Darf eine KI in der Psychotherapie das Sitzungsprotokoll schreiben?
Wann eine KI in der Psychotherapie das Sitzungsprotokoll entwerfen darf, mit Einwilligung, § 203 StGB, C5, lokaler KI und dem Bericht an den Gutachter.
- 01Eine KI darf in der Psychotherapie das Sitzungsprotokoll entwerfen, wenn vor allem alle, die sprechen, vorher in die Aufnahme eingewilligt haben, der Anbieter per Vertrag zur Auftragsverarbeitung und nach § 203 StGB verpflichtet ist, in der Kassenpraxis ein C5-Testat vorliegt und jeder Eintrag geprüft wird.
- 02In die Aufnahme müssen alle einwilligen, die sprechen (§ 8 Abs. 7 der Berufsordnung, § 201 StGB), die Dokumentation selbst stützt sich auf den Behandlungsvertrag, und eine Schriftform nennt die Berufsordnung nicht.
- 03Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung allein trägt nicht, und ein privates Chatbot-Konto bietet weder Vertrag noch Verpflichtung.
- 04Laufen Spracherkennung und Modell in der Praxis und greift niemand von außen zu, entfallen Verpflichtung und C5-Testat eines Cloud-Anbieters. Einwilligung, Information und die Prüfung der Folgenabschätzung bleiben.
- 05Den Bericht an den Gutachter verfasst der Behandelnde vollständig persönlich, und wie weit ein KI-Entwurf das wahrt, ist offen.
Kurzantwort
Ja, eine KI darf in der psychotherapeutischen Praxis das Sitzungsprotokoll entwerfen, wenn vor allem vier Voraussetzungen stehen. Alle, die in der Sitzung sprechen, haben vorher in die Aufnahme eingewilligt (§ 8 Abs. 7 Berufsordnung, § 201 StGB). Der Anbieter ist per Vertrag zur Auftragsverarbeitung und nach § 203 Abs. 4 StGB zur Verschwiegenheit verpflichtet. In der Kassenpraxis liegt für den Dienst ein C5-Testat vor (§ 393 SGB V). Und Sie prüfen jeden Eintrag, bevor er in die Akte geht (§ 630f BGB). Daneben stehen etwa die Information nach Art. 13 DSGVO und die Prüfung der Folgenabschätzung.
Die Dokumentation selbst braucht keine Einwilligung, sie stützt sich auf den Behandlungsvertrag (Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO mit § 22 BDSG). Laufen Spracherkennung und Sprachmodell auf eigener Hardware in der Praxis und greift niemand von außen auf die Daten zu, stellen sich Verpflichtung und C5-Testat eines Cloud-Anbieters nicht, die Einwilligung in die Aufnahme bleibt. Wertet ein Tool Stimme oder Mimik auf Gefühle aus, ist es ein Emotionserkennungssystem nach dem AI Act.
Daniel Kleiboldt (Kleiboldt Legal Engineering; Jurist, LL.M., Software Engineer) ordnet für psychotherapeutische Praxen, Ambulanzen und Ausbildungsinstitute ein, welche Pflichten ein solches Tool mitbringt, und hat dazu einen Leitfaden für Praxen geschrieben.
Ein Tool hört in der Sitzung mit und legt danach den Entwurf der Verlaufsnotiz vor. Für eine Praxis mit hälftigem Sitz und ohne Personal ist das eine echte Entlastung, und genau dafür werden diese Tools angeboten. Rechtlich berührt der Entwurf vor allem Berufsordnung, Strafrecht und Datenschutz, in der Kassenpraxis das Sozialrecht, und je nachdem, was das Tool ausgibt, auch Medizinprodukterecht und AI Act.
Die BPtK hat im Februar 2026 mit ihrer Praxis-Info „Administrative KI in Ihrer Praxis“ eine erste Orientierung gegeben, die nach ihren eigenen Worten eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzt. Dieser Beitrag geht die Fragen in der Reihenfolge durch, in der sie in der Praxis auftauchen, von der Aufnahme bis zum Bericht an den Gutachter.
