Kleiboldt Legal EngineeringKleiboldt Legal EngineeringErstgespräch

KI im Praxisalltag
der Diabetologie.

Der CGM-Report markiert nächtliche Muster, und die Diabetesberaterin fragt, ob sie die Basalrate nach dem Report anpassen darf. Nachts entscheidet die Pumpe des Patienten allein. Im Portal wartet ein Alarm, den heute noch niemand gesehen hat.

Wer in dieser Szene wofür geradesteht, steht nirgends. Diese Seite sortiert das für die Diabetespraxis, in der Sprache der Praxis.

Daniel Kleiboldt, Jurist, LL.M., Software Engineer

01Selbsttest

Was in Ihrer Praxis vermutlich schon läuft.

Sichtet Ihre Praxis Werte und Alarme in einem Herstellerportal?Dann ist die Praxis heute dafür verantwortlich, was dort mit den Daten geschieht, mit oder ohne KI, und wer im Portal was sehen darf, hat die Praxis festgelegt.
Läuft eine mitschreibende KI in Schulung oder Sprechstunde mit?Dann sitzt ein Dienstleister mit im Raum; ob das Gespräch aufgezeichnet werden darf, ist die eigene Frage, vorher gestellt.
Nutzen Sie eine zertifizierte Entscheidungsunterstützung, etwa zur Titration?Dann arbeitet ein Medizinprodukt mit KI in Ihrer Therapie, und die Praxis benennt, wer den Vorschlag prüft und überstimmen darf.

Schon ein Ja, und die Szene vom Anfang spielt in Ihrer Praxis.

02Das Fach

Algorithmen rechnen hier seit Jahren mit, die KI kommt obendrauf.

Die Diabetologie ist anderen Fächern voraus, weil Technik bei ihr seit Jahren in der Therapie arbeitet. Das macht die Sortierung wichtiger als anderswo, denn nicht alles, was rechnet, ist KI im Sinn des Regelwerks. Ein Algorithmus, der festen Regeln des Herstellers folgt, bleibt außerhalb; erst wo ein Werkzeug aus Daten lernt, beginnt die KI. Was der Hersteller dazu angibt, ist eine Selbstauskunft, und die Praxis darf sie sich zeigen lassen.

Regelbasiert

CGM-Auswertung und AID-Systeme

Trendpfeile, Reports und die Steuerung beim Patienten folgen festen Regeln. Die Praxis liest den Report wie einen Befund, verordnet, schult und weist ein. Ihre Pflichten kommen aus dem Behandlungsvertrag, so wie bisher.

Medizinprodukt

DiGA und Apps auf Rezept

Meist Medizinprodukte der niedrigen Klassen. Die Praxis verordnet und dokumentiert, was sie aus der Auswertung übernimmt, wie jeden Befund. Ob darin eine KI arbeitet, steht in den Unterlagen des Herstellers.

Software der Praxis

Portal und mitschreibende KI

Das Portal verantwortet die Praxis nach dem Datenschutz, und sobald darin eine KI arbeitet, auch nach dem KI-Regelwerk. Vertrag, Berufsgeheimnis und Speicherort vor der Buchung; die Aufzeichnung eines Gesprächs bleibt die eigene Frage.

03Was folgt

Was daraus folgt, und wo es zuerst auffällt.

Die ärztliche Hoheit über Pumpe, Portal und App ist der richtige Maßstab. Sie hat eine Papierseite, und die ist in den Praxen, die ich sehe, meistens noch leer.

Der Patient fragt.

„Entscheidet das jetzt die Pumpe?“ Wer darauf keine Antwort in einem Satz hat, hat ein Aufklärungsproblem, und im Streitfall steht die Frage im Gutachten.

Das Team fragt.

Die Diabetesberaterin, die den Report liest, will wissen, was sie darf. Ohne Einweisung und ohne Vertretung liegt die Entscheidung bei der Person, die gerade vor dem Bildschirm sitzt.

Der Anbieter entscheidet mit.

Ein Team hat seine mitschreibende KI nach wenigen Wochen wieder abgeschafft, weil der Hinweistext des Herstellers die Hälfte der Patienten zum Nein bewegte. Vertrag, Speicherort und Patientensatz werden bei der Buchung festgelegt, und nachträglich kostet jede dieser drei Angaben Geld.

