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Dokumentation, Berichte & Ambient

Tandem Health

Ein Dokumentationswerkzeug, das den teuren Weg gegangen ist und deshalb offenlegt, was für eine Auswahlentscheidung gebraucht wird, nämlich Zweckbestimmung, Benannte Stelle, Fehlerquoten und eine abschließende Liste der Unterauftragsverarbeiter.

Ambient & DokumentationMDR Klasse IIa (NB 3022)Verarbeitung in der EUArt. 26 ab 02.08.2028

Tandem Health AB, Stockholm · Erhoben 05.09.2026 · Eigene Recherche, Anbieter nicht beteiligt
Die Einordnung auf einen Blick
  1. 01ProduktgrenzeZweckbestimmung veröffentlicht, Grenze ausdrücklich gezogen
  2. 02RechtsfolgeMDR Klasse IIa, Benannte Stelle genannt, Art. 26 ab 02.08.2028
  3. 03DatenwegUnterauftragsverarbeiter öffentlich, Audio nicht aufbewahrt
  4. 04HaltepunktFreigabe vor Übernahme, Fehlerquoten beziffert

Sie vertreten dieses Produkt? Für KI-Anbieter

01Einordnung

Vier Fragen, für jedes Tool dieselben

Tandem Health hat AI Scribe, Coding Assistant und Clinical Decision Support als Medizinprodukte der Klasse IIa zertifizieren lassen und legt dazu offen, was eine Praxis für die Auswahl braucht. Die Zweckbestimmung steht im Wortlaut, die Benannte Stelle ist mit Namen und Kennnummer genannt, und die Gebrauchsanweisung beziffert die Fehlerquoten, mit denen zu rechnen ist. Für die Praxis bedeutet die Zertifizierung zugleich, dass die Betreiberpflichten des Art. 26 EU AI Act später greifen werden, und zwar am 2. August 2028.

Neben jedem Befund steht, worauf er beruht, also ob die Angabe öffentlich nachprüfbar ist, ob sie aus einer Auskunft des Anbieters stammt oder ob sie mein eigenes Urteil ist. Steht eine Achse auf offen, ist die Frage gestellt und noch nicht beantwortet. Das ist ein Stand der Prüfung und kein Befund gegen das Produkt; eine Angabe, die ein Hersteller nicht veröffentlicht, muss deshalb nicht fehlen.

Stand04.09.2026
FassungAI Act i.d.F. VO (EU) 2026/1744
FundstelleDokumentation, Berichte & Ambient
Belegte Normen4 Achsen · erhoben 05.09.2026
WeiterKI-Tool-Radar
  1. 01

    Produktgrenze

    Zweckbestimmung veröffentlicht, Grenze ausdrücklich gezogen

    Die Gebrauchsanweisung nennt den Zweck im Wortlaut: ein Werkzeug zur Erstellung klinischer Dokumente, das Fachpersonal beim Entwurf strukturierter Dokumente aus dem Patientengespräch unterstützt, und weiter „All outputs generated by the device must be reviewed and verified by the responsible healthcare professional prior to transfer to the electronic health record“. Als Gegenanzeige steht dort „Not to be used on its own to diagnose or treat patients“. Die Entscheidungsunterstützung ist ein eigenes Produkt mit eigener Zweckbestimmung, das ausdrücklich keine Diagnose stellt und nicht rechnet. Diese Trennung ist sauber gezogen und für den Leser der Punkt, an dem er erkennt, was er kauft.

    • Öffentlich prüfbarapp.tandemhealth.ai/legal/instructions-for-use, Fassung 3.2 vom 20.07.2026, Abschnitt 3, 05.09.2026
    • Öffentlich prüfbarapp.tandemhealth.ai/legal/declaration-of-conformity, Module scribe und guide, 05.09.2026
  2. 02

    Rechtsfolge

    MDR Klasse IIa, Benannte Stelle genannt, Art. 26 ab 02.08.2028

    Die Konformitätserklärung nennt die Benannte Stelle mit Namen und Kennnummer, Scarlet NB B.V. unter der Nummer 3022, dazu Zertifikatsnummer, Basic-UDI-DI und den Weg über Anhang IX MDR. Damit ist belegt, was viele Anbieter nur behaupten. Aus der CE-Kennzeichnung als Klasse IIa folgt die Einstufung als Hochrisiko-KI über Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang I EU AI Act, und daraus folgen für die einsetzende Praxis die Betreiberpflichten des Art. 26.

