Kleiboldt Legal EngineeringKleiboldtLegal EngineeringErstgespräch

KI im Praxisalltag
der Kardiologie.

Für Praxisteams, MVZ und Verbände

Das Echo misst eine Ejektionsfraktion von 38 Prozent und setzt die Kontur selbst. Die Kardiologin sieht, dass die Kontur nicht bis zur Herzspitze reicht, zieht nach und kommt auf 45. Der Briefassistent hat die 38 da schon in den Entwurf an den Hausarzt übernommen, sauber formuliert und bereit zum Versand.

Welche Zahl gilt, wer sie gemessen hat und wer den Brief gegen die Quelle liest, muss die Praxis festlegen, bevor der Brief hinausgeht. Diese Seite sortiert das für die kardiologische Praxis, entlang des Wegs, den ein Befund durch die Praxis nimmt, und zeigt, wie Praxisteams und Verbände diese Fragen an einem Nachmittag klären.

Daniel Kleiboldt, Jurist, LL.M., Software Engineer

01Selbsttest

Was in Ihrer Praxis schon mitliest.

Steht bei Ihnen ein EKG-Gerät, eine Holter-Auswertung oder ein Echo, das selbst deutet oder misst?

Dann arbeitet Software in Ihrer Funktionsdiagnostik, und was sie misst oder einordnet, befundet ein Arzt am Original.

Laufen bei Ihnen Übertragungen aus Schrittmachern, Defibrillatoren oder dem Telemonitoring über ein Herstellerportal?

Dann legt die Praxis fest, wer an jedem Werktag sichtet und wer vertritt, und für das Telemonitoring auch, wer am Wochenende liest.

Nimmt bei Ihnen ein Telefonagent Anrufe an?

Dann laufen die Notfallnummern am Agenten vorbei, und jeder Anruf mit Brustschmerz, Bewusstlosigkeit oder einem Schock des Defibrillators erreicht sofort einen Menschen, auch wenn der Agent ausfällt.

Ob eine Funktion KI ist, weiß oft nur der Hersteller, und Ihre Praxis fragt ihn schriftlich.

02Leitfaden

Praxisleitfaden für die kardiologische Praxis

Was Sie übernehmen, wenn in Ihrer kardiologischen Praxis eine KI mitliest

Der Weg eines Befunds vom Anruf mit Brustschmerz bis zum Alarm am Wochenende, über Funktionsdiagnostik, Brief und Device-Ambulanz. Dazu ein Selbsttest, acht Fragen an Ihren Anbieter und eine Seite für Ihr Team.

Leitfaden herunterladen (PDF)47 Seiten · Stand Oktober 2026 · Ohne Registrierung · Druckfassung auf Weiß

Wenn sich etwas ändert

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03Das Fach

In der kardiologischen Praxis sitzt die KI im Gerät.

Das EKG-Gerät schlägt eine Deutung vor, die Auswertung des Langzeit-EKG erkennt Pausen und Vorhofflimmern, und das Echo misst Volumina und Auswurf. Für jedes dieser Geräte trägt Ihre Praxis heute schon Pflichten aus der Betreiberverordnung, und ob die Software darin KI ist, fragt kaum jemand. Dazu kommen Plattformen, die Übertragungen aus Implantaten vorsortieren, und Agenten am Telefon.

Medizinprodukt

Deutung und Messung in der Funktionsdiagnostik

EKG, Langzeit-EKG und Echo arbeiten mit Software, die misst oder deutet. Ob sie KI ist, hängt an ihrer Technik, und die kennt nur der Hersteller, die Praxis fragt ihn schriftlich. Was ein Algorithmus misst, befundet ein Arzt am Original, und der Befund zeigt, welcher Wert vom Tool stammt.

Plattform

Fernnachsorge und Telemonitoring

Herstellerportale und Plattformen sortieren Übertragungen aus Schrittmachern und Defibrillatoren vor. Auffälligkeiten gehen spätestens am nächsten Werktag an den Patienten zurück, gleich wie die Plattform sie eingestuft hat, und für jeden Alarm aus dem Telemonitoring steht fest, wer ihn wann liest.

Grenzfall

Telefonagent

Nimmt Anrufe an und sortiert nach Anliegen. Ob er Medizinprodukt ist, hängt daran, ob er bewertet, wie dringend ein Anruf ist, und ob er unter die Hochrisiko-Regeln des AI Act für die Notfallversorgung fällt, ist offen. Die Notfallnummern laufen am Agenten vorbei, und jedes Warnzeichen erreicht sofort einen Menschen.

