Kleiboldt Legal EngineeringKleiboldtLegal EngineeringErstgespräch

KI im Praxisalltag
der Nephrologie

und Dialyse.

Für Dialysezentren, Träger und Verbände

Kurz nach sechs, die Frühschicht baut auf. Ein Patient meldet sich, dessen Shunt seit dem Aufwachen nicht mehr schwirrt, danach sagt ein Fahrdienst eine Abholung ab, und eine Patientin aus der Peritonealdialyse fragt, ob trübes Dialysat bis morgen warten kann. Der Agent am Telefon legt die Absage unter Transport ab, Rückruf später.

Ohne Fahrdienst fehlt eine Dialyse, und damit ist auch die Absage ein Warnzeichen. Welche Anrufe am Agenten vorbeilaufen und wer im Zentrum dafür geradesteht, legt bisher jedes Zentrum für sich fest. Diese Seite sortiert das für Nephrologie und Dialyse, entlang eines Dialysetags, und zeigt, wie Zentren und Träger diese Fragen an einem Nachmittag klären.

Daniel Kleiboldt, Jurist, LL.M., Software Engineer

01Selbsttest

Was Ihrem Zentrum gerade angeboten wird.

Nimmt bei Ihnen ein Telefonagent Anrufe an?

Dann laufen die Nummern für Dialyse, Peritonealdialyse und Bereitschaft am Agenten vorbei, und jedes Warnzeichen erreicht sofort einen Menschen, auch die Absage einer Dialyse.

Schreibt bei Ihnen ein Tool bei Visite oder Sprechstunde mit?

Dann erfasst eine Aufnahme im Mehrbettraum auch Mitpatienten, und was an Kasse, KV oder Transplantationszentrum geht, liest vorher ein Arzt.

Schlägt bei Ihnen ein Tool Epo-Dosis, Zielgewicht oder Ultrafiltration vor?

Dann setzt die Pflege den Vorschlag erst um, wenn ein Arzt ihn angeordnet hat, einzeln oder über ein freigegebenes Schema, und die Akte zeigt, wer.

Schon ein Ja, und Ihr Zentrum ist Betreiber, auch wenn die Gruppe das Tool ausgesucht hat.

02Leitfaden

Praxisleitfaden für Nephrologie und Dialyse

Was Sie übernehmen, wenn in Ihrem Dialysezentrum eine KI mitwacht

Ein Dialysetag vom Anruf am Morgen bis zur Heimdialyse, über Platz, Visite, Labor und Brief. Dazu ein Selbsttest, acht Fragen an Ihren Anbieter und eine Seite für Ihr Team.

Leitfaden herunterladen (PDF)45 Seiten · Stand Oktober 2026 · Ohne Registrierung · Druckfassung auf Weiß

Wenn sich etwas ändert

Ändert sich an diesem Leitfaden etwas, durch eine Leitlinie, eine Frist oder einen Hinweis der Kammer, bekommen Sie eine kurze Mail von mir.

Mit dem Absenden willigen Sie ein, dass ich Ihre E-Mail-Adresse dafür verarbeite. Der Versand erfolgt über Brevo, Abmeldung jederzeit über den Link in jeder Mail. Mehr in der Datenschutzerklärung.

03Das Fach

Ein Tool hört jeden Anruf, sieht jeden Platz und hat nie eine Nadel gelegt.

Dialysegeräte regeln heute vieles selbst, die Ultrafiltration nach dem Blutvolumen, die Körpertemperatur und die Dialysedosis. Neu angeboten werden vor allem Tools für Telefon und Mitschrift, und für Epo-Dosis und Zielgewicht gibt es Modelle, die einen Wert vorschlagen. Den Maßstab liefert die Delegation, weil Ihr Zentrum sie in jeder Schicht lebt.

Medizinprodukt

Regelung im Dialysegerät

Das Dialysegerät ist ein Medizinprodukt der Klasse IIb, und Software, die es steuert, gehört zu seiner Klasse. Ob eine Funktion darin KI ist, hängt an ihrer Technik, und die kennt nur der Hersteller, das Zentrum fragt ihn schriftlich. Kein Alarm entbindet von der Überwachung am Platz.

Entscheidungshilfe

Epo-Dosis, Zielgewicht, Labor

Software, die für einen Patienten Dosis oder Zielgewicht vorschlägt, gehört nach Regel 11 der MDR mindestens in Klasse IIa, auch ohne KI. Ist ein Modell als Entscheidungshilfe für den Arzt bestimmt, verlässt es diesen Rahmen, sobald die Pflege seine Dosis ohne ärztliche Anordnung gibt.