Was die Aufnahme der Sitzung verlangt
Ein Tool, das die Sitzung mitschreibt, braucht den Ton. Damit greifen drei Regeln nebeneinander, und jede meint eine andere Einwilligung.
Die Berufsordnung. § 8 Abs. 7 der Muster-Berufsordnung der BPtK, inhaltsgleich etwa in Nordrhein-Westfalen, lautet „Ton- und Bildaufnahmen psychotherapeutischer Tätigkeit bedürfen der vorherigen Einwilligung des*der Patient*in. Ihre Verwendung unterliegt der Schweigepflicht. Der*Die Patient*in ist über das Recht zu informieren, eine Löschung zu verlangen.“ Verbindlich ist die Berufsordnung Ihrer Landeskammer. Eine Regel eigens für KI enthält keine der Berufsordnungen, die ich gelesen habe. Ob ein Tool, das den Ton nur kurz zwischenspeichert, eine Tonaufnahme anfertigt, ist offen. Wer vorher fragt, muss die Frage nicht beantworten.
Das Strafrecht. § 201 StGB bestraft, wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt. Ob eine Live-Transkription ohne gespeicherte Audiodatei darunter fällt, ist umstritten und von keinem Gericht entschieden. Geschützt ist das Wort jedes Sprechenden. In der Sitzung mit Kind und Mutter, mit einem Paar oder in der Gruppe fragen Sie deshalb alle, die sprechen.
Der Datenschutz. Die Dokumentation braucht keine Einwilligung, sie stützt sich auf den Behandlungsvertrag (Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO mit § 22 Abs. 1 Nr. 1 lit. b BDSG). Ob die Aufzeichnung als Mittel dazu erforderlich ist, hat keine Aufsicht entschieden. Die BPtK verlangt in ihrer Praxis-Info bei einer KI, die mithört, immer eine Einwilligung, die KBV hält eine datenschutzrechtliche Einwilligung in der Regel für nicht erforderlich. Für die Sitzung entschärft § 8 Abs. 7 die Frage zum Teil, weil Sie ohnehin vorher fragen. Als Einwilligung nach der DSGVO trägt sie aber nur, wenn sie ausdrücklich erteilt ist und vorher auf den jederzeitigen Widerruf hinweist (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO, Art. 7 Abs. 3 DSGVO).
Muss die Einwilligung schriftlich sein?
Eine bestimmte Form nennt § 8 Abs. 7 nicht. Sie halten die Einwilligung in der Akte fest (§ 9 Abs. 2 Berufsordnung). Nachweisen müssen Sie sie, soweit die Aufnahme datenschutzrechtlich auf ihr beruht (Art. 7 Abs. 1 DSGVO), und am sichersten gelingt das mit der Unterschrift jeder Person, die spricht, in der Videosprechstunde in Textform. Einen Widerruf halten Sie mit Datum fest. Er trifft Audio und Transkript, die Behandlungsakte bleibt nach § 630f Abs. 3 BGB zehn Jahre.
Was die Einwilligung nennt
- dass ein Tool mitschreibt, und wozu
- wie lange Audio und Transkript bleiben
- welcher Dienstleister sie verarbeitet
- dass der Patient jederzeit die Löschung verlangen und die Einwilligung widerrufen kann
- dass eine Ablehnung die Behandlung nicht beeinträchtigt
- dass sie Aufnahme und Transkription betrifft und die Dokumentation außerhalb bleibt
In der Psychotherapie wiegt die Freiwilligkeit schwerer als anderswo, weil kaum jemand seinem Therapeuten gern widerspricht. Bieten Sie die Ablehnung ausdrücklich an, auch wenn Sie ein Tool in einer laufenden Behandlung einführen. In der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie fragen Sie vorsorglich das Kind und die Sorgeberechtigten, bei gemeinsamer Sorge beide Elternteile. Lehnt einer ab, läuft kein Tool.