04Datenweg

Wo der Messwert die Praxis verlässt.

Der Messwert aus der Szene nimmt fünf Stationen, eine davon beim Anbieter des Briefassistenten. Von dort kommt er als fertiger Satz zurück, und deshalb wird an der vierten Station gegen die Quelle gelesen.

Schaubild

Der Weg eines Messwerts

Über jeder Station steht, wo die Daten gerade liegen. Darunter steht, was mit ihnen geschieht, was die Praxis dafür in der Hand hat und ob das geltendes Recht, fachlicher Standard oder Vorsorge ist.

  1. Am Echo

    Messung

    Das Gerät misst die Ejektionsfraktion und setzt die Kontur selbst.

    Bedient wird es nur nach Einweisung und im Rahmen seiner Zweckbestimmung. Ob im Gerät eine KI rechnet, hat die Praxis beim Hersteller schriftlich erfragt.

    Recht und Standard · Kapitel 04
  2. Am Original

    Befundung

    Die Kardiologin prüft die Kontur am Original, zieht nach und kommt auf ihren eigenen Wert.

    Im Befund steht, welcher Wert automatisch gemessen und von ihr geprüft wurde, und bei einer Abweichung der Vorschlag des Tools, ihr Wert und der Grund.

    Recht und Vorsorge · Kapitel 05
  3. Beim Anbieter

    Briefassistent

    Die Messwerte des Geräts gehen an den Cloud-Dienst, der daraus den Brief an den Hausarzt formuliert, in der Szene schon bevor die Kardiologin nachgezogen hat.

    Die Praxis hat einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung, den Anbieter schriftlich auf das Berufsgeheimnis verpflichtet und in der Kassenpraxis das Cloud-Testat des Dienstes. Training und eigene Zwecke des Anbieters, auch mit „anonymisierten“ Daten, schließt der Vertrag aus.

    Recht und Vorsorge · Kapitel 01
  4. Am Schreibtisch

    Brief

    Der Entwurf kommt zurück, flüssig formuliert, mit den Werten, die das Tool übernommen hat, in der Szene noch mit der 38.

    Was in die Akte, an den Hausarzt oder in die Prüfung der KV geht, hat ein Arzt gegen die Quelle gelesen, Ejektionsfraktion, Gradienten, Pausen und Schwellen zuerst.

    Recht und Vorsorge · Kapitel 06
  5. In der Praxissoftware

    Akte

    Befund und Brief stehen in der Akte, und der Brief geht an den Hausarzt.

    Jede spätere Änderung bleibt erkennbar. Was nicht in die Akte gehört, löscht der Anbieter nach festen Fristen mit Nachweis.

    Recht und Vorsorge · Kapitel 06
Quelle · Praxisleitfaden für die kardiologische Praxis, Oktober 2026, Kapitel 01, 04, 05 und 06
05Was folgt

Was daraus folgt, und wo es zuerst auffällt.

Die Funktionsdiagnostik arbeitet seit Jahren mit Delegation und mit Gerätesoftware, die misst und deutet. Inzwischen deuten neuere Programme mit trainierten Modellen, Assistenten entwerfen Briefe und Plattformen sortieren Übertragungen vor, und Hinweise zum Einsatz von KI an diesen Stellen, die sich an die Praxis richten, gibt es bisher nicht.

Der Patient fragt.

„Hat das Gerät das gemessen oder Sie?“ Ob die Praxis über ein Tool aufklären muss, das den Befund mitprägt, ist, soweit ich sehe, nicht entschieden. Ein Satz im Gespräch, festgehalten in der Akte, kostet wenig, denn im Streit beweist die Praxis die Aufklärung.

Das Team fragt.

Die MFA am Langzeit-EKG will wissen, ob sie die Auswertungen nach „unauffällig“ und „vorlegen“ sortieren darf. Sortiert sie die Ergebnisse eines Algorithmus, bewertet sie Befunde, und das ist nach meiner Einordnung ärztlich. Wer die Herstellerportale liest, wenn die zuständige MFA im Urlaub ist, steht selten irgendwo.

Der Hersteller entscheidet mit.

„Regelbasiert, kein KI-System“, antwortet er, und Medizinprodukt bleibt das Gerät trotzdem. Ob eine Funktion KI ist, verraten weder Bedienoberfläche noch Werbung. Ändert ein Update die Bedienung mehr als geringfügig, weist die Praxis neu ein, und beim Langzeit-EKG ist seine Garantie der Nachweis der apparativen Voraussetzungen.