Grenzfall

Telefonagent

Nimmt Anrufe an und sortiert nach Termin, Transport, Rezept oder Rückruf. Ob er Medizinprodukt ist, hängt daran, ob er bewertet, wie dringend ein Anruf ist, und ob er unter die Hochrisiko-Regeln des AI Act für die Notfallversorgung fällt, ist offen. Das Zentrum legt fest, dass die Telefonanlage bei einem Ausfall auf ein festes Ziel umleitet.

Dienstleister

Mitschrift bei Visite und Sprechstunde

Hier hört ein Dienstleister mit, und Vertrag und Verpflichtung nach § 203 StGB stehen vor der Freischaltung. Geht der Entwurf mangels Schnittstelle über die Zwischenablage in die Akte, fragt das Zentrum den Hersteller der Praxissoftware, ob eingefügter Text mit Zeitpunkt und Urheber erkennbar bleibt.

04Datenweg

Wo die Daten der Heimdialyse zuerst ankommen.

Mit einer Plattform des Herstellers gehen die Behandlungsdaten der Heimdialyse vom Gerät zuerst in dessen Cloud und erst von dort ins Zentrum. Zurück geht, wenn etwas zu ändern ist, eine Anordnung mit Namen.

Schaubild

Der Weg aus der Heimdialyse

Über jeder Station steht, wo die Daten gerade liegen. Darunter steht, was mit ihnen geschieht, was die Praxis dafür in der Hand hat und ob das geltendes Recht, fachlicher Standard oder Vorsorge ist.

  1. Beim Patienten zu Hause

    Gerät

    Cycler oder Heimgerät zeichnen die Behandlung auf und übertragen die Daten.

    Für das Gerät beim Patienten trägt das Zentrum die Betreiberpflichten, außer der Lieferant bleibt Eigentümer.

    Geltendes Recht · Kapitel 08
  2. In der Cloud des Herstellers

    Plattform

    Die Behandlungsdaten liegen beim Hersteller, und seine Plattform zeigt dem Zentrum Abweichungen an.

    Das Zentrum hat Vertrag, Verpflichtung auf das Berufsgeheimnis und Cloud-Testat, für ein Land außerhalb der EU auch eine Grundlage. Nutzt der Hersteller die Daten für eigene Auswertungen, wird er dafür selbst zum Verantwortlichen, und Training braucht in der Regel die Einwilligung des Patienten.

    Geltendes Recht · Kapitel 01 und 08
  3. Im Zentrum

    Meldung

    Die Plattform meldet eine Abweichung, auch nachts und am Wochenende.

    Festgelegt ist, wer die Meldungen wann liest, in der Nacht und am Wochenende die Bereitschaft, und was dann geschieht. Die Plattform ersetzt weder Visiten noch Rufbereitschaft.

    Recht und Vorsorge · Kapitel 08
  4. Aus der Ferne

    Anordnung

    Ändert jemand das Geräteprogramm aus der Ferne über die Plattform, ist das eine Anordnung.

    Sie steht mit Namen in der Akte. Ein Vorschlag des Tools ist keine Anordnung.

    Recht und Vorsorge · Kapitel 06 und 08
  5. In der Praxissoftware

    Akte

    In die Akte kommen der Vorschlag des Tools, die Anordnung und bei einer Abweichung der Grund.

    Die Akte bleibt zehn Jahre, und im Haftungsfall sind die Protokolle zu Warnungen und Vorschlägen der Beleg.

    Recht und Vorsorge · Kapitel 06 und 11
Quelle · Praxisleitfaden für Nephrologie und Dialyse, Oktober 2026, Kapitel 01, 06, 08 und 11
05Was folgt

Was daraus folgt, und wo es zuerst auffällt.

Die neue Leitlinie der Fachgesellschaft ordnet seit März 2026, wer am Dialyseplatz was tun darf. Künstliche Intelligenz kommt darin nicht vor, und wer am Platz den Vorschlag eines Tools umsetzen darf, steht dort nicht.

Der Patient fragt.

„Wer hört da mit?“ Im Saal hört der Nachbar mit, und eine Mitschrift im Mehrbettraum nimmt auch auf, was Mitpatienten, Pflege und MFA sagen. Mein Vorschlag ist, im Saal am Platz zu diktieren und Vertrauliches im Sprechzimmer zu besprechen, wo vor der Aufnahme jeder gefragt wird, der spricht.

Die Pflege fragt.

Die Pflegekraft am Platz will wissen, ob sie die Epo-Dosis umsetzen darf, die das Modell vorschlägt. Sie setzt sie um, wenn ein Arzt sie angeordnet hat, einzeln oder über ein freigegebenes Schema. Eine Pflegeplanung, die ein Tool vorschlägt, legt nur eine Pflegefachperson fest.

