Kleiboldt Legal EngineeringKleiboldt Legal EngineeringErstgespräch

KI in der Rheumatologie
Entscheidungshilfe mit Betreiberpflicht.

Stand · EU AI Act i.d.F. der Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744
Kurzantwort

Soweit KI Therapieentscheidungen informiert oder die Krankheitsaktivität diagnostisch bewertet, ist sie über MDR Rule 11 meist Medizinprodukt und damit Hochrisiko-KI nach AI Act. Die Therapieverantwortung bleibt nach § 630a BGB beim Arzt, vollständig und unteilbar.

Reife Werkzeuge stützen Aktivitätsmessung, Bildquantifizierung und Therapiesteuerung. Die volle Betreiberpflicht nach Art. 26 AI Act greift für die MDR-Route ab 2. August 2028 (Digital Omnibus, VO (EU) 2026/1744), dazu kommen die DSGVO-Pflichten und die heikle Frage der Datensekundärnutzung.

Gerade in der Steuerung von Biologika kann KI die Zeit bis zur wirksamen Therapie verkürzen. Entscheidend bleibt, wo Entscheidungshilfe endet und Delegation beginnt, ab wann ein Decision-Support-System zum Medizinprodukt wird, und wie Sie Ihre Therapieentscheidung so dokumentieren, dass sie im Prüffall trägt.

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01Heute

Drei Dinge, die Rheumatologie-KI heute verlässlich leistet.

Strukturierte KrankheitsaktivitätAutomatisierte Berechnung von Aktivitätsscores wie DAS28 aus Verlaufsdaten und die Erfassung patientenberichteter Endpunkte über Apps machen den Therapieverlauf strukturiert und vergleichbar. Das verbessert die Steuerung einer Treat-to-Target-Strategie, ohne die ärztliche Bewertung zu ersetzen.
Bildgestützte QuantifizierungKI-gestützte Auswertung von Gelenksonographie und Röntgen quantifiziert Synovitis und Erosionen reproduzierbarer als das bloße Auge. In der Verlaufskontrolle entstehen so vergleichbare Messwerte über mehrere Zeitpunkte hinweg.
Vorhersage des TherapieansprechensAus großen Verlaufs- und Registerdaten leiten Modelle Wahrscheinlichkeiten für das Ansprechen auf einzelne Wirkprinzipien ab. Als Entscheidungshilfe bei der Auswahl von Biologika kann das die Zeit bis zur wirksamen Therapie verkürzen, solange die ärztliche Indikationsstellung führt.
02Grenzen

Drei Dinge, die in der Rheumatologie nicht delegierbar sind.

Autonome TherapieentscheidungKein System wählt eigenständig das Biologikum aus. Auswahl, Dosierung und Aufklärung sind ärztliche Aufgaben. Wer die KI-Empfehlung ohne eigene Indikationsprüfung umsetzt, erhöht sein Haftungsrisiko, weil ein Gericht genau nach dieser Prüfung fragt.
Score und Prognose ohne PlausibilisierungEin Aktivitätsscore oder eine Ansprechwahrscheinlichkeit ist nur so gut wie die Eingabedaten und das validierte Kollektiv. Auf atypische Verläufe oder Mischbilder angewendet kann das Modell in die Irre führen. Die klinische Plausibilisierung bleibt Pflicht.
Sekundärnutzung von Daten ohne GrundlageVerlaufs- und Registerdaten sind ein wertvolles Gut, ihre Weiterverwendung für KI-Training oder -Optimierung braucht eine belastbare Rechtsgrundlage. Eine stillschweigende Zweckänderung von Behandlungsdaten ist datenschutzrechtlich angreifbar.
03Fachbeitrag

Die Betreiberpflichten folgen dem Muster der Delegation, und das kennt die Rheumatologie.

Der Fachbeitrag „Was der EU AI Act von der rheumatologischen Praxis verlangt“ von Dr. Kirsten Hoeper (Klinik für Rheumatologie und Immunologie, Medizinische Hochschule Hannover) und Daniel Kleiboldt in Rheuma Management, dem Mitteilungsorgan des BDRh, ordnet ein, ab wann eine rheumatologische Praxis Betreiber eines KI-Systems wird, was die Bemühungspflicht nach Art. 4 seit Februar 2025 verlangt und welche Zusatzpflichten nach Art. 26 ab August 2028 für MDR-Hochrisiko-Systeme greifen.