Sprechen Sie die Notiz nach der Stunde selbst ein, nimmt kein Tool die Sitzung auf, und die Einwilligung der Sprechenden braucht es dafür nach meiner Lesart von § 8 Abs. 7 nicht. Das Diktat geht trotzdem an den Anbieter, und der nächste Abschnitt gilt vollständig.
Wer das Protokoll außer Ihnen sieht
Gehen Aufnahme, Transkript oder Entwurf an einen Anbieter, offenbaren Sie ein anvertrautes Geheimnis einem Dritten. Erlaubt ist das nach § 203 Abs. 3 S. 2 StGB, soweit der Dienstleister an Ihrer Tätigkeit mitwirkt und die Weitergabe dafür erforderlich ist. Strafbar machen Sie sich nach Abs. 4 S. 2 Nr. 1, wenn Sie ihn nicht zur Geheimhaltung verpflichtet haben und er das Geheimnis unbefugt offenbart. Die Kette reicht bis zu seinen Unterauftragnehmern, etwa dem Anbieter des Sprachmodells hinter dem Tool.
Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO steht daneben, und Sie brauchen beide. Für ein Drittland kommt eine Grundlage nach Art. 44 ff. DSGVO hinzu. In Nordrhein-Westfalen fasst die Berufsordnung die Befugnis zur Offenbarung enger als das Muster (§ 8 Abs. 2 BO NRW), was dort für eine zusätzliche Entbindung von der Schweigepflicht spricht. Nutzt ein Anbieter Ihre Daten zum Training, wird er dafür selbst Verantwortlicher, und weder Ihr Vertrag noch § 203 Abs. 3 StGB decken diesen Teil (Art. 28 Abs. 10 DSGVO). Schließen Sie das Training für Ihre Praxis aus.
Ein privates Chatbot-Konto bietet weder einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung noch eine Verpflichtung nach § 203 StGB, auch wenn das Training abgeschaltet ist. Für Patientendaten taugt es nicht, auch nicht für die Fallskizze ohne Namen. Anonym ist sie erst, wenn niemand sie mehr einer Person zuordnen kann, und Alter, Beruf und ein, zwei Lebensereignisse reichen dafür oft. Im Unternehmenstarif desselben Anbieters klären Sie Vertrag, Verpflichtung und in der Kassenpraxis das C5-Testat eigens. Was für Arztpraxen dazu gilt, steht im Beitrag § 203 StGB und Cloud-KI.
Die Cloud in der Kassenpraxis
Verarbeitet ein Cloud-Dienst Behandlungsdaten, gilt § 393 SGB V, und die IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV macht daraus eine Prüfpflicht jeder vertragspsychotherapeutischen Praxis (Anlage 1 Nr. 50 der Richtlinie nach § 390 SGB V). Verlangt sind ein Verarbeitungsort in der EU oder einem gleichgestellten Staat, in einem Drittstaat nur mit Angemessenheitsbeschluss, eine Niederlassung des Anbieters im Inland und für den Dienst, den Sie buchen, ein aktuelles C5-Testat oder ein gleichwertiges Zertifikat. Ein Server in Deutschland erfüllt davon nur das Erste, und das Testat des Rechenzentrums dahinter genügt in aller Regel nicht. Die Kriterien für Kunden aus dem Prüfbericht setzen Sie selbst um, etwa Konten und Rollen, Zwei-Faktor-Anmeldung und Löschfristen.
Für die Privatpraxis gilt § 393 SGB V nicht, die BPtK rät allen Psychotherapeuten zu einem C5-Testat. Wie eine Praxis einzuordnen ist, die gesetzlich Versicherte über Kostenerstattung behandelt, ist offen. Vorsorglich legt sie die Maßstäbe der Kassenpraxis an.
Und wenn das Modell in der Praxis läuft?
Laufen Spracherkennung und Sprachmodell auf eigener Hardware in Ihrer Praxis und greift niemand von außen auf die Daten zu, offenbaren Sie niemandem etwas. Die Verpflichtung eines Cloud-Anbieters nach § 203 StGB und das C5-Testat nach § 393 SGB V stellen sich dann nicht. Das macht die lokale Lösung gerade in der Psychotherapie attraktiv.