Die Gruppe entscheidet mit.

Viele Tools kommen mit einem Update, und in einer Gruppe oft mit einer Entscheidung, die woanders gefallen ist. Die Pflichten am Platz bleiben trotzdem im Zentrum. Wer die Regeln der Telefonanlage ändern darf, gehört deshalb in den Vertrag mit der Gruppe, und Weiterleitung, Notfallansage und Rückfallziel ändern sich nur mit Freigabe der ärztlichen Leitung.

Die Aufsicht fragt später.

Die Dialyse rechnet ein Zentrum nur ab, wenn Präsenz, Rufbereitschaft und Ärzte den Vorgaben der Qualitätssicherungsvereinbarung und der Anlage 9.1 BMV-Ä entsprechen, und ein Tool zählt dort nicht mit. Begründungen der Verfahrenswahl legt das Zentrum der KV auf Anforderung vor, und eine, die jedes Quartal gleichlautend wiederkehrt, belegt nach meiner Einordnung keine Überprüfung.

06Schriftlich

Drei Dinge, die in Ihrem Zentrum schriftlich stehen sollten.

Wer anordnet.

Für jedes Tool, wozu es dient, was es nicht tun soll und wer seine Vorschläge freigibt. In der Akte stehen Vorschlag, Anordnung und bei einer Abweichung der Grund.

Welche Warnzeichen.

Die Liste der ärztlichen Leitung, mit der Absage einer Dialyse darin, und die Regeln der Telefonanlage für Weiterleitung, Notfallansage und Rückfallziel.

Was das Team weiß.

Die Einweisung in Geräte und Software mit Datum, Inhalt und Dauer, auch nach Updates und für jede Schicht vor dem nächsten Anschluss. Damit hält das Zentrum zugleich die Maßnahmen zur KI-Kompetenz fest, die der AI Act seit Februar 2025 verlangt.

Dazu kommt, bevor ein Tool startet, die Frage, wer bei einem Tool der Gruppe Betreiber ist. Sie steht selten in einem Vertrag, und meist hat niemand gefragt.

07Format

Das Teamformat klärt die drei Punkte an einem Nachmittag.

Danach sind die Rollen verteilt, und keine Schicht fällt dafür aus.

Ziel des Termins

Am Ende des Nachmittags liegen die drei Dokumente (Anordnung und Freigabe je Tool, Warnzeichen am Telefon, Einweisung des Teams) unterschriftsreif in Ihrem Zentrum. Vorgetragen wird nur, was dafür nötig ist.

Dauer und Ort

Drei bis vier Stunden, im Zentrum, in der Fortbildung des Trägers oder als geschlossene Runde online.

Für das gesamte Team

Ärztinnen und Ärzte, Pflege, MFA und Pflegedienstleitung gemeinsam. Einweisung, Medizinproduktebuch und Hygieneplan liegen meist bei der Pflegedienstleitung, und am Platz greift die Anordnung nur, wenn die Pflege weiß, welchen Vorschlag sie umsetzen darf.

Wer durchführt und wer fördert

Medizinische Versorgungsforschung und Legal Engineering führen den Nachmittag gemeinsam durch. Gefördert wird er in der Regel von einem Partner, in der Rheumatologie war das UCB Pharma. Auswahl der Beispiele und Inhalt der rechtlichen Einordnung liegen allein bei den Referenten, und für ein Produkt wird nicht geworben. Ohne Förderer bucht ein Zentrum denselben Zuschnitt als Teil der KI-Einführung.

Erprobt in der Versorgung

Entwickelt und erprobt haben wir das Format mit der rheumatologischen Versorgungsforschung an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) und dem Berufsverband der Rheumatologen (BDRh), an den Fragen niedergelassener Praxen entlang.

CME-Zertifizierung

Als ärztliche Fortbildung mit Lernerfolgskontrolle bei der zuständigen Landesärztekammer akkreditierbar (in der Regel 4 bis 5 CME-Punkte).

08Träger

Für Träger, Gruppen und Verbände.

Rund 80.000 gesetzlich Versicherte waren 2024 in ständiger Dialyse, und viele Zentren gehören zu Gruppen und Trägern. Dort entstehen Landkarte und Vorbereitung der Folgenabschätzung je Tool einmal für alle Häuser, und jedes Zentrum legt danach seine Zuordnung und seine Warnzeichen fest.

Als Fortbildung im Träger

Ein fertiges, akkreditierbares Format für Ärztekonferenz, Pflegeleitungen oder regionale Fortbildungsreihen. Sie geben den Termin vor, den Rest bringen wir mit.