Sein Denkmodell kennt das Fach bereits, denn die Betreiberpflichten folgen dem Muster der Delegation ärztlicher Leistungen, also Auswahl, Eignungsprüfung, Anleitung und Überwachung, und wer die Delegation an die rheumatologische Fachassistenz strukturiert führt, hat dieses Muster schon im Haus.

Rheuma Management, Ausgabe 4/2026 (Juli/August), S. 13 bis 15, ISSN 1868-6044, im Volltext beim Verlag

Stand04.09.2026
FundstelleRheuma Management 4/2026, S. 13–15
WeiterRheumatologie
04Rahmen

Sechs Pflichten, die Sie vor dem Rollout aufsetzen.

Stand04.09.2026
FassungAI Act i.d.F. VO (EU) 2026/1744
WeiterPraxis und MVZ
Art. 26 AI Act, menschliche AufsichtAb 2. August 2028 gilt für Hochrisiko-KI über die MDR-Route die Pflicht zur wirksamen menschlichen Aufsicht (Digital Omnibus, VO (EU) 2026/1744). Der Rheumatologe muss die Empfehlung nachvollziehen, die Grenzen des Modells kennen und jederzeit abweichen können. Die dokumentierte Entscheidungsbegründung ist hier das regulatorische Kernstück.
Art. 4 AI Act, KI-LiteracySeit Februar 2025 ergreift die Praxis Maßnahmen, die die KI-Kompetenz aller beteiligten Personen unterstützen, und hält sie fest. Maßgeblich ist die dokumentierte Maßnahme und ausdrücklich nicht ein bestimmtes Kompetenzniveau im Einzelfall. In der Rheumatologie zählt vor allem das richtige Lesen von Wahrscheinlichkeits- und Score-Ausgaben, das Erkennen der Kollektivgrenzen und der Umgang mit Unsicherheit. Eine generische KI-Unterweisung genügt dem AI Act nicht.
MDR Rule 11, Decision Support als MedizinproduktSoftware, die Therapieentscheidungen informiert oder die Krankheitsaktivität diagnostisch bewertet, fällt nach MDR Rule 11 in der Regel in Klasse IIa. Die Praxis als Betreiber darf nur CE-zertifizierte Systeme einsetzen, muss die Zweckbestimmung einhalten und mutmaßliche schwerwiegende Vorkommnisse nach § 3 Abs. 1 MPAMIV unverzüglich an das BfArM melden. Art. 87 MDR adressiert dagegen den Hersteller und ist für die Praxis der falsche Anker.
§ 630a BGB, ArzthaftungDie Therapieverantwortung bleibt zivilrechtlich beim Arzt. Eine KI-Empfehlung ist Entscheidungshilfe und kein Delegationsmittel. Die Beweislastumkehr nach § 630h BGB kann sich verschärfen, wenn die ärztliche Begründung für oder gegen die Empfehlung nicht dokumentiert ist.
Sekundärnutzung und EHDSDie Weiterverwendung von Verlaufs- und Registerdaten für KI braucht eine Rechtsgrundlage und ist im Rahmen des European Health Data Space zu bewerten. Wer Daten für Training, Validierung oder Optimierung nutzt, klärt vorab Zweck, Grundlage und Rolle der Beteiligten.
DSGVO, GesundheitsdatenAktivitätsdaten, Bildmaterial und Therapieverläufe sind Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO. Patient:innen sind über den KI-Einsatz zu informieren, vor Einführung ist eine DSFA nach Art. 35 zu erstellen, und die Übermittlung in außereuropäische Clouds braucht belastbare Garantien.
Art. 4 fragt nach Ihrem Team,
nicht nach einem Gutachten.
249 € (296,31 €) pro Person · Nächster Termin 13.01.2027, 19:00 bis 20:30 Uhr · CME-Akkreditierung in Vorbereitung

Was Sie hier über KI in der Rheumatologie gelesen haben, hilft Ihnen bei der Entscheidung. Für die Pflicht selbst brauchen Sie etwas anderes, nämlich ein Team, das die Systeme versteht, und eine Dokumentation, die Ihre Maßnahmen dazu festhält. Genau das ist Modul 1 der CAVEAT Akademie, 90 Minuten live, mit Lernerfolgskontrolle und persönlichem Zertifikat für jede teilnehmende Person.

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07Autor

Daniel Kleiboldt

Legal Engineer · Jurist, LL.M., Software Engineer

Berät Arztpraxen und MVZ zu EU AI Act, DSGVO und Haftungsfragen beim KI-Einsatz. Lehrauftrag an der Hochschule Neu-Ulm (HNU).

Stand04.09.2026
FundstelleLegal Engineer
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