    Für die Zeitrechnung kommt es auf dieses Datum an. Die Pflichten greifen auf dieser Route am 2. August 2028. In einem Wissensbeitrag des Anbieters steht als Geltungszeitpunkt August 2026; das entspricht dem Stand vor der Verschiebung durch die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744. Wer nach dem Anbietertext plant, plant zwei Jahre zu früh.

    • Öffentlich prüfbarapp.tandemhealth.ai/legal/declaration-of-conformity, Scarlet NB B.V., NB 3022, Anhang IX MDR, 05.09.2026
    • Eigene PrüfungArt. 6 Abs. 1 und Anhang I EU AI Act i.d.F. VO (EU) 2026/1744, Art. 111 Abs. 4, 05.09.2026
  3. 03

    Datenweg

    Unterauftragsverarbeiter öffentlich, Audio nicht aufbewahrt

    Die Liste der Unterauftragsverarbeiter ist ohne Anmeldung abrufbar und führt neun Einträge, jeweils mit Sitz in der Europäischen Union, darunter Microsoft Azure für Betrieb und Speicherung, ElevenLabs für die Transkription und Snowflake für die Datenhaltung. Der Anbieter gibt an, dass Audio in Echtzeit verarbeitet und danach dauerhaft gelöscht wird, und dass auf Kundendaten keine Modelle trainiert werden.

    Zwei Punkte gehören vor den Vertrag geklärt. Eine Aufbewahrungsfrist für Transkript und Notiz ist öffentlich nicht ausgewiesen, konfigurierbar ist sie laut Preisliste nur im Enterprise-Tarif. Und die Datenschutzerklärung enthält eine allgemeine Drittlandklausel, die die Plattformverarbeitung nicht ausdrücklich ausnimmt, während die Produktseite ausschließlich europäische Rechenzentren zusagt. Beides steht nicht im Widerspruch, weil die Erklärung die Rolle als Verantwortlicher betrifft und die Plattform über den Auftragsverarbeitungsvertrag läuft. Der Vertrag selbst ist nicht öffentlich, und genau deshalb gehören beide Punkte in die Anbieterfrage.

    • Öffentlich prüfbartrust.tandemhealth.ai/subprocessors, neun Einträge, 05.09.2026
    • Anbieterauskunfttrust.tandemhealth.ai/faq, Löschung des Audios und kein Training auf Kundendaten, 05.09.2026
  4. 04

    Haltepunkt

    Freigabe vor Übernahme, Fehlerquoten beziffert

    Das System legt vor und führt nicht aus. Die Gebrauchsanweisung verlangt die Prüfung und Freigabe durch die verantwortliche Fachperson vor der Übernahme in die Akte und trägt die Warnung „Do not use without verification“. Die Gebrauchsanweisung beziffert außerdem die Leistungsgrenzen, nämlich klinisch bedeutsame Halluzinationen höchstens 7,17 Prozent, klinisch bedeutsame Auslassungen höchstens 12,2 Prozent, Zeitersparnis mindestens 1,78 Minuten je Kontakt. Wer eine Zahl für den eigenen Review-Aufwand sucht, findet hier eine Grundlage, und wer wissen will, warum der Review kein Formalismus ist, findet sie auch.

    • Öffentlich prüfbarapp.tandemhealth.ai/legal/instructions-for-use, Warnungen, Restrisiko und Leistungskennzahlen, 05.09.2026
Bewertet wird, ob die Achse trägt, nicht wie gut das Produkt medizinisch ist. Ein Befund ohne Beleg bekommt keine Bewertung und bleibt offen.
02Mein Befund

Was hier öffentlich steht

Die üblichen Lücken sind hier keine. Zweckbestimmung, Gebrauchsanweisung, Produktetikett, Konformitätserklärung mit namentlich genannter Benannter Stelle und eine abschließende Liste der Unterauftragsverarbeiter stehen öffentlich. Die Gebrauchsanweisung beziffert außerdem, wie oft mit klinisch bedeutsamen Halluzinationen und Auslassungen zu rechnen ist. Das ist unangenehm zu lesen und genau deshalb brauchbar, weil es den Review von einer Formalie zu einer Mengenangabe macht.

