KI in der Arztpraxis: Der vollständige Leitfaden zu Recht, Datenschutz und Compliance
Braucht KI in der Praxis eine Einwilligung? Was DSGVO, § 203 StGB, § 393 SGB V und EU AI Act verlangen und wie Sie mit dem KI-Check starten.
- 01Für Behandlung und Dokumentation braucht KI in der Praxis keine Einwilligung der Patienten, Rechtsgrundlage ist Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO mit § 22 BDSG
- 02Jeder Anbieter braucht einen AV-Vertrag und eine Verpflichtung nach § 203 StGB, in der Kassenpraxis zusätzlich ein C5-Testat nach § 393 SGB V
- 03Aus dem EU AI Act gilt heute Art. 4 zur KI-Kompetenz. Art. 50 Abs. 1 verpflichtet den Anbieter zur Erkennbarkeit, die Praxis stellt die Ansage ein. Die Betreiberpflichten nach Art. 26 gelten nur für Hochrisiko-Systeme ab Dezember 2027 bzw. August 2028
- 04Die Verantwortung für die Behandlung bleibt beim Arzt, und die Prüfung jedes Ergebnisses gehört dokumentiert
Kurzantwort
Für Behandlung und Dokumentation braucht KI in der Praxis keine Einwilligung der Patienten. Rechtsgrundlage ist Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO mit § 22 BDSG. Ein Einverständnis brauchen Sie, wenn ein Gespräch aufgezeichnet wird oder der Anbieter Daten für eigene Zwecke nutzt.
Entscheidend ist der Anbieter. Er braucht einen Auftragsverarbeitungsvertrag, seine Beschäftigten müssen nach § 203 StGB verpflichtet sein, und in der Kassenpraxis verlangt § 393 SGB V für Gesundheitsdaten in der Cloud ein C5-Testat. Daran scheitern derzeit auch die Geschäftskonten von ChatGPT und Claude.
Aus dem EU AI Act gilt heute für jede Praxis die KI-Kompetenz des Teams (Art. 4). Dass Anrufer eine KI im Gespräch erkennen, schuldet nach Art. 50 der Anbieter, die Praxis sorgt über die Einstellung dafür. Die Betreiberpflichten nach Art. 26 treffen nur Hochrisiko-Systeme und gelten ab Dezember 2027 bzw. August 2028.
Daniel Kleiboldt (Kleiboldt Legal Engineering; Jurist, LL.M., Software Engineer) ordnet KI-Tools für Arztpraxen regulatorisch und technisch ein und begleitet die Einführung vom ersten Tool bis zur Schulung des Teams.
Vom Telefon bis zum Arztbrief gibt es für fast jede Aufgabe inzwischen ein Werkzeug. Dieser Leitfaden sagt, was beim Datenschutz für alle gilt, wofür Praxen KI einsetzen, was der EU AI Act verlangt und wie Sie anfangen.
Was beim Datenschutz für jedes KI-Werkzeug gilt
Sechs Punkte, die bei jedem Werkzeug gleich sind, ob es am Telefon abnimmt, im Sprechzimmer mitschreibt oder den Arztbrief entwirft.
1. Rechtsgrundlage ohne Einwilligung
Behandlung und Dokumentation stützen sich auf Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 1 lit. b BDSG. Bundesärztekammer und KBV halten fest, dass es insoweit keiner zusätzlichen Einwilligung bedarf. Ein Einverständnis holen Sie ein, wenn ein Gespräch aufgezeichnet wird, weil daneben § 201 StGB steht, oder wenn der Anbieter Daten für eigene Zwecke wie das Training nutzen will.
2. Auftragsverarbeitungsvertrag
Mit jedem Anbieter, der Patientendaten verarbeitet, nach Art. 28 DSGVO. Achten Sie auf die Liste der Unterauftragnehmer, den Ort der Verarbeitung und darauf, dass der Anbieter die Daten nicht für eigenes Training nutzt.
3. Verpflichtung nach § 203 StGB
Wer beim Anbieter oder seinen Subunternehmern auf die Daten zugreifen kann, muss zur Geheimhaltung verpflichtet sein (§ 203 Abs. 4 StGB). Dafür zu sorgen, ist Sache der Praxis, und der AV-Vertrag belegt es nicht. Welche Unterlagen Sie anfordern, samt Mustererklärung, steht im Beitrag § 203 StGB trifft Cloud-KI.