Vieles bleibt trotzdem. Die Einwilligung aller, die sprechen, hängt an der Aufnahme, gleich wo das Modell läuft, § 8 Abs. 7 der Berufsordnung und § 201 StGB gelten also unverändert. Die Information nach Art. 13 DSGVO und die Prüfung der Folgenabschätzung bleiben, und die Sicherheit der Verarbeitung liegt jetzt ganz bei Ihnen (Art. 32 DSGVO, in der Kassenpraxis nach der IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV). Wartet doch ein externer Dienstleister das System mit Zugang zu den Daten, wirkt er an Ihrer Tätigkeit mit, und Sie brauchen mit ihm einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung und seine Verpflichtung nach § 203 StGB. Läuft das Modell bei einem Hoster, steht der Hoster in der Kette, und in der Kassenpraxis stellt sich an ihn die C5-Frage. Was das Modell erzeugt, ordnen Sie ein wie bei jedem anderen Tool, und wer es selbst einrichtet und den Auftrag selbst schreibt, hat keinen Hersteller, der für das Ergebnis einsteht.
Für eine Einzelpraxis ohne eigene IT ist ein eigenes Modell oft mehr, als der Zweck braucht. Wer viel dokumentiert, in einer Ambulanz mit eigener IT arbeitet oder Cloud-Verarbeitung grundsätzlich ausschließen will, findet bei Sovereign AI den Weg dorthin.
Wo das Protokoll aufhört
Ein Tool, das ordnet, was Sie in der Stunde gehört und beurteilt haben, bleibt nach meiner Einordnung meist außerhalb des Medizinprodukterechts. Die Leitlinie MDCG 2019-11 führt Sprache-zu-Text-Systeme als Kommunikationssysteme, die in der Regel kein Medizinprodukt sind. Maßgeblich ist die Zweckbestimmung des Herstellers, und manche Hersteller führen ihren Scribe selbst als Medizinprodukt. Schreibt das Tool eine Diagnose, einen Score oder eine Risikoeinschätzung in den Entwurf, kann sich das ändern. Ein Tool, das aus Angaben zu Stimmung und Angst einen Depressionswert bildet, nennt dieselbe Leitlinie als Beispiel der Klasse IIb. Füllt ein Tool das Feld Suizidalität selbst, schreibt es einen Befund, auch wenn darin „kein Hinweis“ steht.
Weist ein Tool neben der Notiz einen Stimmungsverlauf oder Belastungswert aus und schließt es dafür aus Stimme oder Mimik auf Gefühle, ist es ein Emotionserkennungssystem (Art. 3 Nr. 39 AI Act). Ihre Patienten informieren Sie darüber seit dem 02.08.2026 (Art. 50 Abs. 3 AI Act), und ab dem 02.12.2027 ist ein solches System Hochrisiko nach Anhang III. Die Stimme Ihrer Angestellten und Ihrer Weiterbildungsassistenz darf es seit dem 02.02.2025 nicht auf Gefühle auswerten, weil die Praxis ihr Arbeitsplatz ist (Art. 5 Abs. 1 lit. f AI Act). Ein Tool, das nur transkribiert und den Entwurf gliedert, bleibt darunter.
Freigabe, Einsicht, Löschung
Die Dokumentationspflicht nach § 630f BGB bleibt Ihre, und Änderungen an einem Entwurf, der schon in der Akte steht, müssen erkennbar bleiben (§ 630f Abs. 1 S. 2 BGB). Was in der Akte liegt, kann der Patient einsehen und als Abschrift verlangen (§ 630g BGB), auch ein Transkript. Ein Transkript, das nur noch beim Anbieter liegt, erfasst der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO. Legen Sie deshalb fest, dass Audio und Transkript mit der Freigabe der Notiz gelöscht werden, außer ein Patient meldet Ansprüche an oder ein Verfahren ist absehbar. Verlaufsnotizen gehören nach der Empfehlung der KBV nicht in die elektronische Patientenakte, nach meiner Einordnung auch kein Transkript und keine KI-Zusammenfassung einer Sitzung.
