Darf ich Claude
in der Praxis nutzen?
Daniel Kleiboldt · Legal Engineer · Aktualisiert 14.10.2026 · ~5 Min. Lesezeit
Ohne Patientenbezug ja, mit Patientendaten in der Kassenpraxis derzeit nicht. Für Aushänge, Stellenanzeigen, Patienteninformationen und Fachfragen ohne Fallbezug können Sie Claude wie jeden anderen Assistenten nutzen.
Free, Pro und Max sind Verbraucherkonten ohne Auftragsverarbeitungsvertrag. Team, Enterprise und API bringen Vertrag und Trainingsausschluss, aber kein C5-Testat, das § 393 SGB V für Gesundheitsdaten in der Cloud verlangt, und keine veröffentlichte Verpflichtungserklärung nach § 203 StGB.
Gangbar sind Tools, die für die Versorgung gebaut sind und beides vorlegen, oder ein Modell im eigenen Praxisnetz.
Vier Punkte, die Sie kennen sollten.
- 01Ohne Patientenbezug ist Claude für Praxistexte, Organisation und allgemeine Fachfragen so unproblematisch wie jeder andere Assistent.
- 02Free, Pro und Max sind Verbraucherkonten. Es gibt keinen Auftragsverarbeitungsvertrag, und das Training mit Ihren Eingaben ist standardmäßig an, mit Widerspruch in den Einstellungen.
- 03Team, Enterprise und API haben Auftragsverarbeitungsvertrag und Trainingsausschluss. Für die Kassenpraxis fehlt das C5-Testat nach § 393 SGB V, und eine Verpflichtungserklärung nach § 203 StGB ist bei Anthropic öffentlich nicht zu finden.
- 04Anthropic ist nicht im EU-US Data Privacy Framework gelistet, der Transfer läuft über Standardvertragsklauseln. Eine EU-Region ist für die eigenen Dienste von Anthropic nicht dokumentiert, wählbar sind global und USA.
Fünf Wege zu Claude, und was jeder regelt.
In der Kassenpraxis in dieser Reihenfolge geprüft. Zuerst das C5-Testat nach § 393 SGB V, dann die Verpflichtung nach § 203 StGB, dann der Datenschutz. Stand der Anbieterangaben: 2. November 2026.
NewsletterDie Anbieterangaben auf dieser Seite ändern sich in Monatsabständen. Alle zwei Wochen per Mail, was für Software, Cloud und KI in der Praxis gilt und was sich bei den Anbietern bewegt.
Drei Ebenen, an denen Claude gemessen wird.
Die erste Ebene entscheidet für die Kassenpraxis allein.
Wofür Praxen Claude ohne Bedenken nutzen.
Die Zulässigkeit hängt am Anlass. Diese drei kommen ohne Patientenbezug aus.
Was Ärzte zu Claude fragen.
01Darf ich Claude Pro oder Max mit Patientendaten nutzen?
Für Patientendaten nicht geeignet. Free, Pro und Max sind Verbraucherkonten ohne Auftragsverarbeitungsvertrag. Das Training ist standardmäßig an, der Widerspruch in den Einstellungen beseitigt nur das Training. Für § 203 StGB genügt nach verbreiteter Auffassung schon, dass Beschäftigte des Anbieters von den Eingaben Kenntnis nehmen können.
02Reicht Claude Team oder Enterprise mit Auftragsverarbeitungsvertrag?
Für eine Kassenpraxis derzeit nicht belegt. Auftragsverarbeitung und Trainingsausschluss sind geregelt, aber § 393 SGB V verlangt für Gesundheitsdaten in der Cloud ein C5-Testat der datenverarbeitenden Stelle, und das weist Anthropic nicht aus. Das ISO-27001-Zertifikat kann über die Gleichwertigkeitsregel einen Weg öffnen, wenn ein Maßnahmenplan zum C5-Testat vorliegt, und ein solcher Plan ist öffentlich nicht zu finden. Dazu fehlt eine veröffentlichte Verpflichtungserklärung nach § 203 Abs. 4 StGB. Rechnet eine Praxis nicht mit den Krankenkassen ab, entfällt § 393 SGB V; offen bleiben dann die Verpflichtung und der Transfer in die USA.
03Gibt es Claude mit EU-Hosting?
Bei Anthropic selbst nicht. Die API kennt als Verarbeitungsregion nur global und USA, für die Oberflächen von Team und Enterprise ist keine EU-Residenz dokumentiert. Bei AWS Bedrock und Google Vertex bestimmt der Endpunkt die Region, für Microsoft Foundry nennt Anthropic nur die US-Datenzone. Auf diesen Wegen ist die Plattform Vertragspartner, und das C5-Testat ist für den konkret genutzten Dienst nachzuweisen.
04Ist Anthropic im EU-US Data Privacy Framework gelistet?
Nach der Liste auf dataprivacyframework.gov mit Stand 2. November 2026 nicht, weder aktiv noch inaktiv. Der Auftragsverarbeitungsvertrag stützt den Transfer auf die Standardvertragsklauseln der EU. Für die Praxis heißt das ein Transfer Impact Assessment.
05Was unterscheidet Claude in dieser Frage von ChatGPT?
Wenig. Beide Anbieter haben für die Geschäftsfassungen Auftragsverarbeitungsvertrag und Trainingsausschluss, beide weisen kein C5-Testat aus, beide stehen nicht im Data Privacy Framework, von beiden ist eine Verpflichtungserklärung nach § 203 StGB öffentlich nicht zu finden. OpenAI bietet für Enterprise und API eine europäische Datenregion an, Anthropic nicht. Für die Kassenpraxis ändert das am Ergebnis nichts.
06Wofür kann ich Claude in der Praxis gefahrlos nutzen?
Für alles ohne Patientenbezug. Aushänge, Patienteninformationen in verständlicher Sprache, Stellenanzeigen, Ablaufbeschreibungen, das Sortieren einer Fachfrage. Sobald Name, Geburtsdatum, Befund oder ein wiedererkennbarer Verlauf in das Eingabefeld gehen, gilt die Einordnung oben.
Dieselbe Frage für andere Tools.
in Ihrer Praxis?
Dann kläre ich mit Ihnen in einer Ersteinschätzung, welche Nutzung bleiben kann, was umgestellt werden muss und welches Tool die Aufgaben mit Patientenbezug übernimmt. Sie bekommen 60 Minuten per Video und ein schriftliches Memo, pauschal 490 € netto.
Daniel Kleiboldt
Legal Engineer · Jurist, LL.M., Software Engineer
Berät Praxen, MVZ und Kliniken zu EU AI Act, DSGVO und Haftungsfragen beim KI-Einsatz. Lehrauftrag an der Hochschule Neu-Ulm (HNU).