4. C5-Testat in der Kassenpraxis
Wer mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnet, darf Gesundheitsdaten nur in einem Cloud-Dienst verarbeiten, dessen Betreiber ein aktuelles C5-Testat vorweist (§ 393 SGB V). Ein Server in Deutschland ersetzt es nicht. Diese Ebene kommt vor dem Strafrecht und vor der DSGVO, und an ihr scheitern die Geschäftskonten der großen Sprachmodelle.
5. Datenschutz-Folgenabschätzung
Verarbeitet ein neues Werkzeug Gesundheitsdaten systematisch, verlangt Art. 35 DSGVO regelmäßig eine Folgenabschätzung vor dem Start, mit dem Rat Ihres Datenschutzbeauftragten. Die Muster-DSFA des Anbieters ist eine Arbeitsgrundlage und ersetzt die eigene nicht. Aufbau und Vorgehen stehen im Beitrag zur Datenschutz-Folgenabschätzung.
6. Information der Patienten
Nach Art. 13 DSGVO gehört der Einsatz in die Datenschutzinformation der Praxis. Spricht ein Patient mit einer KI, etwa am Telefon, muss er das erkennen können. Diese Pflicht aus Art. 50 AI Act trifft dem Wortlaut nach den Anbieter, die Ansage konfigurieren aber Sie.
Kostenlos, ohne Anmeldung
Welche Aufgabe sich in Ihrer Praxis zuerst lohnt
Der KI-Check geht sieben Aufgaben durch, vom Telefon bis zum Befund, jeweils mit Nutzen, Kosten, Pflichten und dem ersten Schritt.
Wofür Praxen KI heute einsetzen
Telefon und Termine
Ein Telefonassistent nimmt Anrufe an, vergibt Termine und nimmt Rezeptwünsche auf. Er entlastet das Team am stärksten, und er ist die erste Stelle, an der Patienten mit einer KI sprechen. Was er auslöst, von der Ansage bis zum Rückfallweg, steht im Anwendungsfall KI-Telefonassistent in der Arztpraxis.
Dokumentation und Arztbrief
Mithörende Programme und Entwurfswerkzeuge legen aus dem Gespräch oder der Akte einen Entwurf vor, den Sie prüfen und freigeben. Welche Software Datenschutz und Schweigepflicht besteht, steht im Beitrag Arztbrief-Software und DSGVO, das Auswahlraster im Vergleich der Dokumentationswerkzeuge.
Diagnostische Unterstützung
Bildanalyse in Radiologie, Dermatologie und Pathologie. Solche Systeme sind regelmäßig Medizinprodukte und oft Hochrisiko-KI, weil sie in diagnostische Entscheidungen einfließen. Hier gelten MDR und AI Act nebeneinander.
Organisation
Terminsteuerung, Ausfallprognosen und Dienstplanung. Regulatorisch meist unkritisch, datenschutzrechtlich relevant, sobald Daten von Patienten oder Beschäftigten verarbeitet werden.
Was der EU AI Act heute verlangt und was 2027 kommt
Nicht jede Software ist ein KI-System im Sinne des Art. 3 Nr. 1 AI Act. Eine regelbasierte Terminvergabe ist keines, ein Sprachmodell, das Arztbriefe formuliert, schon.
Für jede Praxis, die ein KI-System einsetzt, gilt heute Art. 4. Er verlangt seit Februar 2025 Maßnahmen für die KI-Kompetenz des Teams, ohne ein bestimmtes Niveau zu schulden. Dass Menschen erkennen, wenn sie mit einer KI sprechen, verlangt Art. 50 Abs. 1 seit August 2026 vom Anbieter, die Praxis stellt die Ansage ein.
Die Betreiberpflichten nach Art. 26, also menschliche Aufsicht, Protokolle und Überwachung, treffen nur Hochrisiko-Systeme. Im Gesundheitswesen sind das vor allem Medizinprodukte-Software mit Drittprüfung. Nach dem Digital Omnibus gelten sie ab dem 2. Dezember 2027 für Anhang III und ab dem 2. August 2028 für Medizinprodukte. Ein Telefonassistent für Termine oder ein Programm für Arztbriefe fällt in der Regel nicht darunter. Wer ein solches System betreibt, findet die Pflichten im Beitrag zu den Betreiberpflichten.