Was die Zertifizierung für Ihre Praxis bedeutet

Die Klasse IIa ist ein Qualitätssignal und ein Pflichtenauslöser zugleich. Wer ein zertifiziertes System einsetzt, bekommt eine geprüfte Zweckbestimmung, eine Gebrauchsanweisung und einen Meldeweg für Vorkommnisse, und er übernimmt die Betreiberpflichten des Art. 26 EU AI Act, sobald sie am 2. August 2028 greifen. Bis dahin gilt für Sie, was ohnehin gilt: die Prüfpflicht nach § 630f BGB und die Maßnahmen zur KI-Kompetenz nach Art. 4.

Was vor dem Vertrag zu klären ist

Drei Punkte sind öffentlich nicht beantwortet und gehören in die erste Mail an den Anbieter. Wie lange Transkript und Notiz gespeichert bleiben und ob sich die Frist außerhalb des Enterprise-Tarifs einstellen lässt. Ob der Auftragsverarbeitungsvertrag eine Verarbeitung außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ausschließt, denn die Produktseite sagt das zu und die Datenschutzerklärung hält eine allgemeine Drittlandklausel bereit. Und ob die Verpflichtung nach § 203 Abs. 4 StGB bis zum letzten Unterauftragnehmer durchgereicht wird, was bei neun Unterauftragsverarbeitern eine konkrete Frage ist und keine Formel. Keiner dieser Punkte ist ein Mangel; sie sind der Teil, den man vor der Unterschrift klärt.

03Funktionen

Was das Tool heute tut

Diese Übersicht führt die Funktionen, die Tandem Health heute ausliefert. Die Marke nennt die Stufe nach dem EU AI Act und sagt nichts darüber, wie sorgfältig eine Funktion in Ihrer Praxis zu handhaben ist, denn das steht daneben.

AI ScribeHört das Gespräch mit, filtert das klinisch Relevante und erzeugt eine strukturierte Notiz, dazu Überweisungen, Bescheinigungen und Patientenzusammenfassungen. Die Übergabe in die Praxissoftware erfolgt nach Freigabe.CE-gekennzeichnet als Medizinprodukt der Klasse IIa und damit über Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang I EU AI Act Hochrisiko-KI. Die Betreiberpflichten nach Art. 26 greifen am 02.08.2028, die ärztliche Prüfpflicht aus § 630f BGB gilt unabhängig davon schon heute.
Coding AssistantSchlägt Diagnose- und Prozedurenschlüssel neben der Notiz vor, unterstützt nach Anbieterangabe ICD-10, ICD-9, SNOMED CT und den schwedischen Prozedurenschlüssel KVÅ. Eine Unterstützung von ICD-10-GM, OPS, EBM oder GOÄ ist nicht ausgewiesen.Ebenfalls CE-gekennzeichnet als Klasse IIa. Für die Abrechnung gilt daneben, dass die Abrechnungssammelerklärung Garantiefunktion hat und an der Person der Vertragsärztin hängt und nicht am Erstellungsweg der Ziffer.
Clinical Decision SupportBeantwortet Fragen mit Belegstellen aus Leitlinien und nimmt den Patientenkontakt als Kontext. Eigenes Modul mit eigener Zweckbestimmung, die Diagnosestellung und Berechnung ausdrücklich ausschließt.Klasse IIa und damit dieselbe Route. Ob und in welchem Tarif das Modul enthalten ist, geht aus der Preisliste nicht hervor.
04Fristen

Was heute gilt und was kommt

Die Digital-Omnibus-Verordnung hat die Pflichten für Hochrisiko-Systeme verschoben. Für Systeme aus Anhang III greifen sie am 02.12.2027, für Systeme, die über Anhang I und das Medizinprodukterecht hineinfallen, am 02.08.2028. Was schon heute trägt, steht darüber und hängt nicht an der KI-Verordnung.