Fachlich ist das Schreiben der Verlaufsnotiz für viele Psychotherapeuten Teil der klinischen Arbeit. Beim Zusammenfassen sortieren Sie die Stunde und planen die nächste. Warum das für den Einsatz eines Tools zählt, steht im Beitrag Welchen Teil Ihrer Arbeit darf die KI niemals übernehmen?
Der Bericht an den Gutachter
Mit dem Entwurf des Berichts werben Anbieter. Die Psychotherapie-Vereinbarung sagt dazu einen Satz. „Der Bericht an die Gutachterin oder den Gutachter ist von der Psychotherapeutin oder vom Psychotherapeuten vollständig persönlich zu verfassen.“ (§ 11 Abs. 6 S. 3 Psychotherapie-Vereinbarung) Auf dem Umschlag PTV 8 bestätigen Sie das mit Ihrer Unterschrift. Nach der Praxis-Info der BPtK darf KI bei der Antragstellung nur als Hilfsmittel dienen, und genaue Vorgaben gibt es nicht. Wo die Grenze für einen KI-Entwurf liegt, hat keine Norm, kein Gericht und kein Gremium festgelegt.
Mein Vorschlag für eine vorsichtige Linie ist, dass ein Tool bei der Form hilft, also bei der Gliederung nach dem Leitfaden PTV 3, bei der Übernahme von Angaben, die Sie schon dokumentiert haben, und bei Rechtschreibung und Zeichensetzung. Die Sätze schreiben Sie selbst, Fallkonzeption, Behandlungsplan und Prognose zuerst. Dem Gutachter gehen nur pseudonymisierte Unterlagen zu. Für den Anbieter des Tools bleibt der Bericht trotzdem personenbezogen, und alles zur Schweigepflicht oben gilt auch hier.
Für psychotherapeutische Praxen
Was Sie übernehmen, wenn in Ihrer Praxis eine KI mitschreibt
Mein Leitfaden für die niedergelassene Praxis geht die fünf Stellen durch, an denen ein Tool die Sitzung berührt, mit einer Regel für jede und den Fundstellen dazu. Dazu kommen ein Selbsttest, sieben Fragen an Ihren Anbieter und eine Seite für Ihr Team. 28 Seiten, Stand Oktober 2026, ohne Anmeldung.
Liegt das Angebot eines Herstellers schon auf dem Tisch oder bleibt eine Frage offen, ordne ich das in der Ersteinschätzung mit Ihnen ein, 60 Minuten per Video, danach ein Memo für Ihre Unterlagen, 490 € netto.
Leitfaden herunterladen (PDF) · KI in der Psychotherapie · Sovereign AI
Häufige Fragen
Darf eine KI das Sitzungsprotokoll in der Psychotherapie schreiben?
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Sie darf den Entwurf schreiben, wenn vor allem vier Voraussetzungen stehen. Alle, die in der Sitzung sprechen, haben vorher in die Aufnahme eingewilligt (§ 8 Abs. 7 der Berufsordnung, § 201 StGB). Der Anbieter ist per Vertrag zur Auftragsverarbeitung und nach § 203 Abs. 4 StGB zur Verschwiegenheit verpflichtet. In der Kassenpraxis liegt für den Dienst ein C5-Testat vor (§ 393 SGB V). Und der Behandelnde prüft jeden Eintrag, bevor er in die Akte geht (§ 630f BGB). Daneben stehen etwa die Information nach Art. 13 DSGVO und die Prüfung der Folgenabschätzung.
Brauche ich eine Einwilligung, wenn eine KI die Sitzung mitschreibt?
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Für die Dokumentation selbst nicht, sie stützt sich auf den Behandlungsvertrag (Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO mit § 22 Abs. 1 Nr. 1 lit. b BDSG). Für die Aufnahme der Sitzung ja. § 8 Abs. 7 der Muster-Berufsordnung verlangt für Ton- und Bildaufnahmen die vorherige Einwilligung und den Hinweis auf das Recht, die Löschung zu verlangen, maßgeblich ist die Berufsordnung der Landeskammer. Daneben schützt § 201 StGB das Wort jeder Person, die spricht. Ob es datenschutzrechtlich zusätzlich eine Einwilligung braucht, ist nicht entschieden. Die BPtK verlangt sie, die KBV hält sie in der Regel für nicht erforderlich.
