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KI-Tool-Radar

Systeme, die ans Telefon gehen

KI-Telefonassistenten und Kommunikationsplattformen nehmen der Praxis die eingehende Patientenkommunikation ab, oft im Verbund mit echtem Personal. Regulatorisch geht es hier selten um Diagnostik, sondern um Transparenz gegenüber Patienten, den Datenschutz der Gesprächsdaten und die Frage, wie weit die Priorisierung reicht.

Stand 04.09.2026 · 0 Einträge

Sie vertreten eines dieser Produkte? Für KI-Anbieter

01Wofür

Wofür Praxen diese Werkzeuge einsetzen

Die Aufgabe

Das Praxistelefon klingelt zu Zeiten, zu denen niemand abnehmen kann, und jeder Anruf zieht eine MFA aus dem laufenden Betrieb. Diese Systeme nehmen ab, erfassen das Anliegen, buchen Termine, nehmen Rezeptwünsche auf und legen den Rest zur Bearbeitung vor.

Wo sie im Ablauf sitzen

Vor der Anmeldung, also an der Stelle, an der der Patient zum ersten Mal auf die Praxis trifft. Ein Teil der Anliegen wird vollständig erledigt, ein anderer landet als Notiz beim Team. Wo diese Grenze verläuft, ist eine Einstellung und keine Eigenschaft des Produkts.

Was sich dadurch ändert

Die Erreichbarkeit steigt und das Team wird entlastet, und zugleich spricht der Patient mit einer Maschine, ohne sie gewählt zu haben. Er muss erfahren, dass er es tut, und das Gespräch enthält von der ersten Sekunde an Gesundheitsangaben. Fällt das System aus, ist die Praxis am Telefon nicht erreichbar, weshalb der Rückfallweg zu den ersten Fragen an den Anbieter gehört.

Wie setze ich einen KI-Telefonassistenten rechtssicher ein?

02Themenfeld

Was dieses Feld regulatorisch besonders macht

Selten Medizinprodukt, immer Datenverarbeitung

Ein Telefon- oder Kommunikationsassistent trifft in aller Regel keine medizinische Entscheidung und ist damit meist kein Medizinprodukt. Er verarbeitet aber von der ersten Sekunde an Patientendaten, und ein Terminanliegen enthält oft eine Gesundheitsangabe nach Art. 9 DSGVO. Der Schwerpunkt der Betreiberpflichten liegt in dieser Kategorie im Datenschutz, nicht in der MDR.

Der Patient muss die KI erkennen

Wo eine KI ein Gespräch führt, greift die Transparenzpflicht nach Art. 50 EU AI Act. Patientinnen und Patienten müssen erkennen können, dass sie mit einem System sprechen, und zwar zu Beginn des Kontakts. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob das Tool formal als Medizinprodukt einzuordnen ist.

Priorisierung ist die Grenze

Solange ein System Anliegen nach organisatorischen Kriterien sortiert, bleibt es administrativ. Sobald es Dringlichkeit anhand von Symptomen oder Gesundheitsangaben bewertet und Patienten danach steuert, rückt es in die Nähe einer klinischen Bewertung. Ob und wo diese Grenze überschritten wird, ist die Prüffrage der Kategorie.

03Raster

Vier Fragen, für jedes Tool dieselben

Vom reinen Terminassistenten bis zur hybriden Kommunikationsinfrastruktur mit eigenem Team.

01 ProduktgrenzeWas beansprucht das System für sich, was schließt es aus, und steht das schriftlich und öffentlich?
02 RechtsfolgeWas folgt daraus für den Medizinprodukt-Status und die Einstufung nach dem EU AI Act?
03 DatenwegWo wird verarbeitet, durch wen, wie lange, und wessen Nachweis belegt das?
04 HaltepunktLegt das System vor oder führt es aus, was ist nicht umkehrbar, und wer setzt die Grenze?
Neben jedem Befund steht auf der Tool-Seite, worauf er beruht, also öffentlich prüfbar, Anbieterauskunft oder eigene Prüfung, jeweils mit Stand. Steht eine Achse auf offen, ist die Frage gestellt und noch nicht beantwortet. Das ist ein Stand der Prüfung und kein Befund gegen das Produkt.
Welches Ihrer Systeme welche
Pflichten auslöst, klären wir konkret.
Antwort in der Regel am gleichen Werktag

In einem 30-minütigen Gespräch ordnen wir Ihre Tools ein und legen fest, was Sie dokumentiert umsetzen müssen.

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04Anbieter

Diese Einordnung entsteht aus der Perspektive Ihrer Kunden. Wenn Sie wissen wollen, welche Betreiberpflichten Ihr Produkt beim Käufer auslöst und wie Sie ihm deren Erfüllung abnehmen, führt der Weg über die Anbieterseite.