Gilt heuteArt. 4 KI-VO, Maßnahmen zur Unterstützung der KI-Kompetenz, ausdrücklich ohne Garantie für ein bestimmtes Niveau
Gilt heuteÄrztliche Prüfung jeder übernommenen Ausgabe, aus Berufsrecht und § 630f BGB, unabhängig von der Einstufung
Gilt heuteDatenschutz, also Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, Verarbeitungsverzeichnis und die Prüfung nach Art. 35 DSGVO
Ab 02.08.2028Betreiberpflichten nach Art. 26 KI-VO, Einstufung über Art. 6 Abs. 1 und Anhang I Abschnitt A Nr. 11 (MDR)
Stand04.09.2026
FundstelleVO (EU) 2024/1689 i.d.F. der VO (EU) 2026/1744
WeiterFür Ihre Praxis
05Ihre Praxis

Was Sie konkret beachten

Die abstrakten Pflichten aus Art. 4 und Art. 26 EU AI Act, übersetzt auf den konkreten Einsatz von Tandem Health.

  1. 01Maßnahmen zur KI-Kompetenz für alle ergreifen, die mit dem System arbeiten (Art. 4 EU AI Act, seit Februar 2025, unabhängig von der Einstufung des Produkts).
  2. 02Jede erzeugte Notiz vor der Übernahme in die Akte ärztlich prüfen und freigeben; das schuldet § 630f BGB und die Gebrauchsanweisung verlangt es ausdrücklich.
  3. 03Die Betreiberpflichten nach Art. 26 EU AI Act vorbereiten, die auf der Anhang-I-Route am 2. August 2028 greifen, also Aufsicht, Protokollierung und Meldewege.
  4. 04Datenschutz absichern: Auftragsverarbeitungsvertrag einholen, Speicherfristen festlegen, Verarbeitungsverzeichnis und Datenschutz-Folgenabschätzung ergänzen.
  5. 05Patientinnen und Patienten nach Art. 13 DSGVO informieren und vor der Aufnahme ihr Einverständnis einholen; tragender Grund dafür ist § 201 StGB, während Behandlung und Dokumentation selbst auf Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO stehen und keine Einwilligung brauchen.
rand=06Fazit

Tandem Health ist der Beleg dafür, dass Offenlegung in diesem Markt möglich ist. Zweckbestimmung, Benannte Stelle, Fehlerquoten und Unterauftragsverarbeiter stehen öffentlich, und die Trennung zwischen Dokumentation, Kodierung und Entscheidungsunterstützung ist sauber gezogen. Wer hier kauft, kauft ein zertifiziertes Medizinprodukt mit allem, was daran hängt, und sollte vor der Unterschrift die Speicherfristen, den Auftragsverarbeitungsvertrag und die Kette nach § 203 Abs. 4 StGB klären. Die Kodierung ist auf den deutschen Abrechnungsalltag bisher nicht ausgewiesen.

Erhoben am 5. September 2026 an den öffentlich abrufbaren Anbieterquellen, nämlich Produktseiten, Trust Center mit Unterauftragsverarbeiterliste, Gebrauchsanweisung, Produktetikett und Konformitätserklärung für die Module Scribe und Guide. Der Anbieter war nicht beteiligt. Das MDR-Zertifikat selbst und der Auftragsverarbeitungsvertrag sind nur auf Anfrage zugänglich und deshalb nicht geprüft; ein EUDAMED-Eintrag war nicht auffindbar, was wegen der Nachtragsfristen kein Befund gegen das Produkt ist. Hersteller im Sinne der MDR ist die Tandem Health AB in Stockholm, das deutsche Impressum weist die Tandem Health Global GmbH in Mannheim aus.

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07Anbieter

Diese Einordnung entsteht aus der Perspektive Ihrer Kunden. Wenn Sie wissen wollen, welche Betreiberpflichten Ihr Produkt beim Käufer auslöst und wie Sie ihm deren Erfüllung abnehmen, führt der Weg über die Anbieterseite.