Wenn die Gruppe die Technik stellt

Telefonanlage, Praxissoftware und Tools kommen in einer Gruppe oft zentral. Was die Gruppe entscheidet und was das Zentrum als Betreiber festlegt, gehört in einen Vertrag, bevor das erste Tool startet.

Eine Fassung für alle Häuser

Dieselben Dokumentvorlagen und dieselbe Sprachregelung in jedem Zentrum. Was in einem Haus geklärt ist, gilt dann überall gleich.

Keine Produktwerbung

Auf der Bühne steht kein Gerätehersteller. Es geht um das, was der Gesetzgeber vom Zentrum als Betreiber verlangt, unabhängig davon, welches Produkt es gekauft hat.

09Warum jetzt

Warum jetzt.

Tools für Telefon und Mitschrift werden Dialysezentren gerade angeboten, der Hinweis am Telefon gilt seit August 2026, und die Pflichten für Hochrisiko-Systeme folgen ab Dezember 2027 und August 2028. Bevor ein Tool kommt, lohnt der Blick auf die Abläufe. Zählen Sie eine Woche lang, worum es in den Anrufen geht, und fragen Sie Pflege und MFA, wo die Dokumentation am Platz Zeit frisst, dann wissen Sie, welches Tool welches Problem lösen soll.

10Gespräch

Dreißig Minuten, dann wissen Sie, ob es passt.

Für Zentren

Sie sagen mir, welche Tools bei Ihnen laufen oder kommen sollen, und wir klären, was davon schon geregelt ist und was fehlt.

Für Träger und Gruppen

Wir klären, in welcher Form ein Durchlauf für Ihre Häuser Sinn ergibt. Ohne Foliensatz und ohne Angebot.

11Fundstellen
§Die Fundstellen zu dieser Seite
  • Dialysegerät: Medizinprodukt der Klasse IIb nach Anhang VIII Regel 12 MDR (MDCG 2021-24), steuernde Software in seiner Klasse (Anhang VIII Abschnitt 3.3). Software, die Dosis oder Zielgewicht vorschlägt: Regel 11 MDR, mindestens Klasse IIa.
  • KI-Medizinprodukte und KI als Sicherheitsbauteil, jeweils mit Benannter Stelle, als Hochrisiko-System: Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang I AI Act, ab 02.08.2028; vorhandene Geräte erst nach einer erheblichen Änderung (Art. 111 Abs. 2). Betrieb nach Zweckbestimmung und Einweisung nach Updates: § 4 Abs. 1 und 3 MPBetreibV.
  • Hinweis am Telefon: Art. 50 Abs. 1 AI Act, seit 02.08.2026, Pflicht des Anbieters. Triage bei der Notfallversorgung: Anhang III Nr. 5 lit. d AI Act, ab 02.12.2027; ob das Telefon eines Zentrums darunter fällt, ist offen. KI-Kompetenz im Team: Art. 4 AI Act, seit 02.02.2025, als Bemühungspflicht ohne Garantie eines bestimmten Niveaus (VO 2026/1744).
  • Delegation am Platz: § 28 Abs. 1 S. 2 und § 15 Abs. 1 SGB V; Anlage 24 BMV-Ä, Teil II Nr. 5c; S1-Leitlinie Nierenersatzverfahren (AWMF 090-005), A.4.1 und A.4.2. Pflegeplanung: § 4 PflBG, § 15 Abs. 1 S. 3 SGB V.
  • Präsenz, Rufbereitschaft und Begründung der Verfahrenswahl: Qualitätssicherungsvereinbarung Blutreinigungsverfahren, § 5 Abs. 4, 6 und 7; Anlage 9.1 BMV-Ä. Überwachung trotz Alarm: OLG Hamm, 16.02.2016, 26 U 18/15.
  • Dokumentation: Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO, § 22 Abs. 1 Nr. 1 lit. b BDSG; ob die Aufzeichnung dafür erforderlich ist, ist nicht entschieden. Aufzeichnung des Gesprächs: § 201 StGB. Berufsgeheimnis beim Dienstleister: § 203 Abs. 4 StGB; Art. 28 DSGVO; § 393 SGB V. Akte: § 630f BGB.
  • Datenweg der Heimdialyse: Betreiberpflichten für Geräte beim Patienten, § 2 Abs. 5 und § 3 Abs. 2 bis 4 MPBetreibV. Plattform beim Hersteller: § 203 Abs. 3 S. 2 und Abs. 4 S. 2 Nr. 1 StGB, Art. 28 DSGVO, § 393 SGB V, Kapitel V DSGVO. Visiten, Rufbereitschaft und Auffangdialyse: S1-Leitlinie Nierenersatzverfahren (AWMF 090-005), A.2 und C.2.2. Akte: § 630f Abs. 2 und 3 BGB.