Die KV fragt zuerst.

Für ihre Stichprobe zählen beim Echo acht Pflichtinhalte, bei der Kontrolle eines Rhythmusimplantats der Ausdruck des Programmiergeräts. Ein Briefassistent, der glättet, schreibt an diesen Unterlagen mit, und beanstandet die KV das Echo, drohen Nichtvergütung, Rückforderung und am Ende der Widerruf der Genehmigung.

06Schriftlich

Drei Dinge, die in Ihrer Praxis schriftlich stehen sollten.

Wer befundet.

Für jedes Gerät und jedes Tool, was es misst oder vorschlägt, wer befundet und freigibt und was die MFA ausführt, beim Belastungs-EKG auch, wann der Arzt im Raum bleibt.

Wer Portale und Alarme liest.

Wer die Portale an jedem Werktag abruft, wer vertritt und wer dem Patienten antwortet, und für das Telemonitoring, wer Warnmeldungen am Wochenende liest.

Wer eingewiesen ist.

Die Einweisung in Gerät und Software mit Datum, auch nach Updates, die die Bedienung mehr als geringfügig ändern. Damit hält die Praxis zugleich die Maßnahmen zur KI-Kompetenz fest, die der AI Act seit Februar 2025 verlangt.

Dazu kommt der Notfallweg am Telefon. Rufen Sie Ihre eigene Praxis an und sagen Sie, dass Ihnen seit einer Viertelstunde die Brust eng ist. Landet der Anruf nicht sofort bei einem Menschen, ist das Ihre erste Baustelle.

07Format

Das Praxisteam-Format klärt die drei Punkte an einem Nachmittag.

Danach sind die Rollen verteilt, und die Sprechstunde fällt dafür keinen Tag aus.

Ziel des Termins

Am Ende des Nachmittags liegen die drei Dokumente (Befundung je Gerät und Tool, Zuständigkeit für Portale und Alarme, Einweisung des Teams) unterschriftsreif in Ihrer Praxis. Vorgetragen wird nur, was dafür nötig ist.

Dauer und Ort

Drei bis vier Stunden, in der Praxis, im MVZ oder als geschlossene Runde online.

Für das gesamte Team

Ärztinnen, Ärzte, MFA aus Funktionsdiagnostik und Device-Ambulanz und Praxisleitung gemeinsam. Die Zuordnung trägt nur, wenn die MFA am Gerät weiß, was sie ableitet und vorlegt und was der Arzt befundet.

Wer durchführt und wer fördert

Medizinische Versorgungsforschung und Legal Engineering führen den Nachmittag gemeinsam durch. Gefördert wird er in der Regel von einem Partner, in der Rheumatologie war das UCB Pharma. Auswahl der Beispiele und Inhalt der rechtlichen Einordnung liegen allein bei den Referenten, und für ein Produkt wird nicht geworben. Ohne Förderer bucht eine Praxis denselben Zuschnitt als Teil der KI-Einführung; wer erst klären will, welche KI passt, beginnt mit dem KI-Start.

Erprobt in der Versorgung

Entwickelt und erprobt haben wir das Format mit der rheumatologischen Versorgungsforschung an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) und dem Berufsverband der Rheumatologen (BDRh), an den Fragen niedergelassener Praxen entlang.

CME-Zertifizierung

Als ärztliche Fortbildung mit Lernerfolgskontrolle bei der zuständigen Landesärztekammer akkreditierbar (in der Regel 4 bis 5 CME-Punkte).

08Verbände

Für Verbände, Netze und Telemedizinzentren.

Rund 3.900 Kardiologinnen und Kardiologen nehmen an der vertragsärztlichen Versorgung teil, und jede Praxis klärt dieselben Fragen zu Gerät, Portal und Telefon für sich. Berufsverbände, Netze und Telemedizinzentren können die Antworten einmal klären lassen und an alle Mitglieder weitergeben.

Als Verbandsfortbildung

Ein fertiges, akkreditierbares Format für Fachtagungen, Mitgliederversammlungen oder regionale Fortbildungsreihen. Sie geben den Termin vor, den Rest bringen wir mit.

Wenn der Verband selbst Technik anbietet

Wo ein Verband, ein Netz oder ein Telemedizinzentrum Technik für seine Mitglieder bereitstellt, klärt der Nachmittag, wofür die Praxisteams dabei geradestehen.