Muss die Einwilligung in die Aufnahme schriftlich sein?
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§ 8 Abs. 7 der Berufsordnung nennt keine Form. Festgehalten wird die Einwilligung in der Akte, und soweit die Aufnahme datenschutzrechtlich auf ihr beruht, muss die Praxis sie nachweisen können (Art. 7 Abs. 1 DSGVO). Am sichersten ist deshalb die Unterschrift jeder Person, die spricht, in der Videosprechstunde die Textform. Als Einwilligung nach der DSGVO trägt sie nur, wenn sie ausdrücklich erteilt ist und vorher auf den jederzeitigen Widerruf hinweist.
Darf ich ChatGPT für den Bericht an den Gutachter nutzen?
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Mit Patientendaten nicht im privaten Konto. Dort fehlen der Vertrag zur Auftragsverarbeitung und die Verpflichtung nach § 203 StGB, und die Chiffre aus Anfangsbuchstabe und Geburtsdatum macht den Bericht für den Anbieter nicht anonym. Auch mit einem geeigneten Tool bleibt der Bericht nach § 11 Abs. 6 S. 3 der Psychotherapie-Vereinbarung „vollständig persönlich zu verfassen“. Nach der Praxis-Info der BPtK vom Februar 2026 darf KI dabei nur als Hilfsmittel dienen, genaue Vorgaben gibt es nicht. Mein Vorschlag für eine vorsichtige Linie ist, dass ein Tool bei Gliederung, Übernahme schon dokumentierter Angaben und Rechtschreibung hilft und jeder Satz vom Behandelnden kommt. Im Unternehmenstarif eines Anbieters klären Sie Vertrag, Verpflichtung und in der Kassenpraxis das C5-Testat eigens.
Ist lokale KI in der Psychotherapie die sichere Lösung?
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Sie löst einen Teil. Laufen Spracherkennung und Sprachmodell auf eigener Hardware in der Praxis und greift niemand von außen zu, wird niemandem offenbart, und die Verpflichtung eines Cloud-Anbieters nach § 203 StGB und das C5-Testat nach § 393 SGB V stellen sich nicht. Die Einwilligung aller, die sprechen, in die Aufnahme bleibt, ebenso Information, Prüfung der Folgenabschätzung und die Grenze zur Bewertung. Die Sicherheit der Verarbeitung trägt dann die Praxis selbst, und mit einem externen Dienstleister mit Zugang zu den Daten schließt sie einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung und verpflichtet ihn nach § 203 StGB.
Reicht ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit dem Anbieter?
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Nein. Der Vertrag nach Art. 28 DSGVO regelt den Datenschutz. Daneben verpflichtet die Praxis den Anbieter nach § 203 Abs. 4 StGB zur Verschwiegenheit, und die Kette reicht bis zu seinen Unterauftragnehmern, etwa dem Anbieter des Sprachmodells. In der Kassenpraxis kommt für Cloud-Dienste das C5-Testat nach § 393 SGB V dazu. Nutzt der Anbieter die Daten zum Training, deckt keiner dieser Wege diesen Teil.
Daniel Kleiboldt
Legal Engineer · Jurist, LL.M., Software Engineer
Berät Praxen, MVZ und Kliniken zu EU AI Act, DSGVO und Haftungsfragen beim KI-Einsatz. Lehrauftrag an der Hochschule Neu-Ulm (HNU).
Der Leitfaden für Praxen steht dort ohne Anmeldung. Die Ersteinschätzung kostet 490 € netto, 60 Minuten per Video zu einer konkreten Frage, danach ein Memo für Ihre Unterlagen.
Oder: das Sprachmodell in der eigenen Praxis betreiben, Sovereign AI