Die Verantwortung bleibt bei Ihnen
§ 630a BGB verlangt den Facharztstandard, gleich welches Werkzeug mitarbeitet, und die Nutzungsbedingungen eines Anbieters entlasten nicht. Halten Sie fest, dass und wie Sie Ergebnisse geprüft haben, denn eine fehlende Dokumentation wirkt über § 630h BGB gegen Sie. Bei Produktfehlern kann daneben der Hersteller haften. Mehr im Beitrag zur Haftung bei KI im Gesundheitswesen.
So starten Sie
- Eine Aufgabe wählen. Beginnen Sie dort, wo der Engpass am größten ist, meist am Telefon oder bei der Dokumentation. Der KI-Check hilft bei der Wahl.
- Den Anbieter prüfen. C5-Testat, Verpflichtungserklärung, AV-Vertrag und die Zweckbestimmung des Werkzeugs, bevor Sie unterschreiben. Die Fragen dazu stehen im Anbieterfragebogen.
- Folgenabschätzung und Datenschutzbeauftragter. Vor dem Start, nicht danach.
- Regeln und Einweisung. Eine Seite Regeln, wofür das Werkzeug erlaubt ist und wer die Ergebnisse prüft, dazu eine dokumentierte Einweisung des Teams nach Art. 4 AI Act.
- Probelauf. Einige Wochen mit Stichproben, dann der Regelbetrieb.
Häufige Fragen
Brauche ich eine Einwilligung meiner Patienten für den KI-Einsatz?
Für Behandlung und Dokumentation nicht. Rechtsgrundlage ist Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 1 lit. b BDSG, so halten es auch Bundesärztekammer und KBV fest. Die Einschaltung eines Dienstleisters ändert daran nichts, sie läuft als Auftragsverarbeitung, und die Schweigepflicht sichert die Verpflichtung nach § 203 Abs. 4 StGB. Ein Einverständnis brauchen Sie, wenn ein Gespräch aufgezeichnet wird (§ 201 StGB) oder der Anbieter Daten für eigene Zwecke wie das Training nutzen will. Informieren müssen Sie die Patienten in jedem Fall.
Darf ich ChatGPT mit Patientendaten nutzen?
Nicht im privaten Konto, das ist eine Offenbarung nach § 203 StGB. In der Kassenpraxis scheiden derzeit auch die Geschäftskonten aus, weil ihnen das C5-Testat nach § 393 SGB V fehlt. Ohne Patientenbezug, für Praxistexte und allgemeine Fachfragen, können Sie jeden Assistenten nutzen.
Reicht ein Server in Deutschland für den Datenschutz?
Er beantwortet nur die Frage nach dem Transfer in Drittländer. Die Schweigepflicht hängt daran, wer auf die Daten zugreifen kann und ob diese Personen nach § 203 StGB verpflichtet sind. In der Kassenpraxis kommt das C5-Testat des Cloud-Anbieters nach § 393 SGB V dazu.
Bin ich als Einzelpraxis vom EU AI Act betroffen?
Ja, sobald Sie ein KI-System einsetzen, unabhängig von der Größe der Praxis. Heute gilt Art. 4, er verlangt Maßnahmen für die KI-Kompetenz des Teams. Dass Patienten erkennen, wenn sie mit einer KI sprechen, verlangt Art. 50 Abs. 1 vom Anbieter, die Praxis stellt die Ansage ein. Die Betreiberpflichten nach Art. 26 treffen nur Hochrisiko-Systeme und gelten ab Dezember 2027 bzw. August 2028.
Brauche ich eine Datenschutz-Folgenabschätzung?
Meist ja. Verarbeitet ein neues Werkzeug Gesundheitsdaten systematisch, verlangt Art. 35 DSGVO die Folgenabschätzung vor dem Start, und den Rat Ihres Datenschutzbeauftragten holen Sie dabei ein. Die Muster-DSFA des Anbieters ist eine Arbeitsgrundlage und ersetzt die eigene nicht.
Wer haftet, wenn die KI einen Fehler macht?
Für die Behandlung Sie. § 630a BGB verlangt den Facharztstandard, gleich welches Werkzeug mitarbeitet, und eine nicht dokumentierte Prüfung wirkt über § 630h BGB gegen Sie. Bei Produktfehlern kann daneben der Hersteller haften.
Daniel Kleiboldt
Legal Engineer · Jurist, LL.M., Software Engineer
Berät Praxen, MVZ und Kliniken zu EU AI Act, DSGVO und Haftungsfragen beim KI-Einsatz. Lehrauftrag an der Hochschule Neu-Ulm (HNU).