KI-Tool-Radar
Systeme, die ans Telefon gehen
KI-Telefonassistenten und Kommunikationsplattformen nehmen der Praxis die eingehende Patientenkommunikation ab, oft im Verbund mit echtem Personal. Regulatorisch geht es hier selten um Diagnostik, sondern um Transparenz gegenüber Patienten, den Datenschutz der Gesprächsdaten und die Frage, wie weit die Priorisierung reicht.
Das Themenfeld
§ 01Was dieses Feld regulatorisch besonders macht
Selten Medizinprodukt, immer Datenverarbeitung
Ein Telefon- oder Kommunikationsassistent trifft in aller Regel keine medizinische Entscheidung und ist damit meist kein Medizinprodukt. Er verarbeitet aber von der ersten Sekunde an Patientendaten, und ein Terminanliegen enthält oft eine Gesundheitsangabe nach Art. 9 DSGVO. Der Schwerpunkt der Betreiberpflichten liegt in dieser Kategorie im Datenschutz, nicht in der MDR.
Der Patient muss die KI erkennen
Wo eine KI ein Gespräch führt, greift die Transparenzpflicht nach Art. 50 EU AI Act. Patientinnen und Patienten müssen erkennen können, dass sie mit einem System sprechen, und zwar zu Beginn des Kontakts. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob das Tool formal als Medizinprodukt einzuordnen ist.
Priorisierung ist die Grenze
Solange ein System Anliegen nach organisatorischen Kriterien sortiert, bleibt es administrativ. Sobald es Dringlichkeit anhand von Symptomen oder Gesundheitsangaben bewertet und Patienten danach steuert, rückt es in die Nähe einer klinischen Bewertung. Ob und wo diese Grenze überschritten wird, ist die eigentliche Prüffrage der Kategorie.
Im Radar
§ 02Die Tools in dieser Kategorie
Vom reinen Terminassistenten bis zur hybriden Kommunikationsinfrastruktur mit eigenem Team. Der Radar ordnet jedes Angebot entlang derselben fünf Achsen ein.
Vom Tool zur eigenen Praxis
Welches Ihrer Systeme welche Pflichten auslöst, klären wir konkret.
In einem 30-minütigen Gespräch ordnen wir Ihre Tools ein und legen fest, was Sie dokumentiert umsetzen müssen.