Inventar, Rollen, Richtlinie, Schulungskonzept.
Ein Krankenhaus setzt KI ein, lange bevor es eine KI-Strategie beschließt. Offen ist meist, wo sie läuft und wer davon weiß.
IT, Medizintechnik, Einkauf und Qualitätsmanagement führen eigene Verzeichnisse. KI kommt oft mit einem Update in ein System, das längst im Haus ist, im KIS, im PACS, in der Spracherkennung oder im Office-Paket, und steht dann in keiner dieser Listen.
Das Haus ist in aller Regel Betreiber. Was daraus folgt, entscheidet die Zweckbestimmung jedes Systems. KI in Medizinprodukten wird über Anhang I hochriskant, die Betreiberpflichten gelten ab dem 02.08.2028. Die Triage in der Notaufnahme fällt unter Anhang III, dort gelten sie ab dem 02.12.2027, und unter Umständen kommt die Grundrechte-Folgenabschätzung hinzu.
Wer die Nutzung privater KI verbietet, ohne ein freigegebenes Werkzeug anzubieten, bekommt sie trotzdem, nur unsichtbar. Neben die Richtlinie gehört deshalb der Weg zu einem erlaubten Werkzeug, mit Vertrag und Freigabeprozess.
Die Maßnahmen zur KI-Kompetenz gelten seit dem 02.02.2025 für alle, die mit KI arbeiten. Ein einheitlicher Kurs trifft weder die Pflege noch die Radiologie noch die IT.
KI-Governance für das Krankenhaus besteht aus fünf Dokumenten. Der Preis ist ein Festpreis nach dem Inventargespräch, in der Form, die Ihr Einkauf braucht.
Erarbeitet im Workshop mit IT, Medizintechnik, Qualitätsmanagement und Ihrem Datenschutzbeauftragten, auch mit den Werkzeugen, die niemand offiziell eingeführt hat.
Betreiber oder Anbieter, Einstufung und Fristen je System, abgeglichen mit den Verträgen und Unterlagen der Hersteller.
In Ihrer bestehenden QM-Struktur, mit dem Weg zu freigegebenen Werkzeugen und der Stelle, über die jede Beschaffung läuft.
Eine Grundeinheit für alle, eine Vertiefung je System für die Anwender, dazu Führung sowie IT und Medizintechnik, so dokumentiert, dass es sich belegen lässt.
Für die Geschäftsführung, mit der Negativ-Liste der Pflichten, die Ihr Haus nicht treffen, und der Reihenfolge der offenen Punkte.
Rechtsfragen im Einzelfall, etwa zu Verträgen, übernimmt die eingebundene Fachanwältin für Datenschutz- und IT-Recht. Die Datenschutz-Folgenabschätzung bleibt beim Haus und seinem Datenschutzbeauftragten.
Vom ersten Gespräch bis zur Vorlage an die Geschäftsführung.
Welche Systeme laufen, wer im Haus beteiligt ist und was schon vorliegt.
Mit IT, Medizintechnik, Qualitätsmanagement und Datenschutzbeauftragtem. Danach ein Festpreis in der Form, die Ihr Einkauf braucht.
Inventar, Rollen und Richtlinie mit den Verantwortlichen, das Schulungskonzept mit der Personalentwicklung.
Die Entscheidungsvorlage für die Geschäftsführung und alle Dokumente als bearbeitbare Dateien, die Ihnen gehören.
Der Prüfbogen und die Beiträge zum Krankenhaus stehen ohne Anmeldung offen. Wo die Listen aus IT, Medizintechnik und Einkauf nicht zusammenpassen, beginnt die Arbeit, für die sich ein Blick von außen lohnt.
Nur für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III, im Krankenhaus vor allem für die Triage in der Notaufnahme. KI in Medizinprodukten löst sie nicht aus. Adressaten sind Einrichtungen des öffentlichen Rechts und private Einrichtungen, die öffentliche Dienste erbringen. Ein Eigenbetrieb oder ein Universitätsklinikum fällt darunter, für die gGmbH und private Träger spricht Erwägungsgrund 96. Die Pflicht gilt ab dem 02.12.2027.
Vorgeschrieben ist er nicht. Sinnvoll ist eine Stelle, die das Inventar führt, neue Systeme freigibt und der Geschäftsführung berichtet, oft im Qualitätsmanagement oder in der Medizintechnik. Die Verantwortung als Betreiber bleibt beim Träger.
Gestuft, mit einer Grundeinheit für alle, einer Vertiefung je System für die Anwender und eigenen Einheiten für Führungskräfte sowie IT und Medizintechnik. Geschuldet sind Maßnahmen, die die KI-Kompetenz unterstützen, kein bestimmtes Niveau. Wer festhält, wer wann woran teilgenommen hat, kann sie belegen.
Ein Verbot allein hilft selten, solange es kein erlaubtes Werkzeug gibt. Neben die Richtlinie gehört der Weg zu einem freigegebenen Werkzeug mit Vertrag, Verpflichtung nach § 203 Abs. 4 StGB und bei Cloud-Diensten den Nachweisen nach § 393 SGB V.
Ich halte die Fäden zwischen IT, Medizintechnik, Qualitätsmanagement, Datenschutz und Geschäftsführung zusammen und liefere die Dokumente, die das Haus sonst selbst schreiben müsste. Rechtsfragen im Einzelfall übernimmt die eingebundene Fachanwältin für Datenschutz- und IT-Recht. Die Datenschutz-Folgenabschätzung bleibt beim Haus und seinem Datenschutzbeauftragten, ich liefere die KI-spezifischen Bausteine zu.
Wir klären, welche Systeme in Ihrem Haus laufen, wer beteiligt ist und was schon vorliegt. 30 Minuten, direkt mit Daniel Kleiboldt, kostenfrei.