Die Aufsicht fragt später.

Seit 2025 gilt in Europa ein eigenes Regelwerk für KI. Es weist der Praxis, die ein Werkzeug einsetzt, eigene Pflichten zu, und für Medizinprodukte mit KI muss die Praxis ab August 2028 belegen können, wer die Aufsicht hatte und was das System protokolliert hat. Die Kaufentscheidung von heute ist die Akte von 2028.

04Schriftlich

Drei Dinge, die in Ihrer Praxis schriftlich stehen sollten.

  • 01Wer prüft. Für das Portal und für jedes Werkzeug, das einen Vorschlag macht, eine benannte Person mit Vertretung, die prüft und überstimmen darf.
  • 02Was das Team weiß. Ein Nachmittag, an dem das Team an die Werkzeuge herangeführt wurde, Diabetesberatung eingeschlossen, mit Datum, Thema und Teilnehmenden. Mehr verlangt das Regelwerk dort seit Februar 2025 nicht, und ein bestimmtes Niveau garantiert niemand.
  • 03Was der Patient erfährt. Ein Satz, der an drei Orten steht, im Flyer, im Schulungsmaterial und im Sprechzimmer.

Dazu kommt, vor jeder Buchung, die Frage an den Anbieter, wo Glukosekurven und Gesprächsdaten liegen und wer sie sieht. Datenschutz und Berufsgeheimnis warten nicht auf 2028, sie gelten heute.

05Warum jetzt

Warum jetzt.

Die Werkzeuge sind schon in der Praxis, die Fristen liegen 2027 und 2028, und die Entscheidungen, die dann zählen, fallen bei der Buchung. Wer die drei jetzt aufschreibt, hat sie in zwanzig Minuten. Wer sie 2028 nachträgt, sucht in drei Jahren Akten.

06Arbeitsweise

Wie ich damit arbeite.

Ich bin Jurist, LL.M., Software Engineer und arbeite mit Praxisteams, Zentren und Verbänden, produktneutral, immer mit einer Ärztin oder einem Arzt aus dem Fach an der Seite; die drei Dinge oben sind das, was nach einem Nachmittag im Team schriftlich in der Praxis steht. Wenn Sie für einen Verband, ein Netz oder ein MVZ sprechen, ist die Frage eine andere, nämlich wie man das für viele Praxen auf einmal löst. Auch darüber rede ich gern.

07Gespräch

Zwanzig Minuten, dann wissen Sie, ob es passt.

Sie sagen mir, welche Werkzeuge bei Ihnen oder Ihren Mitgliedern laufen, und ich sage Ihnen, was davon bei Ihnen fehlt und was nicht. Ohne Foliensatz und ohne Angebot.

08Fundstellen
§Die Fundstellen zu dieser Seite
  • Was KI im Sinn des Regelwerks ist: Art. 3 Nr. 1 AI Act, Erwägungsgrund 12, Leitlinien der Kommission C(2025) 924.
  • Medizinprodukte mit KI als Hochrisiko-System: Art. 6 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit Anhang I AI Act. Pflichten der Praxis als Betreiberin: Art. 26 AI Act, für Anhang-I-Produkte ab 02.08.2028. Aufsicht und Protokolle: Art. 26 Abs. 2 und 6 AI Act.
  • KI-Kompetenz im Team: Art. 4 AI Act, seit 02.02.2025, als Bemühungspflicht ohne Garantie eines bestimmten Niveaus (VO 2026/1744).
  • DiGA: § 33a SGB V. Portal als Verantwortung der Praxis: Art. 4 Nr. 7, Art. 28 DSGVO. Gesundheitsdaten: Art. 9 DSGVO. Cloud-Anforderungen: § 393 SGB V.
  • Berufsgeheimnis beim Dienstleister: § 203 Abs. 4 StGB. Aufzeichnung des Gesprächs: § 201 StGB. Rechtsgrundlage der Dokumentation: Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO, § 22 BDSG.
  • Befundverantwortung: § 630a BGB.