einem Software-Update, niemand hat dafür einen Antrag gestellt.
Jedes dieser Systeme braucht eine Einordnung, welche Risikoklasse greift, was dokumentiert werden muss und wie die Schweigepflicht gewahrt bleibt. Ein generisches KI-Seminar, das für jede Branche gleich ist, erzeugt eine Teilnahmebescheinigung, aber keine belastbare Compliance für die Apotheke.
Drei Punkte, die nur die Apotheke so hat.
Ein Format, das Ihre Apotheke kennt.
Von der Bestandsaufnahme bis zum Nachweis.

Daniel Kleiboldt
Legal Engineer für Healthcare-KI-ComplianceIch lese die Verordnung und den Quelltext und bringe beide Seiten zusammen.
- ·Spezialisiert auf EU AI Act, MDR, DSGVO und § 203 StGB im Gesundheitswesen
- ·Einordnung, ob ein KI-Tool Medizinprodukt ist, statt pauschaler Warnung
- ·Schulung dokumentiert die Art.-4-Maßnahme für das gesamte Apothekenteam
- ·Kooperation mit der Hochschule Neu-Ulm
Häufige Fragen aus der Apotheke
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Im Erstgespräch klären wir, welche KI-Systeme in Ihrer Apotheke im Einsatz sind, welche Pflichten das konkret auslöst und ob ein apothekenspezifisches Format für Sie sinnvoll ist.