Eine Fassung für alle Mitglieder

Dieselben Dokumentvorlagen und dieselbe Sprachregelung im ganzen Verband. Was in einer Praxis geklärt ist, gilt dann überall gleich.

Keine Produktwerbung

Auf der Bühne steht kein Gerätehersteller. Es geht um das, was der Gesetzgeber von der Praxis als Betreiberin verlangt, unabhängig davon, welches Produkt sie gekauft hat.

09Warum jetzt

Warum jetzt.

Die Software steckt schon in den Geräten, die KV zieht jedes Jahr ihre Stichproben, und für KI-Medizinprodukte mit Benannter Stelle folgen die Pflichten des AI Act ab August 2028, bei vorhandenen Geräten erst nach einer erheblichen Änderung. Einweisung, Befundung und Dokumentation schuldet Ihre Praxis schon heute. Wer jetzt festlegt, wer befundet und wer die Portale liest, hat das nach einem Nachmittag geregelt.

10Gespräch

Dreißig Minuten, dann wissen Sie, ob es passt.

Für Praxisteams

Sie sagen mir, welche Geräte, Portale und Tools bei Ihnen laufen, und wir klären, was davon schon geregelt ist und was fehlt.

Für Verbände und Netze

Wir klären, in welcher Form ein Durchlauf für Ihre Mitglieder oder Ihr Zentrum Sinn ergibt. Ohne Foliensatz und ohne Angebot.

11Fundstellen
§Die Fundstellen zu dieser Seite
  • KI-Medizinprodukte und KI als Sicherheitsbauteil, jeweils mit Benannter Stelle, als Hochrisiko-System: Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang I AI Act, Betreiberpflichten nach Art. 26 ab 02.08.2028; vorhandene Geräte erst nach einer erheblichen Änderung (Art. 111 Abs. 2).
  • KI-Kompetenz im Team: Art. 4 AI Act, seit 02.02.2025, als Bemühungspflicht ohne Garantie eines bestimmten Niveaus (VO 2026/1744). Hinweis am Telefon: Art. 50 Abs. 1 AI Act, seit 02.08.2026, Pflicht des Anbieters. Triage bei der Notfallversorgung: Anhang III Nr. 5 lit. d AI Act, ab 02.12.2027; ob ein Praxistelefon darunter fällt, ist offen.
  • Einweisung, auch nach Updates: § 4 Abs. 3 MPBetreibV. Software der Klassen IIb und III: § 17 MPBetreibV. Software als Medizinprodukt: Anhang VIII Regel 11 MDR.
  • Delegation: § 28 Abs. 1 S. 2 SGB V; § 15 Abs. 1 S. 5 BMV-Ä; Anlage 24 BMV-Ä, § 2 und Teil I Nr. 9. Belastungs-EKG: DGK-Manual Ergometrie 2025. Langzeit-EKG: Qualitätssicherungsvereinbarung Langzeit-EKG, Nr. 3 und 4.
  • Fernnachsorge: § 4 QSV Rhythmusimplantat-Kontrolle; Ausdruck des Programmiergeräts als Prüfunterlage: § 8. Telemonitoring bei Herzinsuffizienz: MVV-RL Anlage I Nr. 37, § 3 Abs. 4; QS-Vereinbarung Telemonitoring, § 4 und § 5 Abs. 2.
  • Echo und Stichprobe der KV: Ultraschall-Vereinbarung, § 10 Abs. 2 und § 11. Aufzeichnung des Gesprächs: § 201 StGB. Berufsgeheimnis beim Dienstleister: § 203 Abs. 4 StGB; Art. 28 DSGVO; § 393 SGB V. Aufklärung, Akte und Beweislast: §§ 630e, 630f und 630h BGB.
  • Datenweg: Einweisung und Zweckbestimmung, § 4 Abs. 1 bis 3 MPBetreibV. Verpflichtung bis zu den Unterauftragnehmern: § 203 Abs. 3 S. 2 und Abs. 4 S. 2 Nr. 1 und 2 StGB, § 9 Abs. 4 BO. Cloud in der Kassenpraxis: § 393 Abs. 2 bis 4 SGB V. Eigene Zwecke des Anbieters: Art. 28 Abs. 10 DSGVO. Änderungen in der Akte: § 630f Abs. 1 S. 2 und 3 BGB, BGH VI ZR 84/19.